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GGVSEB-Ausrüstung

(2 Artikel in 2 Ausführungen)

GGVSEB-Ausrüstungen (GGVSEB = Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) stellen notwendige Hilfsmittel zur Verfügung, die zum Einhalten der Gefahrgutverordnungen vorgeschrieben sind. Dazu gehören komplett ausgestattete ADR-Sets in verschiedenen Ausstattungen.

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GGVSEB-Ausrüstung von DENIOS

Gefahrgut sicher unterwegs

Es gibt eine Reihe von Substanzen, Stoffen, Zubereitungen oder Produkten, die für Menschen und die Umwelt schädlich sein können. Sobald diese Güter im öffentlichen Raum, also auf der Straße, per Eisenbahn oder Schiff transportiert werden, spricht man von Gefahrgut. Neben der Kennzeichnungspflicht für eben diese Gefahrgüter gelten eine Reihe gesetzlicher Regelungen rund um dieses Thema. Unter anderem ist genau festgelegt, welche Ausrüstung beim Transport von Gefahrgut mitgeführt werden muss. Besonders praktisch ist es, wenn Hersteller und Anbieter die passende GGVSEB-Ausrüstung direkt als Set anbieten.

Bestandteile einer GGVSEB Ausrüstung

Die Gefahrgutverordnung für den Transport auf der Straße und per Eisenbahn definiert neben den Rahmenbedingungen für die Transportbehälter unter anderem auch die notwendig mitzuführende Ausrüstung zur Ladungssicherung und persönlichen Schutzausrüstung. Eine GGVSEB-Ausrüstung erfüllt alle Anforderungen an den Personenschutz sowie an notwendige Erstmaßnahmen zur Sicherung einer Unfallstelle und zur Eindämmung eines Schadens. Übereinstimmend mit dem ADR gehören dazu:

  • eine Augenschutzausrüstung (z. B. Schutzbrille)
  • ein Paar Schutzhandschuhe
  • ein tragbares Beleuchtungsgerät
  • eine Warnweste
  • eine Notfallfluchtmaske (nur erforderlich bei den Gefahrgutklassen 2.3 und 6.1)

Die kompletten Sets aus dem DENIOS Sortiment sind in den Varianten Classic und Premium erhältlich. Die Koffer sind plombiert und mit einer Inhaltsliste versehen, sodass sie bei Kontrollen nicht zwangsläufig geöffnet werden müssen.

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Richtlinien: GGVSEB, ADR und UN

Neben der bereits erwähnten deutschen Gefahrgutrichtlinie (GGVSEB) ist für den europäischen Raum die Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route (dt. Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) oder kurz ADR, maßgeblich. Um die Gefahrgutklassen und insbesondere ihre Kennzeichnung international zu vereinheitlichen, hat die UN die Recommendations on the Transport of Dangerous Goods herausgegeben. Diese teilen Gefahrgüter in sieben Klassen mit jeweils mehreren Unterkategorien ein:

  • Klasse 1: explosive Stoffe
  • Klasse 2: Gase und gasförmige Stoffe
  • Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe
  • Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe
  • Klasse 5: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
  • Klasse 6: Giftige Stoff
  • Klasse 7: Radioaktive Stoffe

Wissen zum Thema

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