Gesetze und Regeln, die für Sie wichtig sind!
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Mit dem neuen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ab März 2010 treten wesentliche Änderungen in Kraft. Die Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und die Eignungsfeststellung für Anlagen sind in den §§ 62 und 63 des WHG geregelt. Einzelheiten über Vorschriften zur Überwachung und Fachbetriebspflicht werden in der zukünftigen VUmwS (Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) integriert sein (Stand April 2010).
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Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUws)
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUws)
Die VAUws regelt länderübergreifend den Grundwasserschutz für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen. Sie sieht u. a. die Erweiterung des Grundwasserschutzes von Lageranlagen auf Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden vor. Nach der VAUws sind bestehende Anlagen technisch, infrastrukturell und organisatorisch nachzurüsten bzw. an die VAUws anzupassen (z. B. Prüfung durch Sachverständige).
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Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt in Deutschland die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes.
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Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist eine Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffe) im deutschen Arbeitsschutz. Die Verordnungsermächtigung ist im Chemikaliengesetz (ChemG) enthalten. Seit 2005 ist auch das Arbeitsschutzgesetz gesetzliche Grundlage für die Gefahrstoffverordnung.
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Die europäische Sicherheitsnorm EN 14470
Die europäische Sicherheitsnorm EN 14470
Für die Lagerung in Sicherheitsschränken (< 1cbm Rauminhalt) ist die Europäische Norm EN 14470-1 seit April 2004 in Kraft getreten. Die Feuerwiderstandsfähigkeit des Schrankes muss durch eine Brandprüfung (Typprüfung) gemäß DIN EN 14470-1 untersucht werden. Mit der EN 14470-2 sind ähnliche Regelungen auf die Lagerung von Gasflaschen übertragen worden. Hierbei wird zwischen Feuerwiderstandsfähigkeiten von 30 (G30) oder 90 (G90) Minuten unterschieden.
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Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes sicherzustellen und – soweit möglich – weiter zu verbessern. Hierbei hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der auszuführenden Arbeiten die damit verbundenen Gefahren zu ermitteln und ausreichende Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu ergreifen.
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Absaugung von Gefahrstoffen - Lufttechnische Prüfung nach EN 14175-3
Absaugung von Gefahrstoffen - Lufttechnische Prüfung nach EN 14175-3
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes müssen Gefährdungen und Belastungen beim Umgang mit Gefahrstoffen ermittelt und entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Mit der Betriebssicherheitsverordnung und insbesondere mit der am 01.01.2005 in Kraft getretenen Novelle der Gefahrstoffverordnung hat die Gefährdungsbeurteilung nochmals an Bedeutung gewonnen. Um die Leistungsfähigkeit von Abzügen hinsichtlich des Rückhaltevermögens von Gefahrstoffen zu beurteilen, wurde in dieser Norm ein neues Prüfverfahren eingeführt. DENIOS-Gefahrstoffarbeitsplätze haben diese Prüfung mit deutlichen Sicherheitsreserven für den Mitarbeiterschutz erfolgreich durchlaufen.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Die deutsche Arbeitsstättenverordnung enthält die grundsätzlichen Anforderungen, die für Arbeitsstätten festgelegt sind. Zu einzelnen Vorschriften gibt es so genannte Arbeitsstättenrichtlinien, die genauere Definitionen und Auslegungen unbestimmter Rechtsbegriffe enthalten. Die Arbeitsstättenverordnung einschließlich der Arbeitsstättenrichtlinien ist bundesweit gültig.
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Explosionsschutz (ATEX)
Explosionsschutz (ATEX)
Die zahlreichen nationalen Richtlinien zum Explosionsschutz wurden europaweit vereinheitlicht. Seit dem 1. Juli 2003 ist die Anwendung der neuen Richtlinien 94/9/EG (ATEX 95, ehemals 100a) und 99/92/EG (ATEX 137, ehemals 118a) Pflicht. Die ATEX 95 (kurz für das Französische ATmosphère EXplosible) legt Anforderungen an Produkte fest und wendet sich vornehmlich an Hersteller. Die ATEX 137 beschreibt Anforderungen an Arbeitsstätten und ist für Betreiber relevant.
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EN 15154 Sicherheitsnotduschen
EN 15154 Sicherheitsnotduschen
Das Europäische Komitee für Normung „CEN“ hat eine Europäische Norm „Notduschen“ vorgelegt. Die EN 15154 ist zur Zeit in zwei Bereiche untergliedert. Teil 1 für „Körperduschen mit Wasseranschluss in Laboratorien“, Teil 2 für „Augenduschen mit Wasseranschluss“, Teil 3 für „Körperduschen ohne Wasseranschluss“, Teil 4 für „Augenduschen ohne Wasseranschluss“ und Teil 5 für „Körperduschen mit Wasseranschluss für Produktionseinrichtungen“.
Verordnung explosionsfähiger Atmosphäre (VEXAT)
Verordnung explosionsfähiger Atmosphäre (VEXAT)
VEXAT enthält Anforderungen zum Explosionsschutz in Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen im Sinne des ASchG.







