DENIOS INFO - Druckgasflaschen · Die wichtigsten Anforderungen
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Druckgasflaschen stellen durch den Überdruck
oder den Inhalt (korrosiv, giftig, brennbar, Brand
fördernd) ein erhebliches Gefahrenpotenzial dar.
Die geschützte Aufstellung der Gasflaschen im
Freien ist sinnvoll, aber häufig nicht möglich, da die
Gase innerhalb von Gebäuden verbraucht werden
und die geschützte Verrohrung aus Kosten- oder
Reinheitsgründen keine Alternative ist.
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Folgenden Gefahren ist vorzubeugen
Mechanische Beschädigungen, zum Beispiel
Anfahren durch Stapler oder Umfallen, müssen
ausgeschlossen sein. Unbefugte dürfen keinen
Zugriff haben.
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Einzuhaltende Vorschriften
Neben den allgemeinen Schutzmaßnahmen sind insbesondere
die Vorschriften der TRG 280 einzuhalten.
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Innenlagerung
Darf nur in besonderen Aufstellungsräumen erfolgen,
die mindestens feuerhemmend von anderen Räumen
abgetrennt sind. Eine feuerbeständige Abtrennung
ist notwendig, wenn in den angrenzenden Räumen
eine generelle Brand- oder Explosionsgefahr besteht.
Im Brandfall darf die kritische Erwärmung (ca. 70° C)
erst erreicht werden, nachdem das Gebäude geräumt
und Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden konnten.
Die Aufstellungsräume müssen ausreichend be- und
entlüftet werden.
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Außenlagerung
Druckgasflaschen mit brennbaren oder sehr giftigen
Gasen müssen allseits von einem Schutzbereich
umgeben sein (s. TRG 280). Diese Schutzbereiche
sind bei brennbaren Gasen Ex-Zone 2. Zu benachbarten
Anlagen und Einrichtungen, von denen eine
Gefährdung ausgeht, muss ein Sicherheitsabstand
eingehalten werden (mind. 5 m). Er kann durch eine
mind. 2 m hohe Schutzwand aus nicht brennbaren
Baustoffen ersetzt werden. Gemäß TRG 280 ist eine
ausreichende Belüftung von mindestens 3 Seiten
sicherzustellen.
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Bereitstellung / Entleerung
Die Bereitstellung von Druckgasflaschen mit giftigen
und brennbaren Gasen ist nur unter Einhaltung
eines Schutzbereiches erlaubt. Die BG-Richtlinie
BGR 120 (ehemalige ZH1 / 119) fordert den Schutz
vor starker Erwärmung im Brandfalle. Andernfalls
müssen die Flaschen nach Arbeitsschluss in ein
geschütztes Lager verbracht werden.
Flaschenschränke müssen aus nicht brennbaren
Baustoffen bestehen. Sie müssen je eine Lüftungsöffnung
im Boden- und Deckenbereich von 1 / 100
der Grundfläche, mindestens jedoch 100 cm2, haben.
Bei Flaschenschränken ohne unmittelbare Entlüftung
ins Freie ist der Flaschenschrank bei der Aufstellung
von Druckgasbehältern mit brennbaren, giftigen und
sehr giftigen Gasen durch eine technische Lüftung
gefahrlos ins Freie zu entlüften.
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Druckgasflaschenschränke
Optimaler und höchstmöglicher Brandschutz.
Einhaltung der max. zulässigen Temperaturerhöhung
auf der Oberfläche des Flaschenventilhalters von
50 K nach 90 Minuten gemäß DIN EN 14470-2.
Die feuerwiderstandsfähigen Druckgasflaschenschränke
bieten eine vergleichbare Sicherheit im
Brandverhalten wie in der TRG 280 beschriebene
Lagerräume für Druckgasflaschen.
Kurz erklärt |
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TRG
Technische Regeln
Gase
EN 14470-2
EN-Norm zur Prüfung
von feuerbeständigen
bzw. feuerwiderstandsfähigen
Schränken
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BG
Berufsgenossenschaft
BGR
Richtlinie der Berufsgenossenschaften,
ersetzen die bisherigen
UVV's und ZH's
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Alle Angaben zur Information - maßgeblich für den Einzelfall ist die gültige Gesetzgebung.
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Aktuelle Gesetzgebung
| In diesem Bereich finden Sie Auszüge aus der aktuellen Gesetzgebung und die aktuelle Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). |
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| zur Gesetzgebung |
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10 wichtige Gesetze & Regeln
| Hier finden Sie die 10 maßgeblichen Gesetze und Regeln im Umgang mit Gefahrstoffen und zur betrieblichen Arbeitssicherheit
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| zu den Gesetzen und Regeln |
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Glossar
| In unserem Glossar finden Sie sämtliche Begrifflichkeiten, Abkürzungen und Definitionen rund um die Themen Gefahrstofflagerung und Arbeitssicherheit
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| zum DENIOS-Glossar |
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Fachartikel: Lösungen in der Praxis
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