DENIOS INFO - Handling

1. Sichere Arbeitsbedingungen nach Arbeitsmittelbenutzungs-Richtlinie

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Dieses Gesetz fordert, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes sicherzustellen und - soweit möglich - weiter zu verbessern. Hierbei hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der auszuführenden Arbeiten die damit verbundenen Gefahren zu ermitteln und ausreichende Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu ergreifen. Unter anderem müssen Arbeits- und Hilfsmittel genannt werden, die es ermöglichen, die notwendigen Tätigkeiten ohne Gefährdung auszuüben.

Arbeitsmittel
Arbeitsmittel sind unter anderem auch Vorsatz- und Zubehörteile, die es ermöglichen, mit herkömmlichen Fördergeräten wie Hubwagen, Gabelstaplern etc. große, sperrige bzw. schwere Lasten sicher zu transportieren bzw. in die für den weiteren Produktionsablauf notwendige Position zu bringen. Solche Arbeitsgeräte müssen eine CE-Kennzeichnung besitzen.

Hilfsmittel
Hierzu zählen u. a. Transportwagen, Fasskarren, Gasflaschenwagen und sonstige Geräte, die dem innerbetrieblichen Transport dienen. Diese Hilfsmittel müssen so ausgelegt werden, dass der Einsatz der menschlichen Muskelkraft auf ein Mindestmaß reduziert wird, um so z. B. häufig auftretenden Verletzungen und auch Rückenleiden vorzubeugen.

Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
Unter diese Verordnung fällt u. a. die manuelle Handhabung, das heißt jedes Befördern oder Abstützen von Lasten durch menschliche Kraft. Die Verordnung fordert, dass auch hier durch geeignete Hilfsmittel und deren ergonomische Beschaffenheit eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen wird und die notwendige Sicherheit gewährleistet ist.

Im Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung ist darüber hinaus definiert, dass Einrichtungen zum Heben von Lasten mit einem deutlichen Hinweis auf die zulässige Tragfähigkeit (z. B. mittels Typenschild) versehen sind. Wesentlich ist hierbei außerdem, dass beim Heben von Lasten durch das Hilfsmittel bereits verhindert wird, dass sich die Lasten ungewollt verlagern, aus einem Haltemechanismus herausstürzen oder unbeabsichtigt aus einer Halterung herausgelöst werden können.

2. Sichere Produkte nach Maschinenrichtlinie

CE-Kennzeichnung für Handlingsprodukte
Das Herstellen, Inverkehrbringen, Einführen, Ausstellen, Inbetriebnehmen und Benutzen von Maschinen unterliegt Vorschriften, die im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gelten.

DENIOS-Handlingsprodukte, die zum Heben von Lasten benutzt werden, fallen unter die Maschinenrichtlinie (MRL). Diese wurde durch die 9. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) in das deutsche Rechtssystem eingeführt. Sie gliedert sich in 4 Kapitel mit 7 konkretisierten Anhängen. Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf: Maschinen, automatische Fertigungssysteme, auswechselbare Ausrüstungen zur Änderung der Funktion einer Maschine, Sicherheitsbauteile und Lasthebeeinrichtungen. Das neue, am 1.5.2004 in Kraft getretene, Geräte- und Produktsicherheitsgesetz benutzt die Begriffe der technischen Arbeitsmittel und der Verbraucherprodukte, die kennzeichnungspflichtig sind.

Durch das Konformitätsbewertungsverfahren erklärt der Hersteller oder sein Bevollmächtigter, dass die in den Verkehr gebrachte Maschine allen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht.

Nach Unterzeichnung der sogenannten EG-Konformitätserklärung erfolgt eine CE-Kennzeichnung.

3. II 2 G (gemäß Atex-Richtlinie)

Produkte mit diesem Kennzeichen sind geeignet für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 1 und 2, unter Beachtung der jeweils mitgelieferten Betriebsanleitung / Konformitätserklärung.

Gängige Begriffe, Abkürzungen

Bezeichnung

ArbSchG

Arbeitsschutzgesetz

GPSG

Geräte- u. Produktsicherheitsgesetz

LasthandhabV

Lastenhandhabungsverordnung

MRL

Maschinenrichtlinie

Alle Angaben zur Information - maßgeblich für den Einzelfall ist die gültige Gesetzgebung.

       


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