Arbeitsunfall melden: Fristen & Pflichten
Ein Arbeitsunfall kann jederzeit passieren – sei es ein Sturz im Büro, ein Wegeunfall oder ein Vorfall im Homeoffice. Doch was ist in solchen Fällen zu tun? Die Meldepflicht ist für Sie als Arbeitgeber nicht nur gesetzlich verankert, sondern auch unerlässlich, um Ansprüche zu sichern und rechtliche Risiken zu vermeiden. Dieser Ratgeber erklärt, wann ein Arbeitsunfall meldepflichtig ist, welche Fristen gelten und wie Sie einen Unfall in Ihrem Unternehmen richtig an Ihre Berufsgenossenschaft melden.
- Das Wichtigste zur Meldepflicht bei Arbeitsunfällen
- Was ist ein meldepflichtiger Arbeitsunfall?
- Warum muss ein Arbeitsunfall gemeldet werden?
- Welche Folgen hat eine unterlassene Meldung?
- Müssen Beschäftigte einen Arbeitsunfall melden?
- So melden Sie einen Arbeitsunfall richtig
- Was passiert nach der Unfallmeldung?
- Prävention: Wie Sie als Arbeitgeber Arbeitsunfälle aktiv vermeiden
- FAQ: Häufige Fragen zur Meldepflicht bei Arbeitsunfällen
- Fazit: Arbeitsunfall melden – Risiken minimieren, Ansprüche sichern
Arbeitsunfall melden – Das Wichtigste zur Meldepflicht bei Arbeitsunfällen
Ein Arbeitsunfall ist meldepflichtig, wenn er zu mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit, bleibenden Schäden oder Tod führt.
Der Arbeitgeber muss den Unfall innerhalb von drei Tagen nach dem Unfalltag beim zuständigen Unfallversicherungsträger melden, bei schweren und tödlichen Unfällen sofort.
Auch Wegunfälle können meldepflichtig sein, sofern sie auf dem direkten Arbeitsweg passieren.
Eine unterlassene Meldung kann teuer werden: Es drohen Bußgelder, Haftungsrisiken und der Verlust von Versicherungsleistungen.
Dokumentation schützt: Sie sichert Ansprüche und hilft, zukünftige Unfälle zu vermeiden.
Was ist ein meldepflichtiger Arbeitsunfall?
Ein meldepflichtiger Arbeitsunfall liegt vor, wenn eine versicherte Person durch einen Unfall im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit (z. B. Sturz beim Bedienen einer Maschine) – einschließlich innerbetrieblicher Wege oder Dienstreisen – so verletzt wird, dass sie mehr als drei Kalendertage (der Unfalltag zählt nicht mit, Wochenenden und Feiertage schon) arbeitsunfähig ist. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 193 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) sowie die Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV) in der Fassung vom 20.07.2023.
Unabhängig von der Ausfallzeit sind tödliche Unfälle, schwere Verletzungen mit bleibenden Gesundheitsschäden sowie Massenunfälle mit mehr als drei ärztlich zu versorgenden Personen umgehend zu melden.
Versicherungsschutz besteht nur auf dem direkten Weg oder auf notwendigen Umwegen (z. B. Kinder zur Schule bringen). Kein Versicherungsschutz besteht bei privaten Unterbrechungen wie Einkäufen auf dem Heimweg oder privaten Tätigkeiten während der Arbeitszeit.
Warum muss ein Arbeitsunfall gemeldet werden?
Verstehen Sie die Meldung von Arbeitsunfällen nicht nur als Pflicht, sondern als strategisches Instrument zur Unfallverhütung. Wer Unfälle systematisch erfasst und analysiert, erkennt Risiken frühzeitig und kann gezielt gegensteuern. So erhöhen Sie nachhaltig die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb – und schützen Ihre Beschäftigten. Gleichzeitig sichern Sie mit einer korrekten und schnellen Meldung auch die Ansprüche der Betroffenen, zum Beispiel auf Verletztengeld oder eine mögliche Unfallrente.
Welche Folgen hat eine unterlassene Meldung?
Wenn Sie einen Arbeitsunfall nicht melden, kann dies schwerwiegende rechtliche, finanzielle und organisatorische Folgen für Ihr Unternehmen haben:
Rechtlich: Sie riskieren Bußgelder, strafrechtliche Konsequenzen bei Vorsatz und disziplinarische Maßnahmen im öffentlichen Dienst.
Finanziell: Bei versäumter Meldung haften Sie unter Umständen für Schäden. Auch Regressforderungen der Berufsgenossenschaft und Schadensersatzansprüche von Beschäftigten sind möglich.
Versicherungstechnisch: Die Bearbeitung durch die Berufsgenossenschaft kann sich verzögern oder ganz ausbleiben – zum Nachteil der verunfallten Person.
Organisatorisch: Ohne Meldung fehlen wichtige Erkenntnisse zur Unfallprävention. Das erschwert eine gezielte Verbesserung der Arbeitssicherheit.
Müssen Beschäftigte einen Arbeitsunfall melden?
Auch wenn die Unfallmeldung in erster Linie Ihnen als Arbeitgeber obliegt, sind die Beschäftigten nach § 15 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, aktiv an der Aufklärung und Verhütung von Gefährdungen mitzuwirken. Ihre Beteiligung ist Voraussetzung für eine rechtssichere Bearbeitung – und für eine wirksame Prävention.
Diese Pflichten sollten Arbeitnehmende beachten:
Unfall sofort melden: Ein Arbeitsunfall muss unverzüglich – im Idealfall noch am selben Tag – der zuständigen Führungskraft oder Stelle im Unternehmen gemeldet werden.
Ärztliche Abklärung veranlassen: Bei meldepflichtigen oder schwereren Verletzungen ist ein Durchgangsarzt (D-Arzt) aufzusuchen.
Bei der Dokumentation mitwirken: Dazu gehört z. B. der Eintrag ins Verbandbuch und ggf. das Ausfüllen einer Unfallanzeige.
Spätfolgen nachmelden: Treten Beschwerden erst später auf, muss der Unfall erneut gemeldet werden.
Ärztliche Anordnungen befolgen: Rehabilitationsmaßnahmen oder andere verordnete Schritte zur Genesung müssen eingehalten werden.
Sicherheitsvorschriften beachten: Alle Maßnahmen zur Unfallverhütung, die Sie als Arbeitgeber festgelegt haben, sind verbindlich.
Gefahrenquellen melden: Unsichere Zustände oder Verstöße gegen den Arbeitsschutz müssen aktiv angesprochen und gemeldet werden.
Eine gelebte Sicherheitskultur funktioniert nur, wenn alle mitmachen. Ermutigen Sie Ihre Mitarbeitenden, Verantwortung zu übernehmen – und schaffen Sie klare Abläufe für die Meldung und Dokumentation von Arbeitsunfällen.
So melden Sie einen Arbeitsunfall richtig
Wenn sich ein meldepflichtiger Arbeitsunfall ereignet, sind Sie als Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, diesen vollständig, richtig und fristgerecht zu melden. Damit im Ernstfall alles reibungslos abläuft, halten Sie sich am besten an den folgenden Ablauf:
1. Sofortmaßnahmen und Erste Hilfe
Ihre erste Aufgabe ist die Versorgung der verletzten Person. Sorgen Sie für schnelle Hilfe:
Leisten Sie Erste Hilfe oder veranlassen Sie diese durch geschulte Ersthelfer*innen. Denken Sie daran: Jede Hilfeleistung muss dokumentiert werden (§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1).
Alarmieren Sie bei schweren Verletzungen den Rettungsdienst.
Veranlassen Sie, dass die verletzte Person zu einem Durchgangsarzt (D-Arzt) gebracht wird, wenn eine weitere medizinische Abklärung erforderlich ist.
2. Unfall dokumentieren
Eine lückenlose Dokumentation ist sowohl für interne Zwecke als auch für die spätere Unfallmeldung wichtig:
Tragen Sie den Vorfall in das Verbandbuch ein.
Halten Sie Ort, Zeit und Hergang des Unfalls fest – idealerweise mit Aussagen von Zeug*innen und ggf. mit Fotos.
Sichern Sie wichtige Beweismittel, z. B. defekte Geräte, Maschinenprotokolle oder Videoaufzeichnungen.
3. Unfallanzeige erstellen
Sobald feststeht, dass die verletzte Person mehr als drei Kalendertage arbeitsunfähig ist oder der Unfall schwerwiegender ist, müssen Sie eine Unfallanzeige ausfüllen.
Wichtige Angaben:
Angaben zum Unternehmen und zur verletzten Person
Informationen zur Krankenkasse und Entgeltfortzahlung
Detaillierter Unfallhergang (Ort, Zeit und Umstände des Unfalls)
Art und Schwere der Verletzung
Erstbehandlung und behandelnder Arzt oder das Krankenhaus
Name und Kontaktdaten von Zeugen des Unfalls
Die notwendigen Formulare erhalten Sie online bei der DGUV oder direkt bei Ihrer Berufsgenossenschaft.
4. Fristen einhalten
Die Einhaltung der Fristen ist Pflicht:
Normale meldepflichtige Unfälle: innerhalb von 3 Kalendertagen nach Bekanntwerden
Schwere, tödliche oder Massenunfälle: sofort melden
5. Zuständige Stellen informieren
Senden Sie die vollständig ausgefüllte Unfallanzeige an:
Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
Den Betriebs- oder Personalrat (sofern vorhanden)
Die zuständige Landesbehörde bei schweren oder tödlichen Unfällen
Auf Wunsch: eine Kopie an die verletzte Person
Für Ihre Unterlagen: eine Kopie intern aufbewahren
Informieren Sie auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt beziehungsweise die Betriebsärztin über die Unfallanzeige.
Wer muss informiert werden? | Was muss getan werden? |
---|---|
Unternehmen, die der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht unterliegen, müssen jede Art von Unfall auch der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt, Staatl. Amt für Arbeitsschutz) melden. | Unfallanzeige senden |
Unternehmen, die der bergbehördlichen Aufsicht unterliegen, müssen die zuständige Bergbehörde informieren. | Unfallanzeige senden |
Versicherte/r – betroffene Person | Auf ihr Recht hinweisen, dass sie eine Kopie der Anzeige bekommen kann. |
Fachkraft für Arbeitssicherheit – SIFA | Über Unfallanzeige informieren |
Betriebsarzt/Betriebsärztin | Über Unfallanzeige informieren |
Im Unternehmen | Muss Unfallanzeige mit unterzeichnen |
Betriebsrat (Personalrat) | Muss Unfallanzeige mit unterzeichnen |
6. Jetzt auf digitale Meldung umstellen
Die klassische Papiermeldung wird bis Ende 2027 schrittweise abgelöst. Ab 2028 ist die digitale Unfallanzeige verpflichtend.
Viele Berufsgenossenschaften bieten schon heute digitale Meldeportale an – mit Vorteilen wie:
Schnellere Bearbeitung
Automatische Eingangsbestätigung
Weniger Fehler durch Plausibilitätsprüfung
Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihr Unternehmen bereits digital melden kann – so sind Sie rechtzeitig vorbereitet.
Was passiert nach der Unfallmeldung?
Sobald Sie einen Arbeitsunfall gemeldet haben, übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) die weitere Prüfung. Ziel ist es, den Unfallhergang zu klären, den Versicherungsschutz zu bestätigen und geeignete Maßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Person einzuleiten.
Prüfung durch den Unfallversicherungsträger
Nach Eingang der Unfallanzeige prüft die Berufsgenossenschaft, ob der gemeldete Vorfall als Arbeitsunfall anerkannt werden kann. Dabei geht es vor allem um die Frage: Steht der Unfall in unmittelbarem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit?
Folgende Schritte sind möglich:
Unfallhergang ermitteln: Je nach Schwere des Vorfalls kann eine detaillierte Untersuchung erfolgen – etwa durch Zeugenbefragungen, Ortsbegehungen oder die Auswertung von Arbeitsprotokollen.
Anerkennung oder Ablehnung: Wird der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt, übernimmt die Unfallversicherung sämtliche Leistungen. Bei Ablehnung haben Betroffene die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Leistungen bei anerkannten Arbeitsunfällen
Wird der Unfall anerkannt, tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein – mit folgenden Leistungen:
Heilbehandlung: Die medizinische Versorgung erfolgt durch einen Durchgangsarzt (D-Arzt), der über die weitere Behandlung entscheidet. Die Kosten übernimmt die Berufsgenossenschaft, nicht die Krankenkasse.
Verletztengeld: Während der Arbeitsunfähigkeit erhalten Beschäftigte Verletztengeld – in der Regel 80 Prozent des Bruttoeinkommens.
Rehabilitation & Wiedereingliederung: Bei Bedarf wird der berufliche Wiedereinstieg gefördert – zum Beispiel durch Reha-Maßnahmen, Umschulungen oder Anpassungen am Arbeitsplatz.
Unfallrente: Bei bleibenden Beeinträchtigungen kann eine monatliche Unfallrente gezahlt werden.
Unterstützung durch den Arbeitgeber
Auch nach der Meldung sind Sie gefragt: Unterstützen Sie die verletzte Person aktiv auf dem Weg zurück in den Arbeitsalltag:
Angepasster Arbeitsplatz: Stellen Sie – falls nötig – ergonomische oder technische Hilfsmittel bereit.
Wiedereingliederung begleiten: Erleichtern Sie die Rückkehr durch einen stufenweisen Wiedereinstieg.
Kommunikation unterstützen: Helfen Sie bei Rückfragen durch die Berufsgenossenschaft und sorgen Sie für einen reibungslosen Ablauf.
Prävention: Wie Sie als Arbeitgeber Arbeitsunfälle aktiv vermeiden
Wirksamer Arbeitsschutz beginnt nicht erst nach einem Unfall, sondern ist fester Bestandteil Ihrer täglichen Verantwortung. Mit klaren Abläufen, geschulten Mitarbeitenden und einer gelebten Sicherheitskultur schaffen Sie die besten Voraussetzungen, um Unfälle zu vermeiden – und kommen gleichzeitig Ihren gesetzlichen Pflichten wie der Meldepflicht zuverlässig nach.
1. Arbeitsschutz in den Alltag integrieren
Effektive Prävention gelingt nur, wenn sie konsequent mitgedacht wird – bei jeder Aufgabe, bei jedem Prozess. Machen Sie Sicherheit zur Routine:
Regelmäßige Begehungen: Kontrollieren Sie Arbeitsplätze und -mittel systematisch auf mögliche Gefahren.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Stellen Sie sicher, dass PSA vorhanden, funktionsfähig und richtig benutzt wird.
Aktuelle Gefährdungsbeurteilungen: Überprüfen und aktualisieren Sie Ihre Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig – insbesondere bei neuen Maschinen, Arbeitsverfahren oder betrieblichen Veränderungen.
2. Sicherheitsbewusstsein durch Schulung stärken
Gut geschulte Beschäftigte wissen, worauf es ankommt – und handeln im Notfall richtig. Machen Sie Unterweisungen zur Selbstverständlichkeit:
Praxisnahe Schulungen: Vermitteln Sie Sicherheitsregeln anhand typischer Situationen aus dem Arbeitsalltag.
Fester Bestandteil der Einarbeitung: Neue Mitarbeitende sollten von Anfang an wissen, wie sie sich schützen können.
Auffrischungstrainings: Wiederholen Sie die wichtigsten Inhalte regelmäßig, um das Bewusstsein dauerhaft hochzuhalten.
Nutzen Sie interaktive Formate oder praktische Übungen – so bleibt das Wissen nicht nur im Kopf, sondern wird im Alltag angewendet.
3.Dokumentation als aktives Präventionsinstrument
Auch ohne meldepflichtigen Unfall lassen sich wertvolle Erkenntnisse gewinnen – vorausgesetzt, sicherheitsrelevante Ereignisse werden systematisch dokumentiert. Das zahlt sich gleich doppelt aus: Sie verbessern Ihre internen Abläufe und stärken Ihre Position gegenüber Behörden und Unfallversicherungsträgern.
Beinahe-Unfälle erfassen: Schon Beinahe-Vorfälle liefern wertvolle Hinweise auf Schwachstellen im System.
Sicherheitsberichte führen: Dokumentieren Sie Entwicklungen und leiten Sie daraus konkrete Maßnahmen ab.
Vergangene Unfälle auswerten: Analysieren Sie bekannte Vorfälle, um Muster frühzeitig zu erkennen.
Ein digitales Meldesystem erleichtert die Erfassung und sorgt für mehr Beteiligung im Team. So fördern Sie nicht nur Transparenz – sondern binden Ihre Mitarbeitenden aktiv in den Arbeitsschutz ein.
FAQ: Häufige Fragen zur Meldepflicht bei Arbeitsunfällen
Was sind nicht meldepflichtige Arbeitsunfälle?
Nicht meldepflichtige Arbeitsunfälle sind solche, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von drei Tagen oder weniger führen.
Wann muss ein Arbeitsunfall gemeldet werden?
Ein Arbeitsunfall ist meldepflichtig, wenn er eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen zur Folge hat oder wenn er zu einer schweren Verletzung, zum Tod oder zu einem Massenunfall führt.
Was passiert, wenn man einen Arbeitsunfall zu spät meldet?
Eine verspätete Meldung kann die Bearbeitung verzögern und den Versicherungsschutz gefährden. Bei berechtigten Ansprüchen werden zwar rückwirkend Leistungen gezahlt, aber fehlende Dokumentationen können problematisch sein.
Kann ein Arbeitsunfall nachträglich gemeldet werden?
Ja, einen Arbeitsunfall nachträglich zu melden, ist möglich. Es kann jedoch schwieriger sein, den Zusammenhang zwischen dem Unfall und der beruflichen Tätigkeit nachzuweisen. Daher sollte die Meldung so früh wie möglich erfolgen.
Was ist bei Unfällen im Homeoffice, auf dem Arbeitsweg oder in der Pause zu beachten?
Homeoffice: Nur Tätigkeiten, die direkt mit der Arbeit zusammenhängen, sind versichert. Wege zur Toilette oder Küche sind nicht abgedeckt.
Arbeitsweg: Unfälle auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit sind versichert, private Umwege nicht.
Pause: Unfälle auf dem Betriebsgelände sind unter bestimmten Voraussetzungen versichert, Wege zu externen Pausenorten meist nicht.
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Nichtmeldung?
Bei unterlassener Meldung drohen dem Arbeitgeber unter anderem Bußgelder. Betroffene Mitarbeitende können den Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung verlieren, wenn der Zusammenhang nicht mehr nachgewiesen werden kann.
Fazit: Arbeitsunfall melden – Risiken minimieren, Ansprüche sichern
Auch wenn Unternehmen viel dafür tun, Arbeitsunfälle durch gezielte Aufklärung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden zu vermeiden, lassen sich Risiken nie vollständig ausschließen. Umso wichtiger ist es, dass Sie jeden meldepflichtigen Unfall fristgerecht – innerhalb von drei Tagen – der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden, damit Ansprüche auf Verletztengeld und weitere Leistungen gesichert sind.
Eine zeitnahe und vollständige Meldung schützt nicht nur vor rechtlichen Konsequenzen, sondern schafft auch die Grundlage dafür, Unfallursachen zu analysieren und künftige Vorfälle wirksam zu vermeiden.
Damit das gelingt, sollten Sie in Ihrem Unternehmen gemeinsam mit ihren Beschäftigten klare und verlässliche Meldeprozesse etablieren.
Weitere Informationen, praktische Ratgeber und Fachartikel zum Thema Arbeitsschutz finden Sie im DENIOS-Magazin.
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