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Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) – Verantwortung, Pflichten und Praxis

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) sorgt im Rahmen der Arbeitssicherheit dafür, dass Arbeitsplätze sicher gestaltet und gesetzliche Vorschriften eingehalten werden. Doch welche Aufgaben gehören genau dazu und welche Verantwortung trägt eine Sicherheitsfachkraft? Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Aufgaben und rechtlichen Grundlagen.

Aufgaben der Sicherheitsfachkraft auf einen Blick

  • Sie berät Arbeitgeber und Führungskräfte in Fragen des Arbeitsschutzes.

  • Sie führt Gefährdungsbeurteilungen durch und erarbeitet Schutzmaßnahmen.

  • Sie schult und unterweist Beschäftigte, um das Bewusstsein für Arbeitssicherheit zu stärken und sicheres Verhalten zu fördern.

  • Sie überprüft regelmäßig die Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb und stellt sicher, dass diese wirksam umgesetzt werden.

Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) unterstützt Unternehmen dabei, sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen zu schaffen. Laut DGUV Vorschrift 2 kann diese Funktion sowohl intern durch fest angestellte Fachkräfte als auch extern durch spezialisierte Dienstleister wahrgenommen werden.

Ein wesentlicher Bestandteil ihrer Tätigkeit ist die Grundbetreuung, die für alle Betriebe obligatorisch ist. Sie umfasst die Beratung des Arbeitgebers, die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und die Entwicklung präventiver Schutzmaßnahmen. Ergänzend kann eine betriebsspezifische Betreuung erforderlich sein, wenn besondere Gefährdungen vorliegen oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.

Ziel der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist es, Unfälle und Gesundheitsgefahren zu minimieren. Sie überwacht die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften, führt Unterweisungen durch und überprüft regelmäßig die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen. So wird die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleistet.

Konkrete Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben. Im Folgenden werden die wichtigsten Aufgaben einer Sifa bzw. Fasi näher erläutert.

Fachkraft für Arbeitssicherheit - Aufgaben

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) hat verschiedene wichtige Aufgaben und Pflichten im Unternehmen.

Dazu gehören unter anderem die:

  • Analyse

  • Beratung

  • Überprüfung

  • Beobachtung

  • und Entwicklung.

Beratung und Unterstützung

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät Arbeitgeber und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Sie sorgt dafür, dass gesetzliche Vorgaben wie die DGUV Vorschrift 2 und das Arbeitsschutzgesetz im Betrieb umgesetzt werden. Zu den Aufgaben der Sifa gehört auch die Unterstützung bei der sicheren Gestaltung von Arbeitsplätzen. Durch die Analyse von Arbeitsabläufen können Gefahrenquellen frühzeitig erkannt und geeignete Schutzmaßnahmen entwickelt werden. Dabei kann es sich sowohl um technische Verbesserungen, wie z. B. eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung oder eine optimale Beleuchtung zur Vermeidung von Unfallrisiken, als auch um organisatorische Anpassungen, wie z. B. optimierte Arbeitsabläufe, handeln.

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Arbeitssicherheit beginnt mit Wissen!

Um Arbeitsunfälle zu vermeiden und gesetzliche Vorgaben einzuhalten, ist fundiertes Fachwissen unerlässlich. In der DENIOS Academy lernen Sifas, Sicherheitsbeauftragte, Führungskräfte und Beschäftigte in praxisnahen Schulungen, Risiken zu erkennen und Unfälle zu vermeiden.

Gefährdungsbeurteilung und Prävention

Bei der Gefährdungsbeurteilung werden mögliche Gefahrenquellen im Betrieb systematisch erfasst und analysiert. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit untersucht Arbeitsabläufe, Maschinen, Arbeitsstoffe und Umgebungsfaktoren, um Risiken frühzeitig zu erkennen. Dabei spielen sowohl physische als auch psychische Belastungen der Beschäftigten eine Rolle.

Auf der Grundlage dieser Analyse entwickelt die Sifa gezielte Maßnahmen zur Unfallverhütung. Dazu gehören technische Schutzeinrichtungen an Maschinen, organisatorische Sicherheitsabläufe, persönliche Schutzmaßnahmen wie geeignete Schutzausrüstungen oder die Kennzeichnung von Gefahrenquellen durch Hinweisschilder, Sicherheitskennzeichnungen und Betriebsaushänge. Neben der Planung ist die konsequente Umsetzung und regelmäßige Überprüfung wichtig, um die Sicherheit im Betrieb dauerhaft zu gewährleisten.

Schulungen und Unterweisungen

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit informiert die Mitarbeitenden in Sicherheitsunterweisungen über die Gefahren am Arbeitsplatz und die richtigen Schutzmaßnahmen. Neue Mitarbeitende erhalten eine Erstunterweisung, während regelmäßige Unterweisungen das Wissen aller Mitarbeitenden auffrischen.

Neben der Vermittlung von theoretischem Wissen steht die Sensibilisierung für sicheres Verhalten im Arbeitsalltag im Vordergrund. Durch praxisnahe Schulungen lernen die Beschäftigten, Gefahren frühzeitig zu erkennen und Schutzmaßnahmen konsequent anzuwenden. So wird sichergestellt, dass Arbeitssicherheit nicht nur auf dem Papier steht, sondern aktiv gelebt wird.

Checkliste: Häufige Fehler bei Sicherheitsunterweisungen

Fehlende oder mangelhafte Unterweisungen erhöhen das Unfallrisiko im Betrieb. Unsere Checkliste zeigt die häufigsten Fehler und hilft Ihnen, Sicherheitsunterweisungen effektiver zu gestalten.

Checkliste kostenlos anfordern

Überprüfung und Kontrolle

Um die Arbeitssicherheit im Betrieb zu gewährleisten, führt die Fachkraft für Arbeitssicherheit regelmäßig Betriebsbegehungen durch. Dabei werden Arbeitsbereiche, Maschinen und Schutzmaßnahmen überprüft, um mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.

Ebenso wichtig ist die Kontrolle der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften. Geprüft wird unter anderem, ob Fluchtwege frei sind, Feuerlöscher ordnungsgemäß gewartet werden und der Brandschutz den geltenden Vorschriften entspricht. Auch die persönliche Schutzausrüstung und die Sicherheitskennzeichnung werden überprüft, um sicherzustellen, dass alle Schutzmaßnahmen wirksam umgesetzt werden.

Zusammenarbeit mit Betriebsrat und Behörden

Die Sicherheitsfachkraft steht in regelmäßigem Kontakt mit der Berufsgenossenschaft und den zuständigen Aufsichtsbehörden. Sie unterstützt das Unternehmen bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und wirkt bei Unfallanalysen oder sicherheitsrelevanten Audits mit.

Eine wichtige Aufgabe der Sifa ist auch die Abstimmung mit dem Betriebsrat. Gemeinsam werden Arbeitsschutzmaßnahmen diskutiert und Verbesserungen erarbeitet, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den Interessen der Beschäftigten gerecht werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss (ASA) von Bedeutung. Dieses Gremium, bestehend aus Arbeitgebervertretern, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten und Betriebsratsmitgliedern, dient dem regelmäßigen Austausch über Arbeitsschutzthemen und der Entwicklung wirksamer Maßnahmen.

Durch die enge Zusammenarbeit all dieser Akteure wird sichergestellt, dass Sicherheitsmaßnahmen effektiv umgesetzt und kontinuierlich optimiert werden.

Berichtserstellung und Dokumentation

Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist die Erstellung von Berichten und die Dokumentation sicherheitsrelevanter Vorgänge. Dazu gehören Protokolle von Betriebsbegehungen, Unfallanalysen sowie Berichte zur Gefährdungsbeurteilung. Diese Dokumentationen dienen als Nachweis für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und helfen, die Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich zu verbessern. Auch die Ergebnisse von Schulungen, Unterweisungen und Besprechungen mit dem Betriebsrat oder den Aufsichtsbehörden werden festgehalten, um eine transparente und nachvollziehbare Sicherheitsstrategie im Unternehmen zu gewährleisten.

Verantwortung und Befugnisse der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Arbeitgeber und Führungskräfte dabei, Sicherheitsmaßnahmen zu planen und umzusetzen, trägt aber selbst keine rechtliche Verantwortung für deren Durchführung. Arbeitgeber und Führungskräfte bleiben verpflichtet, die Sicherheitsvorschriften einzuhalten und durchzusetzen. Dennoch stellt sich die Frage, welche Befugnisse die Sifa hat und inwieweit sie für Sicherheitsmängel haftet.

Haftung der Sicherheitsfachkraft

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit haftet grundsätzlich nicht für Verstöße gegen den Arbeitsschutz, da sie beratend tätig ist. Eine Ausnahme besteht, wenn sie nachweislich fahrlässig oder grob fahrlässig falsche Empfehlungen gibt oder Gefahren verschweigt. In diesen Fällen kann sie unter Umständen haftbar gemacht werden.

Ist die Sifa weisungsbefugt?

Nein, die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat in der Regel keine Weisungsbefugnis gegenüber den Beschäftigten oder der Unternehmensleitung. Sie gibt Empfehlungen, darf aber keine direkten Anweisungen geben. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt beim Arbeitgeber und den Vorgesetzten, die entweder selbst tätig werden oder Aufgaben im Rahmen der Übertragung von Unternehmerpflichten an verantwortliche Personen delegieren.

Wem ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstellt?

Die Sifa ist in der Regel der Geschäftsleitung oder einer verantwortlichen Führungskraft unterstellt. Sie arbeitet zwar fachlich unabhängig und weisungsfrei, darf aber keine unternehmerischen Entscheidungen treffen. In größeren Betrieben ist sie häufig Teil des Arbeitsschutz- oder Personalmanagements.

Hat eine Sifa Kündigungsschutz?

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit genießt keinen besonderen Kündigungsschutz. Allerdings kann eine Kündigung rechtlich angreifbar sein, wenn sie aufgrund der Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten erfolgt. In Betrieben mit Betriebsrat kann dieser im Kündigungsfall eingeschaltet werden und auf eine faire Behandlung hinwirken.

Sicherheitsfachkräfte weiterbilden mit DENIOS

Fachkräfte für Arbeitssicherheit leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz aller Mitarbeitenden und zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Ihre beratende und organisatorische Arbeit trägt entscheidend dazu bei, Unfälle zu vermeiden und ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen.

Um den wachsenden Anforderungen im Arbeitsschutz gerecht zu werden, ist eine kontinuierliche Weiterbildung unerlässlich. Die DENIOS Academy bietet speziell auf Sicherheitsfachkräfte und -beauftragte zugeschnittene Schulungen an. Von Grundlagenkursen zur Arbeitssicherheit bis hin zu spezialisierten Weiterbildungen zum Umgang mit Gefahrstoffen oder zum Brandschutz – das Schulungsangebot vermittelt praxisnahes Wissen, das direkt im Arbeitsalltag angewendet werden kann.

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