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Erstunterweisung für neue Mitarbeiter

Die Erstunterweisung neuer Mitarbeiter dient nicht nur der Vermittlung grundlegender Regeln der Arbeitssicherheit, sondern auch der Integration der neuen Kollegen in die Unternehmenskultur und die betrieblichen Abläufe. Arbeitgeber sind per Gesetz dazu verpflichtet, eine umfassende Erstunterweisung durchzuführen, um Unfällen und Gesundheitsgefahren vorzubeugen. In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Aspekte der Erstunterweisung und zeigen auf, wie Sie Ihre neuen Mitarbeiter optimal schulen

Erstunterweisung – Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, für neue Mitarbeiter eine Erstunterweisung durchzuführen.

  • Die Erstunterweisung dient der Vermittlung von grundlegenden Sicherheitsregeln und Gefahren am Arbeitsplatz. Neue Mitarbeitende sollen möglichst schnell alle nötigen Informationen erhalten, um ihre Arbeit sicher und effizient ausführen zu können.

  • Die Erstunterweisung muss von einer fachkundigen Person, z. B. einer Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgen. Diese können durch spezielle Schulungen auf ihre Rolle als Unterweisende vorbereitet werden.

  • Die Unterweisung ist zu dokumentieren und von allen Beteiligten zu unterzeichnen.

  • Das Wissen der Mitarbeiter muss durch regelmäßige Sicherheitsunterweisungen aufgefrischt werden.

Was ist eine Erstunterweisung?

Eine Erstunterweisung ist eine grundlegende Unterweisung, die neue Mitarbeiter vor Aufnahme ihrer Tätigkeit im Unternehmen erhalten. Der Arbeitgeber ist dazu gesetzlich verpflichtet.

Die Erstunterweisung neuer Mitarbeiter dient dazu, sie über die wichtigsten Sicherheitsvorschriften, Arbeitsabläufe und Verhaltensregeln in ihrem neuen Arbeitsumfeld zu informieren. Die Unterweisung umfasst in der Regel eine Einführung in die allgemeinen Maßnahmen des Unternehmens zur Arbeitssicherheit sowie spezifische Anweisungen, die für den jeweiligen Arbeitsplatz relevant sind. Dazu gehören beispielsweise Informationen über den richtigen Umgang mit Maschinen, Notfallpläne und das Erkennen möglicher Gefahrenquellen. Auch rechtliche Aspekte des Arbeitsschutzes werden behandelt, damit die Beschäftigten ihre Rechte und Pflichten kennen.

Durch die Erstunterweisung können Unternehmer sicherstellen, dass neue Mitarbeiter alle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, um ihre Aufgaben sicher und effizient auszuführen. Sie trägt dazu bei, Unfälle zu vermeiden, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und das Sicherheitsbewusstsein im gesamten Unternehmen zu fördern.

Gesetzliche Vorschriften zur Erstunterweisung

Die Erstunterweisung von Mitarbeitern ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verankert. Laut § 12 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeiter vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Dies gilt für neue Mitarbeiter und für Beschäftigte, die ihre Aufgabenbereiche wechseln oder an neuen Arbeitsgeräten arbeiten.

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Achtung: Verstöße gegen diese Vorschriften können nicht nur rechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber nach sich ziehen, sondern auch das Unfall- und Gesundheitsrisiko im Betrieb erhöhen.

Warum ist die Erstunterweisung wichtig?

Statistiken zeigen, dass neue Mitarbeiter ein deutlich höheres Risiko für Arbeitsunfälle haben als erfahrene Kollegen. Mehr als ein Drittel der Arbeitsunfälle passieren Mitarbeitern, die weniger als ein Jahr im Unternehmen tätig sind. Zudem ist ein Großteil der Arbeitsunfälle den jüngeren Altersgruppen zuzuordnen, zu denen auch die meisten Berufsanfänger gehören.

Die Erstunterweisung sorgt dafür, dass neue Mitarbeiter von Anfang an sicher und effizient arbeiten können. Durch die Vermittlung von Kenntnissen über mögliche Gefahrenquellen, den richtigen Umgang mit Arbeitsmitteln und die Anwendung von Schutzmaßnahmen wird das Risiko von Arbeitsunfällen deutlich reduziert. Darüber hinaus stärkt die Erstunterweisung das Sicherheitsbewusstsein der Beschäftigten, da sie die Bedeutung von Vorsichtsmaßnahmen und Eigenverantwortung im Arbeitsalltag hervorhebt.

Neben der praktischen Sicherheit hat die Erstunterweisung auch eine integrative Funktion: Sie hilft neuen Mitarbeitern, sich schnell in die Unternehmenskultur einzufinden und die Werte und Normen des Unternehmens zu verstehen. Damit trägt die Erstunterweisung nicht nur zur Sicherheit, sondern auch zu einer schnellen und erfolgreichen Einarbeitung bei.

Inhalte: Was gehört in die Erstunterweisung?

In der Erstunterweisung werden sowohl grundlegende als auch spezifische Sicherheitsregeln vermittelt. Dazu gehören beispielsweise:

Allgemeine Sicherheitsregeln und Verhaltensweisen

Arbeitsplatzbezogene Gefahren und Schutzmaßnahmen

  • Identifizierung von spezifischen Gefahren am Arbeitsplatz

  • Erläuterung der notwendigen Schutzmaßnahmen und Verhaltensweisen

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Richtige Verwendung und Pflege von Arbeitsmitteln

  • Anleitung zur sicheren Handhabung von Maschinen und Werkzeugen

  • Wartung und Pflege der Arbeitsmittel zur Vermeidung von Unfällen

Notfallmaßnahmen und Erste Hilfe

  • Verhalten im Notfall, wie z. B. bei Unfällen oder plötzlichen Gesundheitsproblemen

  • Grundlagen der Ersten Hilfe

Evakuierungspläne und Notrufnummern

  • Kenntnis der Fluchtwege und Sammelplätze

  • Wichtige Notrufnummern und Ansprechpersonen wie Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragter oder Brandschutzbeauftragter

Ablauf einer Erstunterweisung

Für die Erstunterweisung müssen zunächst die Inhalte festgelegt und auf die jeweiligen Arbeitsbereiche abgestimmt werden. Anschließend sollten geeignete Methoden und Medien ausgewählt werden, mit denen die Inhalte am besten vermittelt werden können. Dabei spielen neben klassischen Präsenzschulungen auch digitale Formate eine Rolle, insbesondere für Mitarbeitende im Homeoffice. Hier kommen beispielsweise E-Learning-Module oder Webinare zum Einsatz, um die Sicherheitsunterweisung auch aus der Ferne effektiv durchführen zu können. Auch die Inhalte sollten auf Mitarbeiter im Homeoffice angepasst werden. So sollten beispielsweise in der Erstunterweisung Themen wie ein ergonomischer Arbeitsplatz, Bewegungspausen und das Ziehen von Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben behandelt werden.

Ein weiterer wichtiger Schritt in der Erstunterweisung sind praktische Übungen und Demonstrationen, die den Mitarbeitern helfen, das Gelernte direkt anzuwenden und mögliche Gefahren in realitätsnahen Szenarien zu erkennen und zu vermeiden. Dazu gehören beispielsweise Brandbekämpfungsübungen, bei denen Mitarbeiter die Bedienung der Feuerlöscher lernen und diese in einer kontrollierten Umgebung testen können.

Den Abschluss bildet die Dokumentation der Unterweisung.

Wer ist für die Erstunterweisung verantwortlich?

Eine Erstunterweisung muss von fachkundigen Personen durchgeführt werden, die vom Arbeitgeber dazu befugt sind – beispielsweise durch die Übertragung von Unternehmerpflichten. Zu den Personen, die eine Erstunterweisung durchführen können, gehören beispielsweise:

  • Arbeitgeber: Der Arbeitgeber kann die Erstunterweisung persönlich durchführen, wenn er die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.

  • Führungskräfte: Abteilungsleiter, Teamleiter oder andere Vorgesetzte, die direkte Weisungsbefugnis gegenüber den Beschäftigten haben, können die Erstunterweisung durchführen. Sie müssen sich allerdings mit den relevanten Sicherheitsvorschriften und den spezifischen Gefahren des Arbeitsbereichs auskennen.

  • Sicherheitsbeauftragte: Diese sind speziell für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zuständig und daher gut geeignet, um die Erstunterweisung durchzuführen. Sie müssen über umfassende Kenntnisse in den Bereichen Sicherheit und Gesundheitsschutz verfügen.

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit: Diese Experten sind für die Beratung des Arbeitgebers in Fragen der Arbeitssicherheit zuständig und können daher auch die Erstunterweisung durchführen.

  • Betriebsärzte: Sie können insbesondere bei Tätigkeiten mit gesundheitlichen Risiken die Erstunterweisung übernehmen, insbesondere in Bezug auf Gesundheitsgefahren und entsprechende Schutzmaßnahmen.

Wichtig ist, dass die unterweisende Person über die notwendigen Fachkenntnisse und praktische Erfahrung in Bezug auf den Arbeitsschutz verfügt. Dazu gehören beispielsweise Kenntnisse der Sicherheitsvorschriften, aber auch kommunikative und didaktische Fähigkeiten, um die Inhalte anschaulich und verständlich zu vermitteln.

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Die Qualifikation der Erstunterweisenden sollte durch regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen, wie durch die DENIOS Academy, aufrechterhalten und erweitert werden. So können Arbeitgeber ihre Unterweiser gezielt weiterbilden und an aktuelle Sicherheitsanforderungen anpassen. Da sich Arbeitsbedingungen und Gefährdungen ständig ändern, ist es wichtig, dass die Unterweisenden ihr Wissen kontinuierlich aktualisieren und die Unterweisungsinhalte entsprechend darauf ausrichten.

Nachbereitung und Dokumentation

Nach der Erstunterweisung sollten die Mitarbeiter die Möglichkeit haben, Feedback zu geben, das zur Überprüfung und Anpassung der Unterweisungsinhalte genutzt werden kann. Darüber hinaus sind regelmäßige Sicherheitsunterweisungen und Schulungen erforderlich, um das Wissen der Mitarbeiter auf dem neuesten Stand zu halten und sicherzustellen, dass die Sicherheitsstandards dauerhaft eingehalten werden.

Die Dokumentation der Erstunterweisung ist gesetzlich verpflichtend und soll sicherstellen, dass alle relevanten Informationen aufgezeichnet werden. Laut dem Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG) und § 4 der DGUV Vorschrift 1 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle durchgeführten Unterweisungen wie Sicherheitsunterweisungen zu dokumentieren. Diese Dokumentation dient als Nachweis dafür, dass die Unterweisung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und die Mitarbeiter über die notwendigen Sicherheitsvorschriften informiert wurden.

Die Dokumentation der Erstunterweisung sollte folgende Informationen enthalten:

  • Datum der Unterweisung

  • Name des Unterweisenden und der unterwiesenen Mitarbeitenden

  • Inhalt der Unterweisung

  • Unterschriften der Teilnehmenden

Erstunterweisung: Vorlage

Eine Hilfestellung für die Erstunterweisung erhalten Arbeitgeber durch die Richtlinie 211-005 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie gibt praxisnahe Hinweise und Empfehlungen für die Durchführung von Sicherheitsunterweisungen. So muss die Erstunterweisung beispielsweise verständlich und arbeitsplatzspezifisch sein, damit die Mitarbeiter die Gefahrenquellen und Schutzmaßnahmen in ihrem konkreten Arbeitsumfeld kennen. Außerdem muss die Unterweisung dokumentiert und von den Beschäftigten bestätigt werden.

Nutzen Sie unsere Vorlage für die Dokumentation der Erstunterweisung, um sicherzugehen, dass Sie Ihre gesetzlich vorgeschrieben Dokumentationspflicht erfüllen und alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestens auf Ihre Arbeit vorbereitet haben.

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Perfekt vorbereitet auf die Erstunterweisung mit DENIOS

Die Erstunterweisung neuer Mitarbeiter ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch unerlässlich für den Arbeitsschutz. Allgemeine und spezifische Informationen über Gefahren und Verhaltensregeln beugen Unfällen am Arbeitsplatz vor und sorgen für mehr Sicherheit für Mitarbeiter und Umwelt.

Informieren Sie sich weiter zum Thema Sicherheitsunterweisungen und Arbeitssicherheit in unserem DENIOS Magazin. Hier finden Sie umfassende Informationen, mit denen Sie sich grundlegend auf die Unterweisungen vorbereiten können. Vertiefen Sie auch die Fachkenntnisse der unterweisenden Personen mit den spezialisierten Seminaren der DENIOS Academy. Vom Basiswissen bis hin zu fortgeschrittenen Kenntnissen im Arbeitsschutz und praktischen Tipps bereiten unsere Experten Sie und Ihre Mitarbeiter optimal auf die Unterweisungen vor.

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