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Auffangwannen-Prüfung: Diese Anforderungen müssen Sie kennen

Auffangwannen schützen die Umwelt, Mitarbeitende und den Betrieb vor gefährlichen Leckagen. Damit sie ihre Schutzfunktion zuverlässig erfüllen können, müssen sie regelmäßig geprüft und instand gehalten werden. Ob aus (Edel-)Stahl oder Kunststoff: Jede Auffangwanne unterliegt klaren Prüfpflichten. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche rechtlichen Grundlagen gelten, wie eine fachgerechte Prüfung abläuft, wer sie durchführen darf und wie Sie die Ergebnisse korrekt dokumentieren.

Prüfung von Auffangwannen: Das Wichtigste in Kürze

  • Gemäß AwSV und BetrSichV unterliegen Auffangwannen gesetzlichen Prüfpflichten – unabhängig von Material oder Standort.

  • Regelmäßige Sachverständigenprüfungen können auch Auffangwannen beinhalten, sofern sie Teil einer größeren Anlage sind.

  • Bei einzelnen Auffangwannen reichen regelmäßige Sichtprüfungen und die Instandhaltung durch geschultes Betriebspersonal, jeweils ergänzt um die Herstellerempfehlung, in der Regel aus. Bei diesen Aufgaben kann auch ein Leckage-Warnsystem unterstützen.

  • Festgestellte Mängel müssen umgehend behoben und die Nutzung betroffener Auffangwannen bis dahin gegebenenfalls eingestellt oder eingeschränkt werden.

  • Nach Instandsetzungen ist eine Dichtigkeitsprüfung zwingend – durch Hersteller oder Fachbetrieb nach § 62 AwSV.

  • Prüfung und Ergebnisse müssen dokumentiert und auf Verlangen der Behörden nachweisbar sein.

  • Bei Versäumnissen drohen Umwelt-, Haftungs- und Betriebsrisiken – inklusive rechtlicher Konsequenzen.

Rechtliche Grundlagen zur Prüfung von Auffangwannen

Auffangwannen gelten sowohl als Rückhalteeinrichtungen gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) als auch als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheisverordnung (BetrSichV) und unterliegen daher strengen gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Gewässern und zur Sicherheit von Beschäftigten.

Vorschriften im Überblick

Die Anforderungen an den sicheren Betrieb und die regelmäßige Auffangwannen-Prüfung leiten sich aus mehreren gesetzlichen Normen und technischen Regeln ab:

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Das WHG bildet die rechtliche Grundlage für den Schutz der Gewässer (§ 62 WHG).

  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV): Die Verordnung regelt zentrale Vorgaben zu Bau, Betrieb, Stilllegung und Rückhaltung. Sie schreibt regelmäßige Prüfungen und Überwachungen von Anlagen vor (§ 46 AwSV).

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Diese Verordnung regelt den sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln wie Auffangwannen und fordert Gefährdungsbeurteilungen sowie Schutzmaßnahmen durch den Arbeitgeber.

  • Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS 786): Die TRwS konkretisieren die Anforderungen an Dichtflächen und Rückhalteeinrichtungen. Ihre Anwendung wird als Einhaltung der AwSV anerkannt.

  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510): Die TRGS sind relevant bei Lagerung in ortsbeweglichen Behältern. Sie konkretisieren Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

  • Richtlinie über Auffangwannen aus Stahl (StaWaR): Diese Richtlinie regelt Anforderungen an Bauweise, Werkstoffe, Dichtheit und Prüfverfahren für Auffangwannen aus Stahl mit Rauminhalt bis 1.000 Liter.

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Die Verordnung definiert zentrale Vorgaben zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit in Arbeitsstätten. Arbeitgeber sind verpflichtet, Einrichtungen wie Auffangwannen so zu betreiben und regelmäßig instand zu halten, dass von ihnen keine Gefahr für die Beschäftigten ausgeht.

Fachkundige Person für die Prüfung benötigt

Die Verantwortung für die Durchführung der Prüfungen liegt beim Betreiber der Anlage (gemäß AwSV) beziehungsweise beim Arbeitgeber (gemäß BetrSichV), der sicherstellen muss, dass die erforderlichen Prüfungen durchgeführt und deren Ergebnisse dokumentiert werden.

Die Durchführung der Auffangwannen-Prüfung nach WHG und AwSV erfordert qualifiziertes Personal:

  • Interne Kontrollen und Sichtprüfungen: Regelmäßige Sichtprüfungen, zum Beispiel wöchentlich oder öfter auf ausgelaufene Flüssigkeiten, können durch geschultes Betriebspersonal erfolgen und sind zu dokumentieren.

  • Prüfungen durch Sachverständige (AwSV): Wiederkehrende Prüfungen nach AwSV (§ 46, Abs. 2-5) sind an bestimmte Anlagenarten geknüpft und richten sich nach den jeweiligen Prüfzeiträumen (u. a. abhängig von Anlagentyp, Lagermenge/Volumen, Gefährdungsklasse und Standortbedingungen). Soweit eine solche Pflicht besteht, müssen die Prüfungen durch anerkannte Sachverständige einer entsprechenden Sachverständigenorganisation durchgeführt werden (§ 47 AwSV). Diese Prüfung kann auch Auffangwannen beinhalten, sofern diese Teil der größeren Anlage sind.

  • Betreiberpflichten bei einzelnen Auffangwannen: Für einzelne Auffangwannen als Rückhalteeinrichtung steht in der Praxis meist die regelmäßige Kontrolle via Sichtprüfung, Wartung und Instandhaltung durch den Betreiber im Vordergrund. Zur Regelung von ausführlicheren Prüfungen sind vor allem StawaR, Herstellerhinweise und eventuelle betriebliche Vorgaben maßgeblich. Im Fall von Stahl-Auffangwannen beträgt die Frist für eine Detailprüfung des Zustands von Wanne und, falls enthalten, Gitterrost nach StawaR beispielsweise zwei Jahre.

  • Fachbetriebe und Instandsetzung: Unternehmen ohne interne Fachkräfte können gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen an externe Fachbetriebe übertragen. Für bestimmte Tätigkeiten, insbesondere bei Instandsetzungsarbeiten an Stahlwannen nach einer die Funktionsfähigkeit beeinträchtigenden Beschädigung, ist eine erneute Dichtigkeitsprüfung durch den Hersteller oder einen Fachbetrieb nach § 62 AwSV zwingend erforderlich. Ein Fachbetrieb muss durch eine Sachverständigenorganisation oder Güte- und Überwachungsgemeinschaft zertifiziert sein und über eine betrieblich verantwortliche Person mit entsprechender Ausbildung und praktischer Erfahrung verfügen.

Warum müssen Auffangwannen geprüft werden?

Die regelmäßige Prüfung der Auffangwannen dient der Sicherstellung ihrer Dichtheit und der Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen, um das Austreten von wassergefährdenden Flüssigkeiten und damit verbundene Schäden an Umwelt und Gesundheit zu vermeiden. Bei Feststellung von Schäden oder Mängeln sind unverzüglich Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen und eine Instandsetzung zu veranlassen, um die sichere Gefahrstofflagerung nicht zu gefährden (§ 10 BetrSichV bzw. § 4 ArbStättV). Hier kann Ihnen der DENIOS Wartungsservice für Stahl- und Kunststoffwannen weiterhelfen.

Damit Sie auf einen möglichen Ernstfall bestmöglich vorbereitet sind, ist es wichtig, von Beginn an passende Auffangwannen zu wählen. Wir zeigen Ihnen in diesem DENIOS Whitepaper, welches die 5 typischen Fehler sind und wie man sie vermeidet.

Undichtigkeiten können schwere Schäden verursachen

Eine beschädigte oder ungeeignete Auffangwanne kann gravierende Folgen haben:

  • Verunreinigung von Boden und Grundwasser: Bereits geringe Mengen ausgelaufener Flüssigkeit können, je nach Chemikalie, große ökologische Schäden verursachen.

  • Hohe Kosten für Reinigung und Sanierung: Die Beseitigung von Gefahrstoffen im Erdreich ist für das Unternehmen häufig mit hohen Kosten verbunden.

  • Produktionsausfälle: Wird der Betriebsbereich stillgelegt, kommt es zu wirtschaftlichen Einbußen und organisatorischem Aufwand.

Rechtliche Konsequenzen bei Versäumnissen

Kommt es zu einem Umweltschaden, bestehen sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Haftungsansprüche.

Darüber hinaus sind auch Aspekte des betrieblichen Arbeitsschutzes betroffen: Leckagen gefährlicher Flüssigkeiten können Mitarbeitende gefährden und stellen ein ernstzunehmendes Risiko im Arbeitsalltag dar. Sollte es zu einem solchen Fall kommen, haben Sie am besten einen Leckagen-Notfallplan, den Sie aktivieren können.

Kostenloser Download: Wartung von Auffangwannen

Für die sichere und dauerhafte Nutzung von Rückhaltesystemen haben wir Ihnen die Checkliste „Wartung von Auffangwannen“ mit den wichtigsten Prüf- und Wartungspunkten übersichtlich zusammengestellt.

Sie zeigt praxisnah, welche gesetzlichen Prüfzeiträume einzuhalten sind, worauf bei der Wartung zu achten ist und wie Sie Beschädigungen erkennen sowie rechtzeitig Maßnahmen ableiten.

Häufige Mängel bei Auffangwannen

Regelmäßige Kontrollen und Prüfungen sollen sicherstellen, dass Auffangwannen jederzeit funktionsfähig sind. In der Praxis treten dabei immer wieder folgende Mängel auf:

1

Mechanische Beschädigungen

  • Beulen, Dellen oder Risse durch längeren Gebrauch oder unsachgemäßen Umgang

  • Korrosionsschäden an Stahlwannen, insbesondere an Schweißnähten oder am Wannenboden

2

Dichtheit

  • Leckagen durch Materialermüdung, chemische Reaktionen oder unsachgemäße Reparaturen

  • Nicht dokumentierte Instandsetzungen, bei denen keine Dichtigkeitsprüfung erfolgte, entsprechen möglicherweise nicht der gleichen Qualität wie offiziell dokumentierte Arbeiten.

3

Falscher Aufstellungsort

  • Aufstellung auf nicht flüssigkeitsdichten oder beschädigten Flächen

  • Fehlende Unterfahrbarkeit bei mobilen Wannen, was die Inspektion der Unterseite erschwert

4

Unzureichendes Rückhaltevolumen

  • Lagermenge wurde erhöht, ohne das Volumen der Wanne anzupassen

  • Keine Berücksichtigung der Regelungen zum Volumen der Rückhalteeinrichtungen (siehe AwSV §18, Abs. 2 und 3)

5

Nicht zugelassene oder beschädigte Beschichtungen

  • Abgeplatzte oder angegriffene Beschichtung, etwa durch aggressive Medien wie ätzende Stoffe

  • Verwendung von Wannen ohne bauaufsichtliche Zulassung, wie bei Eigenbauten

6

Fehlende oder mangelhafte Dokumentation

  • Keine Prüfprotokolle oder unvollständige Nachweise

  • Nicht erfasste Sichtprüfungen trotz interner Pflicht

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Die Auffangwannen von DENIOS wurden einer Dichtigkeitsprüfung mit Werksprüfzeugnis unterzogen und entsprechen den gängigen gesetzlichen Regelungen. Weitere Fragen zu Auffangwannen beantworten wir Ihnen in unseren FAQ.

Auffangwannen-Prüfung: Die wichtigsten Grundregeln

Damit Auffangwannen dauerhaft sicher und gesetzeskonform eingesetzt werden können, ist eine regelmäßige Kontrolle unerlässlich. Zu den wichtigsten Grundregeln gehören:

  • Sichtprüfung: Wannen sollten regelmäßig auf Risse, Korrosion, Ablagerungen und Undichtigkeiten überprüft werden, mindestens wöchentlich, idealerweise öfter. Ein Leckage-Warnsystem wie das SpillGuard® connect kann die Sichtprüfung unterstützen und damit Ihren Aufwand deutlich reduzieren.

  • Rückhaltekapazität: Die Wanne muss stets genug Volumen bieten, um austretende Stoffe sicher zurückzuhalten – auch nach einem Ortswechsel oder bei geänderten Lagermengen. Die genauen Anforderungen hierzu je nach Wassergefährdungsklasse und anderen Faktoren finden Sie in AwSV §18, Abs. 2 und 3.

  • Zubehör nicht vergessen: Auch Gitterroste und Ablaufvorrichtungen sollten auf korrekte Funktion überprüft werden.

  • Prüfung nach Beschädigung oder Standortveränderung: Jede Auffangwanne muss nach solchen Ereignissen erneut begutachtet werden – bei Stahlwannen inklusive Dichtigkeitsprüfung.

  • Sachkundige Durchführung und Dokumentation: Alle Prüfungen müssen nachvollziehbar dokumentiert und von entsprechend geschultem Personal oder einem Fachbetrieb durchgeführt werden.

Tipp:

 In der kostenfreien Checkliste von DENIOS finden Sie alle Prüfpunkte übersichtlich auf einen Blick – ideal zur Integration in Ihre Betriebsabläufe. Jetzt Checkliste kostenlos anfordern!

Dokumentation der Prüfung: Das sollten Sie festhalten

Für die Dokumentation von Prüfungen an Auffangwannen – sowohl nach AwSV als auch im Rahmen der BetrSichV – gelten folgende Anforderungen, die sich aus den gesetzlichen Vorgaben und der betrieblichen Praxis ableiten:

1

Allgemeine Angaben

  • Datum der Prüfung

  • Ort / Standort der Auffangwanne

  • Bezeichnung der geprüften Anlage (Wannen-ID, Lagerbereich)

  • Name und Qualifikation der prüfenden Person (Sachverständiger oder geschulte Person)

2

Rechtsgrundlage der Prüfung

  • Art der Prüfung (AwSV-Prüfung gemäß § 46, Sichtprüfung gemäß BetrSichV)

  • Zugehörige Vorschrift (AwSV, BetrSichV, auch TRGS, TRwS)

3

Prüfungsumfang und -inhalt

  • Zustand der Wanne: frei von Beschädigungen, Korrosion, Ablagerungen

  • Dichtheit: visuelle Prüfung, ggf. Prüfung durch Flüssigkeitsfüllung oder Prüfmedium

  • Volumenprüfung: Eine Auffangwanne muss mind. 10 % der Lagermenge, jedoch auch mind. das größte Gebinde fassen können. In Wasserschutzgebieten sogar 100 % der Lagermenge.

  • Funktionsprüfung: Zugänglichkeit der Unterseite, Standfestigkeit, freie Auflagefläche

4

Ergebnisse und Bewertung

  • Festgestellte Mängel (mit Beschreibung und gegebenenfalls einer Fotodokumentation)

  • Bewertung der Mängel (ohne Mangel, mit geringfügigem Mangel, mit erheblichem Mangel oder mit gefährlichem Mangel)

  • Maßnahmenempfehlung: Reparatur, Ersatz, Nachprüfung, Fristen

5

Abschluss und Unterschrift

  • Freigabe oder Einschränkung des weiteren Betriebs

  • Unterschrift und Stempel der prüfenden Stelle respektive des Sachverständigen

6

Form der Dokumentation

  • Schriftlich fixiert, digital oder analog

  • Archivierungspflicht: je nach Prüfart mindestens fünf Jahre aufzubewahren

  • Zugänglichkeit: Prüfberichte müssen auf behördliche Anforderung vorgelegt werden können

Wie oft müssen Auffangwannen geprüft werden?

Wie häufig Prüfungen an Auffangwannen durchgeführt werden müssen, hängt davon ab, unter welche rechtliche Regelung die jeweilige Anlage fällt und ob es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung oder eine betriebsinterne Sichtkontrolle handelt.

Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen

Für Auffangwannen, die als Teil von Anlagen gemäß § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gelten, ist die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) maßgeblich. Laut § 46 AwSV müssen diese Anlagen – und somit auch die zugehörigen Rückhalteeinrichtungen, zu denen Auffangwannen zählen – regelmäßig durch eine zugelassene Sachverständigenorganisation überprüft werden.

Für Stahlwannen beträgt die Prüffrist nach StaWaR in der Regel zwei Jahre, kann aber abhängig vom Gefährdungspotenzial, der Lage (etwa in einem Wasserschutzgebiet) oder bei Mängeln im Betrieb verkürzt werden. Die Erstprüfung hat vor der Inbetriebnahme beziehungsweise nach einer wesentlichen Änderung oder Instandsetzung zu erfolgen. Die DIBt-Zulassung Z-40.22-398 für bestimmte Auffangvorrichtungen aus Polyethylen enthält Betreiberanforderungen zur Prüfung: unter anderem eine jährliche umfassende Inaugenscheinnahme (Abschnitt 4.3).

Sichtkontrollen durch Betriebspersonal

Neben der formalen Sachverständigenprüfung schreibt die AwSV auch eine laufende Überwachung im Betrieb vor. Dazu zählen regelmäßige Sichtkontrollen, die wöchentlich oder sogar häufiger durchgeführt werden sollten. Dabei ist zu kontrollieren, ob die Auffangwanne dicht, sauber und frei von Rückständen ist, ob sich Flüssigkeiten angesammelt haben und ob mechanische Beschädigungen vorliegen. Als technische Lösung kann ein Leckage-Warnsystem eingeführt werden, das diese Funktion übernimmt. Das IoT-Warnsystem SpillGuard® connect meldet Leckagen in Echtzeit und liefert den Status der überwachten Auffangwanne wöchentlich in einem digitalen Reporting direkt in Ihr Postfach, rechtssicher und unter Einhaltung der Prüfpflichten.

Diese internen Sichtkontrollen müssen ebenfalls dokumentiert werden, um im Fall einer behördlichen Prüfung oder eines Schadensereignisses nachweisen zu können, dass der Betreiber seiner Überwachungspflicht nachgekommen ist.

Prüfpflichten nach BetrSichV

Ist die Auffangwanne als Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV eingestuft – etwa bei regelmäßigem innerbetrieblichem Einsatz – muss zusätzlich eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Daraus ergeben sich mögliche weitere Prüf- oder Wartungsintervalle. Diese sind nicht starr vorgegeben, sondern richten sich nach der Nutzungshäufigkeit, den Arbeitsbedingungen und dem ermittelten Risiko.

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Fazit: Prüfung von Auffangwannen muss gründlich erfolgen

Auffangwannen unterliegen strengen Prüfpflichten. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Sachverständigenprüfungen nach § 46 AwSV sind häufigere Sichtkontrollen durch geschultes Personal erforderlich, deren Intervall sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt. Werden Auffangwannen als Arbeitsmittel genutzt, greifen zusätzlich die Vorgaben der BetrSichV. Alle Prüfungen müssen lückenlos dokumentiert werden, um Umwelt- und Haftungsrisiken sowie Betriebsstilllegungen zu vermeiden.

Tipp: Die DENIOS Fachberatung unterstützt Sie dabei, die passende Lösung für Ihre Anforderungen zu finden – von zugelassenen Auffangwannen in verschiedenen Materialien bis hin zu kompletten Gefahrstofflagersystemen. Lassen Sie sich individuell beraten und setzen Sie auf geprüfte Qualität nach den geltenden Vorschriften.

Häufig gestellte Fragen zur Prüfung von Auffangwannen

Muss ich jede Auffangwanne einzeln prüfen?

Ja. Jede Auffangwanne gilt als eigenständige Rückhalteeinrichtung und muss daher einzeln geprüft und dokumentiert werden. Dies betrifft sowohl gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen durch Sachverständige als auch interne Sichtkontrollen. Nur so lässt sich der ordnungsgemäße Zustand jeder einzelnen Wanne nachweisen.

Welche Auffangwannen müssen geprüft werden?

Grundsätzlich unterliegen alle Auffangwannen, die dem Gewässerschutz dienen und somit Teil einer Anlage nach § 62 WHG sind, der AwSV-Prüfpflicht. Zusätzlich gelten Auffangwannen als Arbeitsmittel und müssen gemäß BetrSichV regelmäßig kontrolliert werden. Die Prüfpflicht selbst besteht unabhängig vom Material (Stahl, Kunststoff) und grundsätzlich auch unabhängig vom Standort.

Was passiert, wenn an einer Auffangwanne Mängel festgestellt werden?

Wird eine Auffangwanne als nicht mehr funktionstüchtig eingestuft, darf sie nicht weiter betrieben werden. Je nach Schwere des Mangels kann eine Nachbesserung, ein Austausch oder eine behördliche Stilllegung der Anlage erforderlich sein. Betreiber sind verpflichtet, die festgestellten Mängel zeitnah zu beheben und die entsprechenden Maßnahmen zu dokumentieren.

Muss eine beschädigte Auffangwanne immer ersetzt werden?

Das ist nicht zwangsläufig der Fall. Kleinere Schäden wie Kratzer oder Rostansätze lassen sich unter Umständen fachgerecht instand setzen. Wichtig ist: Nach jeder Instandsetzung muss die Dichtheit erneut geprüft und bestätigt werden – entweder durch den Hersteller oder einen zertifizierten Fachbetrieb (gemäß § 62 AwSV). Bei sicherheitsrelevanten Beschädigungen (Risse, bereits erfolgte Leckagen) ist in der Regel ein vollständiger Austausch unumgänglich.

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