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Flusssäure-Unfall: Notfalltipps bei Haut- und Augenkontakt

Ein Moment der Unachtsamkeit und schon ist es passiert: Ein Tropfen Flusssäure ist auf Ihre Haut gelangt. Bei Unfällen mit Flusssäure muss schnell und richtig gehandelt werden, um Verätzungen zu vermeiden und die Säure zu neutralisieren. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die Eigenschaften des Gefahrstoffs, wirksame Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Haut- und Augenkontakt sowie vorbeugende Schritte, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen und das Unfallrisiko mit Flusssäure zu minimieren.

Unfall mit Flusssäure – das Wichtigste in Kürze

  • Flusssäure, auch als Fluorwasserstoffsäure bekannt, ist eine stark ätzende chemische Verbindung mit zahlreichen Anwendungsgebieten.

  • Die Säure dringt schnell und tief in das Gewebe ein, was zu schweren Schäden an Muskeln und Knochen führen und lebensbedrohliche Ungleichgewichte im Körper verursachen kann.

  • Bei Hautkontakt verursacht Flusssäure tiefe Verätzungen mit verzögertem Schmerzbeginn, während das Einatmen zu schweren Atemwegsschäden führen kann; systemische Vergiftungen bei Unfällen mit Flusssäure zeigen Symptome wie Übelkeit und Herzrhythmusstörungen.

  • Der Umgang mit Flusssäure unterliegt strengen gesetzlichen Bestimmungen, die unter anderem die Gefahrstoffverordnung, das Chemikaliengesetz und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe umfassen.

  • Zu den Schutzmaßnahmen gehören umfassende Gefährdungsbeurteilungen, der sorgfältige Umgang mit Sicherheitsdatenblättern, spezielle Lagervorschriften und der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung sowie regelmäßige Sicherheitsschulungen.

Was ist Flusssäure?

Flusssäure, auch Fluorwasserstoffsäure (chemische Formel: HF) genannt, ist eine wässrige Lösung von Fluorwasserstoff. Die farblose und stark ätzende chemische Verbindung hat die Fähigkeit, Materialien wie Glas und Metalle zu durchdringen, was sie für viele Anwendungen unentbehrlich macht.

Wo wird Flusssäure eingesetzt?

Flusssäure wird in verschiedenen Industriezweigen und Bereichen eingesetzt, darunter:

In der Industriellen Nutzung

  • Glasätzen: Flusssäure wird verwendet, um feine Details auf Glasoberflächen zu ätzen, was in der optischen Industrie und bei der Herstellung von Glaswaren unerlässlich ist.

  • Halbleiterreinigung: Flusssäure spielt eine zentrale Rolle bei der Reinigung von Halbleiterbauteilen. Dies sichert die Qualität und Leistung elektronischer Geräte.

  • Petrochemie: Flusssäure findet bei der Verarbeitung und Verfeinerung von Erdölprodukten Verwendung.

In der Forschung

  • Synthese von Fluorverbindungen: Mit Flusssäure lassen sich spezielle Fluorverbindungen herstellen, die in verschiedenen chemischen und pharmazeutischen Produkten verwendet werden.

  • Katalysator in chemischen Reaktionen: Flusssäure dient als Katalysator zur Beschleunigung und Effizienzsteigerung chemischer Reaktionen, insbesondere bei der Entwicklung neuer synthetischer Wege und Materialien.

In der Metallverarbeitung

  • Flusssäure behandelt Aluminium- und Edelstahloberflächen und dient als Beize zur Entfernung von Oxiden auf Metalloberflächen.

In Reinigungsmitteln

  • Flusssäure ist Bestandteil von Wasch- und Reinigungsmitteln in verdünnter Form.

Wie gefährlich ist Flusssäure?

Flusssäure stellt eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Beschäftigten dar und kann bereits bei kleinen Mengen tödlich enden. Diese hochtoxische Chemikalie dringt schnell und tief in das Gewebe ein und verursacht beträchtliche Schäden. Aufgrund ihrer Fähigkeit, Haut und andere Gewebebarrieren zu durchdringen, erreicht Fluorwasserstoffsäure tief liegende Strukturen wie Muskeln und Knochen und reagiert dort mit lebenswichtigen Ionen wie Kalzium und Magnesium. Dadurch entsteht ein gefährliches Ungleichgewicht, das die Zellfunktionen stört und zu Nekrosen führt. Diese schnelle und tiefe Penetration macht Flusssäure gefährlicher als viele andere Säuren, die typischerweise nur oberflächliche Schäden verursachen.

Verätzungen der Haut und Schleimhäute

Kontakt mit Flusssäure auf Haut hat schwere Verätzungen zur Folge, die durch tiefe, schmerzhafte Wunden gekennzeichnet sind, bei denen der Schmerz oft verzögert einsetzt. Diese Verzögerung kann dazu führen, dass die Schwere der Verletzung unterschätzt wird und notwendige Sofortmaßnahmen ausbleiben.

Atemwegsschäden

Das Einatmen von Flusssäuredämpfen verursacht schwere Reizungen und Verätzungen der Atemwege. Bei hohen Konzentrationen oder längerer Exposition sind chronische Schäden und Lungenödeme möglich, die im schlimmsten Fall tödlich enden.

Vergiftungssymptome

Systemische Symptome einer Vergiftung mit Flusssäure sind Übelkeit, Erbrechen und Durchfall und können zu schweren Elektrolytstörungen führen. Letztere wirken sich auf das Herz-Kreislauf-System aus und können zu Herzrhythmusstörungen führen, die ein rasches ärztliches Eingreifen erfordern.

Gesetzliche Bestimmungen für den Umgang mit Flusssäure

Der Umgang mit Flusssäure unterliegt in Deutschland strengen Vorschriften, die häufig EU-Verordnungen wie REACH und CLP auf nationaler Ebene umsetzen.
Hier ein Überblick über die relevanten Gesetze und Verordnungen.

Gefahrstoffverordnung

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt den Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz. Sie verpflichtet den Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Beschäftigten vor den Gefahren durch Chemikalien wie Flusssäure zu schützen. Dazu gehören auch spezielle Lagerungs- und Handhabungsvorschriften.

Betriebssicherheitsverordnung

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) stellt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln sicher, einschließlich derer, die beim Umgang mit Flusssäure benutzt werden. Sie schreibt vor, dass technische Anlagen regelmäßig geprüft werden müssen, um ihren sicheren Betrieb zu gewährleisten.

Chemikaliengesetz

Das Chemikaliengesetz (ChemG) stellt die Basis für den sicheren Umgang mit Chemikalien in Deutschland dar und soll Mensch und Umwelt schützen. Es regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und verpflichtet Hersteller und Importeure von Chemikalien wie Flusssäure, genaue Informationen über deren Gefahren und Risiken zur Verfügung zu stellen.

Chemikalien-Verbotsverordnung

Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) regelt Verbote und Beschränkungen für die Abgabe und das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen und Gemischen.

TRGS 201, 400, 401, 402, 500, 507, 510, 600, 900

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen wie Flusssäure wieder. Sie konkretisieren die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung in Bezug auf Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung der Exposition gegenüber Gefahrstoffen.

DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“

Diese Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung legt allgemeine Prinzipien zur Prävention von Unfällen und Berufskrankheiten fest.

DGUV Information 213-071 „Fluorwasserstoff, Flusssäure und anorganische Fluoride“

Die DGUV Information 213-071 informiert ausführlich über Tätigkeiten mit Fluorwasserstoff, Flusssäure und anorganischen Fluoriden, insbesondere über deren physikalische und chemische Eigenschaften, Verwendung, Gesundheitsgefahren und Kennzeichnung. Außerdem werden Gefährdungsbeurteilungen, Expositionsabschätzungen und Substitutionsmöglichkeiten behandelt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf aktualisierten Schutzmaßnahmen sowie auf Erster Hilfe, medizinischer Behandlung und Notfallvorsorge.

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) regelt den Umgang mit Substanzen, die das Wasser gefährden können. Sie schreibt vor, wie solche Stoffe, einschließlich Flusssäure, gelagert, gehandhabt und transportiert werden müssen, um Umweltschäden zu vermeiden.

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Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Flusssäure-Unfällen

Sobald ein Flusssäure-Unfall festgestellt wird, muss sofort gehandelt und das betriebliche Notfallmanagement befolgt werden. Oberste Priorität hat die Sicherheit der Helfer und die sofortige Alarmierung der Rettungsdienste. Personen, die Erste Hilfe leisten, müssen auf ihre eigene Sicherheit achten und geeignete Schutzausrüstung tragen.

Wichtig: In allen Fällen von Flusssäureexposition ist schnelles Handeln erforderlich. Zusätzlich zu den beschriebenen Erste-Hilfe-Maßnahmen sollte immer professionelle medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden. Denn die vollständigen Auswirkungen der Exposition können verzögert auftreten und oft schwerwiegend sein.

Bei Augenkontakt

  1. Augen spülen: Die Augen müssen sofort und reichlich mit Wasser ausgespült werden. Diese Spülung sollte an einer Augenspülstation am Arbeitsplatz begonnen und auf dem Weg ins Krankenhaus fortgesetzt werden.

  2. Notarzt alarmieren: Das Auge muss umgehend untersucht werden, da Flusssäure-Verletzungen der Augen immer als lebensbedrohlich einzustufen sind. Je schneller die Augenspülung erfolgt, desto größer sind die Chancen auf den Erhalt der Sehfähigkeit.

Bei Hautkontakt

  1. Sofort spülen: Die betroffene Hautstelle muss sofort und gründlich mit fließendem Wasser gespült werden. Dies sollte mindestens 15 Minuten lang geschehen, um die Säure so weit wie möglich zu verdünnen und von der Haut zu entfernen.

  2. Anwendung von Calciumgluconat-Gel: Nach dem Spülen sollte Calciumgluconat-Gel auf die betroffene Stelle aufgetragen oder als Lösung in das betroffenen Gewebe unterspritzt werden. Das Gel hilft, die Flusssäure zu neutralisieren und weitere Gewebeschäden zu verhindern. Die Behandlung sollte nach Möglichkeit von medizinischem Personal überwacht werden.

Bei Inhalation

  1. Frische Luft: Bringen Sie die betroffene Person sofort an die frische Luft. Vermeiden Sie dabei, dass die Person tiefere Atemzüge macht, wenn dadurch die Beschwerden verschlimmert werden.

  2. Medizinische Notversorgung: Überwachen Sie die Person ständig und alarmieren Sie sofort den Rettungsdienst. Achten Sie besonders auf Anzeichen von Atembeschwerden oder Schmerzen im Brustbereich, da dies auf eine schwere Schädigung der Atemwege hindeuten kann.

Bei Verschlucken

  1. Kein Erbrechen herbeiführen: Es sollte kein Erbrechen herbeigeführt werden, da dies die Speiseröhre und den Mundraum weiter verätzen könnte.

  2. Sofortige ärztliche Hilfe: Suchen Sie unverzüglich medizinische Hilfe auf oder alarmieren Sie den Notarzt. Informieren Sie das medizinische Personal genau über die Art der Exposition gegenüber Flusssäure.

Präventions- und Schutzmaßnahmen

Damit nach einer Verätzung mit Flusssäure keine Erstversorgung notwendig wird, sind Vorbeugung und die Anwendung geeigneter Schutzmaßnahmen beim Umgang mit dem Gefahrstoff entscheidend. Hier ein Überblick:

  • Gefährdungsbeurteilung und Substitutionsprüfung: Bevor Flusssäure eingesetzt wird, ist eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Diese Analyse hilft, mögliche Risiken zu erkennen und zu bewerten. Außerdem sollte geprüft werden, ob Flusssäure gemäß STOP-Prinzip durch weniger gefährliche Stoffe ersetzt werden kann.

  • Sorgfältiger Umgang mit Sicherheitsdatenblättern: Die Anweisungen auf den Sicherheitsdatenblättern müssen sorgfältig gelesen und befolgt werden. Diese enthalten wichtige Informationen zur Handhabung, Lagerung und Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit Flusssäure. Fachkräfte sollten auf Änderungen in der Gesetzgebung achten, die in neuen Versionen der Sicherheitsdatenblätter veröffentlicht werden.

  • Vorsichtiges Handling: Flusssäure ist stets mit Vorsicht zu handhaben, da sie bei Kontakt mit Wasser giftiges Fluorwasserstoffgas freisetzen kann.

  • Richtige Lagerung: Die Lagerung von Flusssäure muss in geeigneten, dicht verschlossenen Behältern aus Materialien wie Polyethylen oder in Säureschränken an einem gut belüfteten Ort erfolgen, um jegliche Risiken durch Ausdünstungen oder Leckagen zu verringern.

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Die Verwendung von Schutzbrillen, säureresistenten Handschuhen aus Nitril oder Butylkautschuk und spezieller Schutzkleidung ist obligatorisch, um direkten Kontakt von Flusssäure auf Haut und Augen zu verhindern. Die Auswahl sollte auf einer spezifischen Gefährdungsbeurteilung basieren.

  • Technische Schutzmaßnahmen: Einrichtungen wie geschlossene Anlagen und wirksame Absaugsysteme sind wichtig, um eine Exposition gegenüber Flusssäure zu vermeiden. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Freisetzung gefährlicher Dämpfe in die Arbeitsumgebung zu verringern.

  • Vorkehrungen für den Notfall: Mittel zur Beseitigung von Verschüttungen, wie z. B. Bindevliese und Chemikalienbindemittel, müssen stets griffbereit sein. In der Nähe von Arbeitsbereichen, in denen mit Flusssäure gearbeitet wird, sind Sicherheitsduschen und Augenspülstationen vorzusehen.

  • Notfallpläne und Betriebsanweisungen: Klare Anweisungen und Notfallpläne sollten allen Mitarbeitenden bekannt sein und regelmäßig geübt werden, um im Falle eines Unfalls schnell und effektiv reagieren zu können.

  • Spezielle Entsorgungsverfahren: Flusssäure-Rückstände erfordern besondere Vorsicht bei der Entsorgung. Diese Substanzen dürfen nicht in den normalen Abfluss gelangen und sind fachgerecht zu entsorgen.

  • Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen: Die kontinuierliche Schulung der Mitarbeitenden im sicheren Umgang mit Flusssäure und die Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen sind für die Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten von entscheidender Bedeutung.

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Nach Flusssäure-Unfall: Richtig handeln mit DENIOS

Flusssäure ist eine hochgefährliche Chemikalie, die tief in das Gewebe eindringen und schwere Gesundheitsschäden verursachen kann. Der sichere Umgang erfordert sorgfältige Schutzmaßnahmen, wozu unter anderem persönliche Schutzausrüstungen, technische Sicherheitseinrichtungen und regelmäßige Unterweisungen gehören.

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