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Gefahrgutunfall: So handeln Sie richtig

Auch wenn Gefahrgutunfälle eher selten vorkommen: Die volkswirtschaftlichen Kosten eines Tankfahrzeugunfalls können laut Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) doppelt so hoch sein wie bei einem „normalen“ Unfall im Güterverkehr. Die Risiken für Menschen, Sachwerte und Umwelt sind hoch und die Einhaltung komplexer Vorschriften unabdingbar. In diesem Artikel erfahren Sie, welche gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen sind, wie im Notfall zu reagieren ist und mit welchen vorbeugenden Maßnahmen Sie das Risiko von Gefahrstoffunfällen auf ein Minimum reduzieren.

Gefahrguttransport-Unfall – Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Gefahrgutunfall liegt vor, wenn gefährliche Stoffe während der Beförderung freigesetzt werden.

  • Gefahrgutunfälle können zu Leckagen, Explosionen und zur Freisetzung giftiger Stoffe führen, die Menschen, Tiere und die Umwelt gefährden.

  • Obwohl Gefahrgutunfälle selten sind, verursachen sie hohe Kosten und stellen ein erhebliches Risiko für den Güterverkehr dar.

  • Der Transport gefährlicher Güter wird durch strenge internationale und nationale Vorschriften bestimmt, die hohe Sicherheitsstandards gewährleisten.

  • Im Falle eines Unfalls sind schnelle Absperr- und Notfallmaßnahmen erforderlich, präventive Maßnahmen wie sichere Verpackung, klare Kennzeichnung und regelmäßige Schulungen sind unerlässlich.

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Es ist wichtig den Unterschied zwischen einem Gefahrstoff und einem Gefahrgut zu kennen. Von einem Gefahrstoff spricht man nur dann, wenn dieser ausschließlich auf dem Werksgelände eines Unternehmens bleibt und nur dort transportiert wird. Sobald dieser auch nur kurz das Werksgelände verlässt, wird es zu einem Gefahrgut.

Wann wird von einem Gefahrgutunfall gesprochen?

Von einem Gefahrgutunfall (auch Gefahrstoffunfall oder Gefahrguttransport-Unfall) wir gesprochen, wenn während eines Transportes gefährliche Stoffe unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen und Menschen, Tiere, Sachwerte oder die Umwelt schädigen können. Treten keine Gefahrstoffe in die Umwelt, so spricht man von einem normalen Unfall.

Nach ADR § 27-Absatz 1 ist jeder Unfall im Zusammenhang mit Gefahrguttransporten unabhängig von den Folgen anzeigepflichtig!

Gut zu wissen:

Unter Gefahrgut versteht man Stoffe, Lösungen, Gemische und Gegenstände, deren enthaltene Stoffe aufgrund ihrer chemischen, physikalischen oder sonstigen Eigenschaften bei der Beförderung durch Leckage, Explosion oder Freiwerden zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit werden können.

Arten von Gefahrgutunfällen

Gefahrstoffunfälle kommen in verschiedenen Transport- und Industrieszenarien vor. Die wichtigsten Arten von Gefahrgutunfällen sind hier zusammengefasst:

  • Straßentransport: Unfälle mit Lastkraftwagen und Tankfahrzeugen (giftige, ätzende, explosive, radioaktive oder ansteckungsgefährliche Stoffe, brennbare Flüssigkeiten oder Gase)

  • Eisenbahnverkehr: Entgleisungen von Güterzügen und Unfälle an Bahnübergängen

  • Schiffsverkehr: Havarien und Leckagen von Frachtschiffen und Tankern auf Flüssen, Seen oder Meeren, bei denen Gefahrgüter austreten

  • Luftverkehr: Abstürze und Unfälle beim Be- und Entladen von Frachtflugzeugen mit gefährlichen Gütern an Bord, beispielsweise Chemikalien

  • Industrieanlagen: Unfälle in Chemiebetrieben, Brände oder Explosionen mit gefährlichen und ätzenden Stoffen

Während bei Industrieunfällen oft große Mengen verschiedener Gefahrstoffe in komplexen Anlagen beteiligt sind, handelt es sich bei Transportunfällen eher um einzelne Gefahrgutaustritte im Freien. Dementsprechend unterscheiden sich auch die Einsatzkräfte und die zu ergreifenden Maßnahmen.

Bedeutung von Gefahrstoffunfällen

Die Bedeutung der Gefahrgutlogistik für die Verkehrssysteme in Deutschland wird durch statistische Erhebungen nach Verkehrsträgern und Gefahrgutklassen ersichtlich. Im Jahr 2017 wurden laut Statista insgesamt rund 310 Millionen Tonnen gefährliche Güter befördert, davon etwas weniger als die Hälfte auf der Straße (148 Millionen Tonnen).

Gemäß den Zahlen der BAST machten Gefahrgutunfälle mit Personenschaden 2022 etwa 0,005 Prozent der Unfälle mit Güterkraftfahrzeugen aus.

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Beispiel für einen Gefahrgutunfall: Am 19. Dezember 2014 verunglückte laut Göttinger Tageblatt ein Gefahrguttransporter mit Aluminiumphosphid auf der A7 bei Göttingen, wobei der Lkw in Brand geriet und giftige Gase freisetzte. Der Unfall führte zu einer stundenlangen Vollsperrung der Autobahn und forderte ein Todesopfer. Die umliegende Region wurde durch Giftwolken in Mitleidenschaft gezogen, was zu erheblichen Verkehrsbehinderungen und Evakuierungen führte.

Neben den Sammelladungen entfällt der größte Anteil der Gefahrgutunfälle in Deutschland auf die Beförderung von Gütern der Gefahrgutklasse 3 (Benzin, Rohöl), gefolgt von der Gefahrgutklasse 2 (Gase) und „Ätzende Stoffe“ (Gefahrgutklasse 8).

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Rechtliche Grundlagen & Vorschriften

Der Transport gefährlicher Güter ist in verschiedenen nationalen und internationalen Vorschriften und Abkommen geregelt.

Das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (ADR) ist ein umfassendes Regelwerk für den sicheren Transport von Gefahrgut. Es setzt verbindliche Standards für

  • Klassifizierung,

  • Verpackung,

  • Kennzeichnung,

  • Dokumentation und

  • den Transport gefährlicher Güter.

Das ADR wird alle zwei Jahre aktualisiert und an neue rechtliche und technische Entwicklungen angepasst.

In Deutschland erfolgt die Umsetzung des ADR durch nationale Vorschriften wie die Gefahrgutverordnung (GGVSEB). Es sorgt für einheitliche Sicherheitsstandards, die den grenzüberschreitenden Verkehr erleichtern und die Verkehrssicherheit erhöhen. Alle am Transport beteiligten Personen müssen regelmäßig geschult werden und eine ADR-Bescheinigung besitzen, um den sicheren Umgang mit Gefahrgut zu gewährleisten.

Für die Beförderung gefährlicher Güter im Eisenbahn-, Binnenschiffs- und Luftverkehr gelten die entsprechenden internationalen Vorschriften wie RID, ADN und IACO-TI.

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Die Vorschriften von ADR, GGVSEB & Co. gelten nicht für alle Gefahrguttransporte. Ausgenommen sind sogenannte LQ-Transporte, beispielsweise die Beförderung von Gefahrgütern (beispielsweise Haushaltsreiniger, Lacke, Autobatterien etc.) in „begrenzten Mengen“ sowie innerbetriebliche Gefahrstoff-Transporte auf dem Unternehmensgelände.

LQ-Gefahrgüter und die entsprechenden Mengenbegrenzungen sind in der ADR Gefahrguttabelle in Kapitel 3.2, Tabelle A, Spalte 7 A aufgelistet.

Welche Folgen haben Verstöße gegen Gefahrgutvorschriften?

Für den Transport gefährlicher Güter mit dem LKW gelten strenge verkehrs- und gefahrgutrechtliche Vorschriften. Denn bei einem Unfall durch Missachtung oder Fahrlässigkeit ist schnell die öffentliche Sicherheit gefährdet.

  • Haftung für Schäden: Verursacher von Gefahrgutunfällen haften für Personen-, Sach- und Umweltschäden. Bei Gefahrgutunfällen haften verschiedene Personen je nach ihrer Rolle: Der Fahrzeughalter haftet für Schäden, die beim Betrieb des Fahrzeugs entstehen, wobei bei Gefahrguttransporten höhere Haftungssummen gelten. Der Beförderer haftet für Schäden, die durch das Gefahrgut während des Transports verursacht werden.
    Wenn mehrere Gefahrguttransporteure beteiligt sind, haften sie gemeinsam. Der Absender haftet, wenn er den Beförderer nicht über die Gefährlichkeit des Gutes informiert hat und der Empfänger haftet, wenn er das Gefahrgut nicht rechtzeitig annimmt.

  • Bußgelder: Je nach Verstoß können Bußgelder zwischen 100 und 500 Euro verhängt werden – und zwar nicht nur gegen Fahrerinnen und Fahrer, sondern auch gegen alle Transportbeteiligten (Verlader, Spedition, Fahrzeughalter) erhoben werden.

  • Strafrechtliche Folgen: Bei schweren Verstößen (beispielsweise bei Personen- oder Sachschäden) gegen Gefahrgutvorschriften drohen mehrjährige Freiheitsstrafen.

Neben zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen sind auch ein Imageschaden für Ihr Unternehmen und mögliche versicherungsrechtliche Konsequenzen zu berücksichtigen.

Prävention und Bekämpfung von Unfällen mit Gefahrgut

Damit es gar nicht erst zu Gefahrstoffunfällen kommt, haben Sie im Vorfeld von Gefahrgutbeförderungen präventive Maßnahmen zu treffen. Ein Überblick:

  • Ladungssicherung und Klassifizierung: Der sichere Transport von Gefahrgut beginnt mit der korrekten Klassifizierung in eine der neun Gefahrgutklassen und der Kennzeichnung mit entsprechenden Gefahrgutaufklebern. Die Ladungssicherung nach VDI 2700, wie die Verwendung von Zurrgurten und Antirutschmatten, verhindert das Verrutschen und das Beschädigen der Ladung. Dies liegt in der Verantwortung der Spedition, des Fahrers und des Verladers, also dem Unternehmen, welches den Transport beauftragt.

  • Verpackung und Fahrzeugausstattung: Gefahrgut muss in zugelassenen, sicheren Verpackungen transportiert werden, wobei spezifische Mengenbegrenzungen einzuhalten sind. Fahrzeuge benötigen eine ADR-Zulassung und müssen mit Sicherheitsausrüstung wie Warnwesten, ABC-Pulverlöschern, Erste-Hilfe-Material und Warndreieck ausgestattet sein. Regelmäßige Fahrzeugwartungen gewährleisten die Betriebssicherheit.

  • Schulung und Zertifizierung: Fahrer müssen eine ADR-Bescheinigung besitzen und regelmäßig an Schulungen teilnehmen, um den sicheren Umgang mit Gefahrgut zu erlernen. Unternehmen sind verpflichtet, alle Beteiligten kontinuierlich über Sicherheitsvorschriften zu unterweisen.

  • Gefahrgutbeauftragte und Kontrollen: Unternehmen müssen ab einer bestimmten Menge transportierten Gefahrguts einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, der die Einhaltung der Vorschriften überwacht, berät und dokumentiert. Behörden wie die Polizei und das Bundesamt für Güterverkehr führen regelmäßig Kontrollen durch. Hinweis: Es spricht nichts dagegen, dass der Gefahrstoffbeauftragte in Ihrem Unternehmen gleichzeitig auch als Gefahrgutbeauftragter fungiert, solange er die notwendige Fachkenntnis mitbringt oder erwirbt.

  • Notfallpläne und Informationsquellen: Notfallpläne legen klare Zuständigkeiten und Evakuierungswege fest und sollten regelmäßig aktualisiert werden. Informationssysteme wie TUIS und ERI-Karten unterstützen Rettungskräfte bei der schnellen und effektiven Reaktion auf Unfälle.

Das Transport-Unfall-Informationssystem (TUIS) ist ein System, das schnell Informationen über die Eigenschaften und Gefahren der betroffenen Stoffe liefert. Zu TUIS gehören rund 130 Werkfeuerwehren und weitere Experten der chemischen Industrie, die bei Unfällen mit Gefahrgut fachliche Unterstützung liefern.

Auch die ERI-Karten (Emergency Response Intervention Cards) sind ein Hilfsmittel für Feuerwehren, damit diese bei Gefahrgutunfällen rasch erste Maßnahmen einleiten können, bis genauere Informationen vorliegen. Die Auswahl der richtigen ERI-Card erfolgt über die UN-Nummer beziehungsweise den Stoffnamen gemäß der Tabelle A des ADR.

Das ICE-Programm (International Chemical Environment) ist ein Hilfssystem, das Einsatzkräften bei Gefahrgutunfällen in Europa Zugriff auf die Fachkompetenz und die Ressourcen der Chemieindustrie bietet, um Schäden für Umwelt und Mensch zu minimieren.

Welche Maßnahmen sollten bei einem Gefahrgutunfall ergriffen werden?

Lesen Sie im folgenden Abschnitt, wie Sie bei einem Gefahrgutunfall Leben retten und Umweltschäden vermeiden können.

1

Unfallstelle sichern

  • Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.

  • Stellen Sie ein Warndreieck auf und sperren Sie den Unfallbereich ab, um weitere Unfälle zu verhindern.

2

Notruf absetzen

  • Rufen Sie umgehend die Notrufnummer 112 an und melden Sie den Unfall als Gefahrgutunfall.

  • Geben Sie der Leitstelle die Nummer an, die sich auf dem orangefarbenen Gefahrgut-Warnzeichen am Lastkraftwagen befindet.

3

Ruhe bewahren

  • Bewahren Sie Ruhe und verschaffen Sie sich einen Überblick über die Situation.

  • Stellen Sie sicher, dass Sie sich selbst und andere Personen in Sicherheit bringen.

4

Freisetzung verhindern

Soweit ohne Eigengefährdung möglich

5

Sicherheit und Umweltschutz

Soweit ohne Eigengefährdung möglich

  • Verhindern Sie, dass Gefahrgut in die Umwelt gelangt, indem Sie Abflüsse blockieren oder Erdaufschüttungen errichten, wenn möglich.

  • Befolgen Sie die weiteren Anweisungen der Einsatzkräfte, um Umweltschäden zu minimieren.

6

Sicherheitsabstand

  • Halten Sie mindestens 60 Meter Abstand zum Fahrzeug, um den Kontakt mit Gefahrgut zu vermeiden.

  • Sorgen Sie dafür, dass Unbeteiligte den Gefahrenbereich meiden.

7

Erste Hilfe

  • Leisten Sie keine Erste Hilfe bei Personen im Gefahrenbereich. Überlassen Sie dies den Rettungskräften.

  • Informieren und unterstützen Sie die Rettungskräfte bei ihrer Ankunft.

8

Anweisungen der Einsatzkräfte

  • Stellen Sie den Einsatzkräften die schriftlichen Weisungen und Gefahrgutinformationen bereit.

  • Stellen Sie den Einsatzkräften die Sicherheitsdatenblätter zum Gefahrgut zur Verfügung und melden Sie das Austreten der zuständigen Behörde.

  • Folgen Sie den Anweisungen der Feuerwehr und Polizei.

9

Dokumentation

10

Entsorgung von Gefahrgutunfällen

An der Entsorgung nach einem Gefahrgutunfall sind mehrere Akteure beteiligt:

  • Zunächst sichern Feuerwehr und andere Hilfsorganisationen die Unfallstelle und führen erste Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch.

  • Danach übernehmen spezialisierte Entsorgungsunternehmen, die nach gesetzlichen Vorgaben zertifiziert sind, die fachgerechte Entsorgung der gefährlichen Stoffe. Diese stellen Entsorgungsnachweise aus und dokumentieren den gesamten Vorgang.

  • Der Beförderer des Gefahrgutes muss die Entsorgung organisieren und bezahlen und ist verpflichtet, eine rund um die Uhr erreichbare Notfallnummer bereitzuhalten.

  • Die zuständigen Behörden, beispielsweise die Umweltämter, überwachen den Entsorgungsvorgang und genehmigen ggf. die Entsorgungswege.

Bei größeren Schadensfällen kann eine Havariekommission eingerichtet werden, die den Einsatz koordiniert. Die Kosten für die Bergung, Entsorgung und Reinigung können sehr hoch sein und werden zunächst vom Beförderer getragen, der diese Kosten jedoch von Dritten zurückfordern kann, wenn diese für den Unfall verantwortlich sind.

Wir beraten Sie gerne!

Ob am Telefon, via E-Mail oder persönlich bei Ihnen vor Ort - wir helfen Ihnen und beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an.

Kostenlose Fachberatung 0800 753 000 2

Gefahrgutunfälle: Verbessern Sie Ihre Sicherheitsstandards

Gefahrstoffunfälle, die sich beim Transport gefährlicher Güter ereignen, können schwerwiegende Folgen für Umwelt und Sicherheit haben. Unternehmen sind daher verpflichtet, hohe Sicherheitsstandards einzuhalten und diese kontinuierlich an neue rechtliche Entwicklungen anzupassen. Eine wichtige Maßnahme zur Unfallverhütung und -bekämpfung ist der Einsatz geeigneter Schutzprodukte. In unserem Online-Shop finden Sie eine Vielzahl von Artikeln für das Leckagemanagement wie Leckage-Detektoren, Ölsperren und Leckagewannen, die helfen, die Auswirkungen solcher Unfälle effektiv zu kontrollieren und zu minimieren.

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