Ein Unfall im Industriebetrieb durch unsachgemäßen Umgang mit Gefahrstoffen kann neben Produktionsausfällen auch schwerwiegende haftungsrechtliche Folgen haben. Deshalb fordert das Arbeitsschutzgesetz jährliche arbeitsplatzbezogene Sicherheitsunterweisungen der Beschäftigten. Wer diese Arbeitssicherheitsunterweisungen durchführen darf und welche Inhalte abzudecken sind, erfahren Sie in diesem FAQ zur Sicherheitsschulung für Mitarbeitende.
Arbeitssicherheitsunterweisungen klären die Beschäftigten über Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz auf, um Unfälle und Krankheiten zu vermeiden.
Gesetzlich vorgeschrieben sind diese Unterweisungen im Arbeitsschutzgesetz und weiteren Verordnungen.
Die Vernachlässigung dieser Unternehmerpflicht führt im Schadenfall zu erhöhten Kosten, Haftung des Unternehmers und möglichen Schadensersatzforderungen.
Die Inhalte einer Sicherheitsschulung umfassen Verhaltensregeln, Brandschutz, Erste Hilfe sowie tätigkeitsspezifische Schutzmaßnahmen.
Sicherheitsunterweisungen sind mindestens einmal jährlich, bei Arbeitsaufnahme und bei Änderung der Tätigkeit durchzuführen.
Die Dokumentation ist obligatorisch und dient als Nachweis bei Kontrollen und Unfällen.
Eine Sicherheitsunterweisung ist eine gezielte Sicherheitsschulung für Mitarbeitende eines Unternehmens, um sie ausreichend und angemessen über Gefährdungen am Arbeitsplatz und geeignete Maßnahmen zur Gegenabwehr zu informieren. Die Unterweisung umfasst die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten, die dazu beitragen, Arbeitsunfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden.
Ein zentrales Ziel ist die Prävention, also das frühzeitige Erkennen und Minimieren von Gefahren. Darüber hinaus sollen die Mitarbeitenden durch das Unterweisen motiviert werden, aktiv am Arbeitsschutz mitzuwirken und sich im Arbeitsalltag sicherheitsbewusst zu verhalten.
Ja, die Durchführung von allgemeinen und arbeitsplatzbezogenen Sicherheitsunterweisungen ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Unterweisungspflicht ist in verschiedenen Rechtsnormen verankert:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 12) ► Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 9), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV § 14)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG § 29)
Mutterschutzgesetz (MuSchG) ► Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV § 2)
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG § 81)
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch SGB VII ► § 15 Unfallverhütungsvorschriften ► BGV A 1, Grundsätze der Prävention (§ 4, § 31)
Diese Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften verpflichten den Arbeitgeber, seine Mitarbeitenden regelmäßig und umfassend über die Gefährdungen am Arbeitsplatz und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu unterweisen.
Die Nichtbeachtung der Pflicht zur Sicherheitsunterweisung kann schwerwiegende Folgen für das Unternehmen haben:
Betriebliche Kosten durch Unfälle: Arbeitsunfälle führen zu Produktionsausfällen, krankheitsbedingten Fehlzeiten und möglicherweise höheren Versicherungsprämien, was die Betriebskosten erheblich erhöht.
Persönliche Haftung des Unternehmens: Im Falle eines Unfalls kann das Unternehmen für Verletzungen oder Schäden haftbar gemacht werden.
Schadensersatzforderungen bei Unfällen: Verletzte Beschäftigte oder deren Angehörige können Schadensersatzansprüche geltend machen.
Die Auswahl und Gewichtung der Unterweisungsthemen richtet sich nach den betrieblichen Verhältnissen und den bestehenden Gefährdungen.
Die Inhalte umfassen sowohl allgemeine Themen, die für alle Mitarbeitenden von Bedeutung sind, als auch tätigkeitsbezogene Themen. Nach jeder allgemeinen Sicherheitsunterweisung ist eine Lernerfolgskontrolle zu organisieren, um zu überprüfen, ob die Inhalte verstanden wurden. Jedes Thema kann für sich allein Gegenstand einer Arbeitssicherheitsunterweisung sein.
Thema | Inhalte der Sicherheitsunterweisung |
---|---|
Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden | Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz, Meldepflichten, Mitwirkung bei Sicherheitsmaßnahmen |
Verhalten bei Unfällen | Sofortmaßnahmen, Melden von Unfällen, Dokumentation, Unfallverhütung |
Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen und Verhalten im Brandfall | Brandschutzmaßnahmen, Fluchtwege, Feuerlöscher bedienen |
Erste Hilfe (Einrichtungen und Organisation) | Erste-Hilfe-Maßnahmen, Standort von Erste-Hilfe-Einrichtungen, Notfallkontakte |
Verkehrssicherheit | Sicheres Verhalten im Straßenverkehr, Nutzung von Betriebsmitteln, Verkehrsregeln |
Ladungssicherung | Sicherungstechniken, gesetzliche Vorschriften, Nutzung von Sicherungsmaterialien |
Persönliche Schutzausrüstungen | Auswahl und Nutzung von PSA, Pflege und Wartung, Vorschriften |
Suchtmittel am Arbeitsplatz (Medikamente, Drogen, Alkohol) | Risiken und Auswirkungen, betriebliche Regelungen, Unterstützungsangebote |
Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren durch psychische Belastungen | Erkennung und Umgang mit Stress, Präventionsmaßnahmen, Unterstützungsangebote |
Hautschutz, Hautreinigung, Hautpflege | Nutzung von Hautschutzmitteln, richtige Reinigung und Pflege, Prävention von Hautkrankheiten |
Lärm | Schutzmaßnahmen gegen Lärm, Nutzung von Gehörschutz, Lärmmessung |
Heben und Tragen | Ergonomische Hebetechniken, Nutzung von Hilfsmitteln, Gesundheitsrisiken |
Transportarbeiten | Sicheres Arbeiten mit Transportmitteln, Unfallverhütung, Betriebsanweisungen |
Elektrische Betriebsmittel | Sichere Nutzung und Wartung, Schutzmaßnahmen gegen elektrische Gefahren |
Anschlagen von Lasten | Auswahl und Nutzung von Anschlagmitteln, Sicherheitsregeln, Prüfung der Lasten |
Umgang mit Maschinen | Betriebsanweisungen, Schutzvorrichtungen, Notfallmaßnahmen |
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen | Kennzeichnung von Gefahrstoffen, Schutzmaßnahmen, Notfallmaßnahmen, Betriebsanweisung Gefahrstoffe |
Hoch gelegene Arbeitsplätze | Absturzsicherungen, Nutzung von Leitern und Gerüsten, Schutzmaßnahmen |
Die Abhaltung der jährlichen Sicherheitsunterweisung kann von verschiedenen Personen im Betrieb übernommen werden:
Der Arbeitgeber bzw. Unternehmer kann die Sicherheitsunterweisung selbst durchführen, sofern er über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Auch wenn er diese Aufgabe an andere Personen im Betrieb delegiert, behält er jedoch in jedem Fall die Gesamtverantwortung. Das bedeutet unter anderem, dass er die benötigten Ressourcen bereitstellen muss, damit die Unterweisungen regelmäßig durchgeführt werden können und dass er sich von der ordnungsgemäßen Durchführung zu überzeugen hat.
Vorgesetzte, die von der Unternehmensleitung mit dieser Aufgabe betraut wurden, können ebenfalls eine Sicherheitsunterweisung abhalten. Diese Führungskräfte sollten entsprechend geschult und in der Lage sein, die Sicherheitsanforderungen verständlich zu vermitteln.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die speziell für diese Aufgabe ausgebildet sind, verfügen über das notwendige Fachwissen und können spezifische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen kompetent erläutern. Sie dürfen Ihre Mitarbeitenden unterweisen.
Der Arbeitgeber kann auch externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit der Sicherheitsunterweisung beauftragen.
Die Häufigkeit der Sicherheitsunterweisungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von den gesetzlichen Vorschriften und den betrieblichen Erfordernissen:
Jeder neue Mitarbeitende muss vor Aufnahme seiner Tätigkeit eine Erstunterweisung erhalten, um über die spezifischen Risiken und Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz informiert zu sein.
Ändert sich die Tätigkeit eines Beschäftigten oder werden neue Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren eingeführt, ist eine anlassbezogene Unterweisung erforderlich. Diese stellt sicher, dass die Beschäftigten über die neuen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen aufgeklärt worden sind.
Unabhängig von anderen Faktoren muss mindestens einmal jährlich – bei Jugendlichen mindestens halbjährlich – eine Wiederholungsunterweisung durchgeführt werden. Diese regelmäßigen Unterweisungen dienen der Auffrischung des Wissens und der Vertiefung des Sicherheitsbewusstseins.
In bestimmten Fällen kann eine häufigere Unterweisung notwendig sein, beispielsweise nach einem Unfall oder bei besonders gefährlichen Tätigkeiten. Anlassbezogene Unterweisungen nach Zwischenfällen helfen, die Ursachen zu analysieren und zukünftige Risiken zu verkleinern.
Eine effektive Sicherheitsunterweisung ist ein zentraler Bestandteil der Arbeitssicherheit in jedem Betrieb. Sie ist lehrreich, interessant und praxisnah zu gestalten, um die angestrebten Sicherheits- und Präventionsziele zu erreichen.
In diesem Abschnitt geben wir Ihnen vier konkrete Tipps für die erfolgreiche Durchführung dieser Unterweisungen.
Eine Sicherheitsunterweisung sollte unmittelbar nach Arbeitsbeginn oder nach Arbeitspausen während der Arbeitszeit durchgeführt werden. Dadurch ist sichergestellt, dass die vermittelten Informationen bei den Teilnehmenden noch frisch im Gedächtnis sind und direkt in den Arbeitsalltag integriert werden können. Regelmäßige Unterweisungen sind notwendig, um die Sicherheit im Betrieb kontinuierlich zu gewährleisten.
Die Dauer einer Sicherheitsunterweisung hängt von der Anzahl der Teilnehmenden und dem jeweiligen Unterweisungsziel ab. Eine typische Unterweisung dauert rund 30 Minuten. Diese Zeit ist ausreichend, um die wesentlichen Sicherheitsaspekte zu vermitteln und auf spezifische Fragen einzugehen. Je nach Komplexität des Themas und Erfahrung der Teilnehmenden können längere oder kürzere Unterweisungen angebracht sein. Allerdings ist darauf zu achten, dass die Aufmerksamkeit mit zunehmender Länge der Unterweisung deutlich nachlässt.
Der Ort für die Durchführung der Sicherheitsunterweisung sollte sorgfältig ausgewählt werden. Idealerweise findet die Unterweisung im Betrieb in einem „ruhigen“ Aufenthaltsraum statt, wo für eine konzentrierte und ungestörte Atmosphäre gesorgt ist. Alternativ kann die Unterweisung auch direkt am Arbeitsplatz stattfinden, um praktische Demonstrationen und einen direkten Bezug zu den Arbeitsbedingungen zu ermöglichen.
Alle Beschäftigten eines Unternehmens oder Betriebes, unabhängig von ihrer Tätigkeit oder Stellung.
Neue Beschäftigte müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit unterwiesen werden.
Beschäftigte, die ihre Tätigkeit oder ihren Arbeitsbereich wechseln, müssen erneut unterwiesen werden.
Bei der Einführung neuer Arbeitsmittel, Technologien oder Verfahren ist für die betroffenen Beschäftigten eine Sicherheitsunterweisung durchzuführen.
Auch Auszubildende, Praktikanten und Leiharbeitnehmende sind zu unterweisen.
Auch Unternehmer, die als Einzelunternehmer tätig sind, müssen sich selbst unterweisen lassen, sofern sie über ein eigenes Unternehmen verfügen.
In der Regel sollte die Teilnehmerzahl nach Möglichkeit 15 Personen nicht überschreiten. Findet die Unterweisung direkt am Arbeitsplatz statt, ist mit weniger Teilnehmenden zu planen.
Online-Sicherheitsunterweisungen sind eine effiziente Alternative zu den herkömmlichen Präsenzschulungen. Sie ermöglichen den Beschäftigten eine zeitliche und örtliche Flexibilität, was insbesondere im Home-Office von großem Nutzen ist. Darüber hinaus führt die Online-Durchführung zu einer erheblichen Kostenersparnis für Unternehmen, da Aufwendungen für Reisekosten, Räumlichkeiten und ggf. Übernachtungen entfallen.
Ein weiterer Vorteil ist die Berücksichtigung der individuellen Lerngeschwindigkeit, da die Teilnehmenden in ihrem eigenen Tempo lernen. Darüber hinaus werden die Teilnahme an den Schulungen sowie die Lernerfolgskontrollen lückenlos digital dokumentiert, was die Nachvollziehbarkeit und Auswertung erheblich erleichtert.
Ja, die Dokumentation der Sicherheitsunterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben. Dies ergibt sich unter anderem aus § 14 GefStoffV und § 4 der DGUV Vorschrift 1.
Die Dokumentation einer Sicherheitsunterweisung sollte folgende Elemente enthalten:
Name und betriebliche Funktion des Unterwiesenen
Inhalt der Unterweisung
Datum und Uhrzeit der Unterweisung
Name und Unterschrift der Unterwiesenen
Die Dokumentation dient als Nachweis bei behördlichen Kontrollen und bei Unfällen oder Zwischenfällen. Sie belegt, dass das Unternehmen seinen Unterweisungspflichten nachgekommen ist und hilft bei der Klärung von Haftungsfragen.
Zudem ist sie mindestens bis zur nächsten Wiederholungsunterweisung aufzubewahren. Damit ist sichergestellt, dass jederzeit auf die letzten Unterweisungsdaten zugegriffen werden kann und die Kontinuität der Unterweisungsmaßnahmen nachvollziehbar bleibt.
Effektive Sicherheitsunterweisungen sind entscheidend für die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb. Mit unserer Checkliste vermeiden Sie häufige Fehler und finden sofort umsetzbare Lösungen. Die Wirksamkeit Ihrer Unterweisungen wird dadurch deutlich erhöht.
Arbeitssicherheitsunterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben und notwendig, um Unfälle und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu begrenzen. Sie informieren über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und müssen regelmäßig dokumentiert werden.
Weitere Informationen zum Thema Arbeitssicherheit gibt es in unserem umfangreichen DENIOS Magazin. Nutzen Sie auch die praxisnahen Schulungen der DENIOS Academy, um Ihr Wissen im Hinblick auf kommende Unterweisungen zu vertiefen, zum Beispiel im Seminar „Sicherer Umgang mit technischen Gasen“. Darüber hinaus finden Sie in unserem Online-Shop eine Vielzahl von Produkten, die Ihre Arbeitssicherheit zusätzlich unterstützen.
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