Persönliche Schutzausrüstungen der Kategorie 3 schützen vor irreversiblen Gesundheitsschäden oder gar tödlichen Gefahren. Atemschutzgeräte gehören in diese Kategorie. In Europa dürfen nur Produkte verkauft werden, die eine gültige Baumusterbescheinigung nach EWG Richtlinie 89/686 aufweisen können. Auf diese Weise sind Anwender auf der sicheren Seite.
Bevor Mitarbeiter einen Atemschutz tragen, muss genau geprüft werden, ob diese Maßnahme nicht vermeidbar ist, in dem alternative technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen getroffen werden. Dabei prüft man in der Regel folgende Punkte:
Erst wenn keine dieser Maßnahmen erfolgreich durchgeführt werden kann, muss auf eine persönliche Schutzausrüstung, in diesem Fall Atemschutz, eingesetzt werden.
Atemschutz, das muss man wissen
In Deutschland ergänzt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung) die internationalen Bestimmungen. Hier ist unter anderem festgelegt, dass Arbeitgeber nur persönliche Schutzausrüstungen in den Verkehr bringen dürfen, die diesen Anforderungen entsprechen. Für Mitarbeiter ist es wichtig zu wissen, dass vor der Nutzung von Atemschutz am Arbeitsplatz eine arbeitsmedizinische Voruntersuchung erfolgen muss (gemäß BG Grundsatz 26). Mittlerweile sind aber auch G-26-freie Atemschutzprodukte erhältlich, etwa Fluchtfiltergeräte und gebläseunterstütze Filtergeräte mit Haube. Im DENIOS Sortiment finden sich
Alle Masken entsprechen der Europäischen Norm EN 149:2001.
Alle Bestimmungen und Anwendungsregeln sind in der VBG-Richtlinie Atemschutz zusammengestellt (https://www.vbg.de/apl/arbhilf/unterw/15_ate.htm).