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Wertstofftrennung und Abfallsammlung

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In jedem Betrieb fallen täglich Abfälle an, in Produktion, Lager, Werkstatt und Büro. Eine strukturierte Wertstofftrennung und Abfallsammlung ist dabei nicht nur eine Frage der Ordnung, sondern auch eine gesetzliche Pflicht. DENIOS bietet das passende System für jeden Anwendungsfall: von Wertstoffsammlern und Mülltonnen über Abfallsackhalter bis hin zu Sicherheitsbehältern für brennbare Abfälle. Mehr zu gesetzlichen Anforderungen, Produktkategorien und der richtigen Auswahl erfahren Sie weiter unten.

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Wertstofftrennung und Abfallsammlung – Das Wichtigste im Überblick

Betriebe stehen vor der Aufgabe, verschiedene Abfallfraktionen getrennt zu erfassen, sicher zu lagern und der Verwertung zuzuführen. Das erfordert durchdachte Systeme direkt am Entstehungsort. Die folgenden Abschnitte zeigen, welche Anforderungen gelten, welche Produktlösungen es gibt und wie Sie das richtige System für Ihren Betrieb auswählen.

Gesetzliche Grundlagen: Was schreibt die GewAbfV vor?

Seit der Novellierung im Jahr 2017 verpflichtet die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) alle gewerblichen und industriellen Betriebe zur getrennten Sammlung bestimmter Abfallfraktionen direkt am Entstehungsort. Ziel ist ein möglichst hochwertiges Recycling und die Rückführung von Wertstoffen in den Wirtschaftskreislauf.

Für gewerbliche Siedlungsabfälle gilt die Pflicht zur Getrennthaltung für folgende Fraktionen:

Abfallfraktion Beispiele
Papier, Pappe, Kartonagen Verpackungen, Büropapier, Kartonagen
Kunststoffe Folien, Behälter, Verpackungsmaterial
Metalle Schrott, Blechteile, Metallverpackungen
Glas Behälterglas, Flachglas
Holz Paletten, Verschnitt, Verpackungsholz
Textilien Arbeitskleidung, Putzlappen
Bioabfälle Speisereste, organische Abfälle
Sonstige Abfälle Elektroschrott, Batterien, Sonderabfälle

Wer die Getrenntsammlungspflicht nicht erfüllt, riskiert eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro. Zusätzlich besteht eine Dokumentationspflicht: Betriebe müssen nachweisen können, dass sie die Anforderungen der GewAbfV einhalten.

Sicherheitsaspekte bei der Abfallsammlung

Nicht jeder Abfall ist gleich. In Betrieben, in denen mit brennbaren oder chemisch belasteten Materialien gearbeitet wird, gelten besondere Anforderungen an die Abfallsammlung.

Brandschutz: Putzlappen, Papier oder ölgetränkte Materialien können sich selbst entzünden. Selbstlöschende Abfallbehälter unterbrechen die Sauerstoffzufuhr automatisch und verhindern so die Ausbreitung eines Brandes. In Bereichen mit Funkenflug oder brennbaren Stoffen sind solche Behälter Pflicht.

Ex-Schutz: In explosionsgefährdeten Bereichen müssen Abfallsäcke und -behälter leitfähig sein, um elektrostatische Aufladung zu verhindern. DENIOS bietet entsprechende Produkte nach TRGS 727.

Sonderabfälle: Batterien, Akkus und Leuchtstoffröhren enthalten Schadstoffe und dürfen nicht im Restmüll entsorgt werden. Für diese Fraktionen sind zertifizierte Sammelboxen vorgeschrieben.

Richtige Auswahl: Worauf kommt es an?

Auswahlkriterium Worauf achten? Empfohlene Produktlösung Typischer Einsatzbereich
Anzahl der Fraktionen Wie viele Abfallarten müssen getrennt gesammelt werden? Wertstofftrennsystem mit mehreren Behältern Produktion, Lager, Büro
Abfallvolumen Wie viel Abfall fällt täglich an? Mülltonnen / Müllcontainer ab 80 l Großbetriebe, Außenbereich
Mobilität Soll das System stationär oder flexibel einsetzbar sein? Fahrbarer Wertstoffsammler oder Abfallsackhalter Hallen, wechselnde Arbeitsbereiche
Brandschutz Werden brennbare Materialien gesammelt? Selbstlöschende / selbstschließende Behälter Werkstatt, Produktion, Kfz-Betriebe
Ex-Schutz Besteht Explosionsgefahr am Aufstellort? Leitfähige Abfallsäcke nach TRGS 727 Ex-Zonen, Lackierereien, Chemie
Sonderabfälle Fallen Batterien, Akkus oder Leuchtstoffröhren an? Zertifizierte Sammelboxen Alle Betriebe
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Häufige Fragen (FAQ) zur Wertstofftrennung und Abfallsammlung

Was ist die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) und wen betrifft sie?

Die GewAbfV verpflichtet alle gewerblichen und industriellen Betriebe in Deutschland zur getrennten Sammlung bestimmter Abfallfraktionen direkt am Entstehungsort. Sie gilt für jeden Betrieb, der gewerbliche Siedlungsabfälle erzeugt, unabhängig von Branche oder Betriebsgröße.

Welche Abfallfraktionen müssen im Betrieb getrennt gesammelt werden?

Laut GewAbfV sind mindestens acht Fraktionen getrennt zu erfassen: Papier/Pappe/Kartonagen, Kunststoffe, Metalle, Glas, Holz, Textilien, Bioabfälle sowie Sonderabfälle wie Batterien und Elektroschrott.

Was passiert, wenn ein Betrieb die Getrenntsammlungspflicht nicht erfüllt?

Die Nichterfüllung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Zusätzlich droht ein Eintrag ins Gewerbezentralregister.

Welche Abfallbehälter sind für brennbare Materialien vorgeschrieben?

In Bereichen mit brennbaren Abfällen oder Funkenflug sind selbstlöschende oder selbstschließende Abfallbehälter erforderlich. Sie unterbrechen die Sauerstoffzufuhr automatisch und verhindern die Brandausbreitung.

Müssen Abfallbehälter in Ex-Zonen besondere Anforderungen erfüllen?

Ja. In explosionsgefährdeten Bereichen müssen Abfallsäcke und -behälter leitfähig sein, um elektrostatische Aufladung zu verhindern. DENIOS bietet entsprechende Produkte nach TRGS 727.

Wie viele Fraktionen kann ein Wertstofftrennsystem aufnehmen?

DENIOS bietet Wertstofftrennsysteme für bis zu sechs Fraktionen gleichzeitig in verschiedenen Volumina und Materialien.

Gibt es eine Dokumentationspflicht für die Abfallsammlung im Betrieb?

Ja. Betriebe müssen gemäß GewAbfV nachweisen können, dass sie die Getrenntsammlungspflicht erfüllen. Eine lückenlose Dokumentation ist bei behördlichen Prüfungen erforderlich.

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