DENIOS SE
Dehmer Straße 54-66
32549 Bad Oeynhausen

Tel.: +49 5731 753-0
Fax: +49 5731 753-197
E-Mail: info@denios.de
Internet: www.denios.de

Sammelbox Batterien

(6 Artikel in 0 Ausführungen)

Sammelboxen für Batterien ermöglichen die gesetzeskonforme Sammlung von Altbatterien, Knopfzellen und Akkus direkt im Betrieb. Das DENIOS-Sortiment umfasst kompakte Wandbehälter, freistehende Standbehälter sowie Großbehälter für hohe Sammelmengen, ergänzt durch Transportboxen und Sicherheitsbehälter für Leuchtstoffröhren.

0 von 6 Produkten
Reinigung und Entsorgung mit System
Ihr Partner für effiziente Reinigung und Entsorgung!

Sicherheit durch Sauberkeit: Vertrauen Sie auf die bewährten Reinigungs- und Entsorgungsprodukte von DENIOS

Sammelboxen für Batterien – Pflicht, Gefahren und richtige Entsorgung

Altbatterien und Leuchtstoffröhren gehören zu den Sonderabfällen, die im Betrieb getrennt gesammelt und fachgerecht entsorgt werden müssen. Wer sie in den Hausmüll wirft, riskiert nicht nur Umweltschäden, sondern verstößt gegen geltendes Recht. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Gefahren von falsch entsorgten Batterien ausgehen, was Betriebe rechtlich beachten müssen und welche Sammelboxen für welchen Einsatz geeignet sind.

Warum Batterien nicht in den Hausmüll gehören

Batterien enthalten Schwermetalle und chemische Verbindungen, die bei falscher Entsorgung erhebliche Umweltschäden verursachen können. Die wichtigsten Schadstoffe im Überblick:

Schadstoff Vorkommen Gesundheits- und Umweltrisiko
Quecksilber Ältere Knopfzellen, Spezialbatterien Hochgiftig, schädigt Nerven- und Fortpflanzungssystem
Cadmium Nickel-Cadmium-Akkus Krebserregend, verursacht Nierenschäden
Blei Blei-Säure-Akkus Schädigt menschliche Organe, hochgiftig für Wasserorganismen
Lithium Lithium-Ionen-Akkus Brand- und Explosionsgefahr bei Beschädigung
Batteriesäure Blei-Akkus, auslaufende Batterien Ätzend, gefährlich bei Hautkontakt

Schwermetalle reichern sich in Boden, Wasser und der Nahrungskette an. Bereits geringe Mengen können langfristige Schäden für Ökosysteme und die menschliche Gesundheit verursachen. Deshalb gilt: Altbatterien müssen getrennt gesammelt und über zugelassene Rücknahmesysteme entsorgt werden.

Rechtliche Grundlagen – was Betriebe wissen müssen

Die Pflicht zur getrennten Sammlung und Rückgabe von Altbatterien ist in Deutschland klar geregelt.

Das Batteriegesetz (BattG) verpflichtet Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme von Altbatterien. Gleichzeitig sind Endnutzer, also auch Betriebe, verpflichtet, Altbatterien bei Sammelstellen oder direkt beim Vertreiber abzugeben. Eine Entsorgung über den Hausmüll oder den allgemeinen Restmüll ist ausdrücklich verboten.

Für Betriebe bedeutet das konkret:

  • Altbatterien müssen getrennt vom allgemeinen Abfall gesammelt werden

  • Geeignete Sammelbehälter müssen bereitgestellt werden

  • Die gesammelten Batterien müssen über zugelassene Rücknahmesysteme oder Wertstoffhöfe entsorgt werden

  • Für Lithium-Ionen-Akkus gelten zusätzliche Anforderungen an Transport und Lagerung

Für die Lagerung von Lithium-Akkus bis zur Abholung bietet DENIOS zudem spezialisierte Behälter für Lithium-Ionen-Akkus an.

Ihr Plus an Wissen!
Der DENIOS Newsletter
  • Experten-Tipps und Wissenswertes.

  • Angebote und Aktionen.

  • Regelmässig neue Ratgeber & Anwendervideos.

Leuchtstoffröhren – sammeln und entsorgen

Leuchtstoffröhren enthalten Quecksilber und gelten gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) als Elektroschrott. Sie dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen beim Händler oder am Wertstoffhof abgegeben werden. Bei korrekter Entsorgung können bis zu 90 % der Materialien recycelt werden.

Da Leuchtstoffröhren bruchempfindlich sind, ist eine geeignete Lagerung und ein sicherer Transport entscheidend.

DENIOS bietet hierfür zwei Lösungen:

Transportbox für Leuchtstoffröhren: Schützt die Röhren vor Bruch beim Transport, in drei Längen erhältlich.

Sicherheitsbehälter für Leuchtstoffröhren aus Stahlblech: Mit ADR-Transportzulassung, Tür und Klappdeckel für die sichere Lagerung und den Transport größerer Mengen. Erhältlich in zwei Längen.

Sammelboxen im Überblick – welche Ausführung passt?

Das DENIOS-Sortiment deckt unterschiedliche Sammelmengen und Aufstellsituationen ab.

Altbatterie-Sammelbox aus Kunststoff (6 und 9 Liter): Kompakte Lösung für Büros, Verkaufsbereiche und Arbeitsplätze mit geringem Batterieaufkommen. Geeignet für Batterien und Knopfzellen. Inklusive Aufkleber zur Kennzeichnung. Erhältlich als Wand- oder Standbehälter.

Batterie-Sammelbehälter aus säurebeständigem Kunststoff (6 und 20 Liter): Für Betriebe mit höherem Aufkommen oder den Einsatz in Bereichen, in denen Batteriesäure austreten kann. Säurebeständiges Material schützt zuverlässig vor aggressiven Flüssigkeiten. Erhältlich zur Wandmontage oder als Standbehälter.

Akkubehälter PB 10 (670 Liter): Großbehälter für Betriebe mit sehr hohem Batterieaufkommen, etwa im Handel, in der Industrie oder bei Sammelstellen. Fasst große Mengen Altbatterien und Akkus sicher und platzsparend.

Was tun bei auslaufenden Batterien oder zerbrochenen Röhren?

Trotz sorgfältiger Handhabung kann es vorkommen, dass eine Batterie ausläuft oder eine Leuchtstoffröhre zerbricht. In beiden Fällen gilt: Ruhe bewahren und strukturiert vorgehen.

Bei auslaufenden Batterien:

  • Batterie nicht mit bloßen Händen anfassen, geeignete Schutzhandschuhe verwenden

  • Ausgetretene Flüssigkeit mit Tüchern aufnehmen

  • Tücher und Batterie in einem luftdichten Behälter als Sonderabfall entsorgen

  • Kontaminierte Kleidung waschen oder bei starker Verschmutzung entsorgen

Bei zerbrochenen Leuchtstoffröhren:

  • Raum sofort lüften, Quecksilberdampf kann austreten

  • Scherben nicht mit Besen oder Staubsauger aufnehmen, Tücher und Kartonreste verwenden

  • Schutzhandschuhe tragen

  • Alle Materialien als Sonderabfall in einem geeigneten Behälter entsorgen

Für die sichere Sammlung und Zwischenlagerung stehen die Gefahrstoffsammler von DENIOS zur Verfügung. Reguläre Abfallbehälter und Abfallkörbe oder Wertstofftrennsysteme sind für diese Abfälle nicht geeignet.

Häufige Fragen (FAQ) zur Batterieentsorgung im Betrieb

Sind Betriebe gesetzlich verpflichtet, Altbatterien getrennt zu sammeln?

Ja. Das Batteriegesetz (BattG) verpflichtet alle Nutzer, also auch Unternehmen, dazu Altbatterien getrennt vom Restmüll zu sammeln und über zugelassene Rücknahmestellen zu entsorgen. Eine Entsorgung über den allgemeinen Abfall ist verboten.

Welche Batterietypen können in den Sammelboxen gesammelt werden?

Die Sammelboxen von DENIOS sind für handelsübliche Altbatterien, Knopfzellen und Akkus geeignet. Für Lithium-Ionen-Akkus gelten besondere Anforderungen, hierfür bietet DENIOS spezialisierte Behälter für Lithium-Ionen-Akkus an.

Wie groß sollte die Sammelbox für meinen Betrieb sein?

Das hängt vom Batterieaufkommen und der Entleerungsfrequenz ab. Für Büros und kleine Betriebe reichen kompakte Modelle mit 6 bis 9 Liter. Für Industrie, Handel oder Sammelstellen mit hohem Aufkommen eignet sich der Großbehälter mit 670 Liter.

Dürfen Leuchtstoffröhren in den normalen Abfall?

Nein. Leuchtstoffröhren gelten gemäß ElektroG als Elektroschrott und müssen getrennt entsorgt werden, beim Händler oder am Wertstoffhof. Wegen ihres Quecksilbergehalts sind sie als gefährlicher Abfall einzustufen.

Was passiert, wenn eine Batterie im Sammelbehälter ausläuft?

Säurebeständige Sammelbehälter aus dem DENIOS-Sortiment sind speziell für diesen Fall ausgelegt. Sie halten austretende Batteriesäure sicher zurück und verhindern, dass Schadstoffe in die Umgebung gelangen.

Wie werden gesammelte Altbatterien entsorgt?

Gesammelte Altbatterien können bei zugelassenen Rücknahmestellen des Handels, bei kommunalen Wertstoffhöfen oder über das GRS-Rücknahmesystem abgegeben werden. Viele Hersteller und Vertreiber sind zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet.

Weiteres zum Thema

Lade...
i

Die Fachinformationen auf dieser Seite wurden sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet. Dennoch kann die DENIOS SE keine irgendwie geartete Gewährleistung oder Haftung, sei es vertraglich, deliktisch oder in sonstiger Weise, für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit weder gegenüber dem Leser noch Dritten gegenüber übernehmen. Die Verwendung der Informationen und Inhalte für eigene oder fremde Zwecke erfolgt also auf eigene Gefahr. Beachten Sie in jedem Fall die örtlich und aktuell geltende Gesetzgebung.

Wir beraten Sie gerne!

Rufen Sie uns an oder füllen Sie das Formular aus, wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

Mo – Do: 8:00 – 17:00 Uhr | Fr 8:00 – 15:00 Uhr