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Streugutwagen

(4 Artikel in 4 Ausführungen)

Mit Streugutwagen aus stabilem und witterungsbeständigem Polyethylen können Streumittel schnell und flexibel zum Einsatzort transportiert werden, auf dem Betriebsgelände, dem Bahnsteig oder der Straße.

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4 von 4 Produkten

Streugutwagen für Streugut und Granulat

Wann besteht eine Räum- und Streupflicht für meinen Betrieb?

Offiziell beginnt die Winterdienstsaison am 15. Oktober und endet am 31. März. Allerdings besteht bei entsprechender Witterungslage auch außerhalb dieses Zeitraums Räum- und Streupflicht. Diese allgemeine Verkehrssicherungspflicht stellt sicher, dass Personen bei dem Betreten Ihres Geländes nicht zu Schaden kommen.

Konkret bedeutet dies, dass von Arbeitsbeginn bis -ende, mindestens aber von 7 bis 20 Uhr, das Betriebsgelände und Kunden- und Mitarbeiterplätze geräumt und gestreut werden müssen, sowie von Vereisung geschützt werden müssen. Auch öffentlich zugängliche Parkplätze unterliegen der Streupflicht. Bei anhaltendem Schneefall oder Eisregen müssen diese Maßnahmen auch mehrmals täglich durchgeführt werden.

Grenzt das Gelände an eine Straße, muss auch der Bürger entlang des Geländes während des Zeitraumes freigehalten werden. Ist kein Bürgersteig vorhanden, muss eine mindestens ein Meter breite Gehbahn für Fußgänger geschaffen werden. Öffentliche Straßen müssen nicht geräumt werden.

Der Anlieger haftet für alle Unfälle, die aufgrund mangelnder Einhaltung der Streu- und Räumungspflicht entstehen. Dies kann im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung mit sich bringen. Es kann zwar ein externer Dienstleister mit dem Winterdienst beauftragt werden, die Verantwortung bleibt jedoch letztendlich beim Anlieger.

Auch die Innenbereiche sollten gesichert werden, da sie aufgrund von hereingetragener Nässe schnell rutschig werden können. Dazu bieten sich Antirutschmatten an.

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Welche Streumittel darf ich verwenden?

Gegen Winterglätte können zwei Arten von Streumitteln eingesetzt werden: Tauende Streustoffe, die Schnee und Eis durch ihre chemischen Eigenschaften zum Schmelzen bringen oder abstumpfende Streustoffe, die die Griffigkeit auf Eisschichten durch Reibung verringern.

Streusalz ist in den meisten Teilen Deutschlands aus ökologischen Gründen verboten und wird nur bei starkem Gefälle oder Eisregen eingesetzt. Zunächst sollten die Flächen mit einem Schneeschieber oder Besen geräumt werden. Besteht anschließend weiterhin Rutschgefahr, muss zusätzlich gestreut werden. Gestreut wird meist mit Splitt oder Sand. Auch Asche bietet sich an. Das Streugut muss nach Beendigung des Witterungszustandes wieder aufgekehrt werden und kann im besten Fall wiederverwendet werden.

Mit unseren praktischen Streugutwagen für Granulate lässt sich das Streumittel genau dahinfahren, wo es benötigt wird. So können Sie schnell und einfach Ihr Betriebsgelände sichern.

Wissen zum Thema

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