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Altölsammler

(18 Artikel in 18 Ausführungen)

Altölsammler und Wannen für Kühlflüssigkeiten finden direkten Einsatz am Arbeitsplatz in Werkstätten oder Fertigungshallen produzierender Betriebe. Sie sind ideal, wenn keine fest verbauten Behälter in der Nähe sind.

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Altölentsorgung mit Wannen von DENIOS

Altöl und Kühlflüssigkeiten sicher auffangen

Altölsammler und Kühlflüssigkeitswannen sind in offener und geschlossener Ausführung und mit unterschiedlichem Auffangvolumen erhältlich. Der Altölsammler mit Laufrädern und Lenkrollen ist mit seinem großflächigen, höhenverstellbaren Einfülltrichter ideal für den sicheren und umweltbewussten Umgang mit Ölen geeignet. Mobile Altölwannen kommen immer dann zum Einsatz, wenn keine fest installierte Behälter zur Verfügung stehen. Stationäre Behälter nehmen bis zu 10.000 Liter auf und können teilweise auch als Lagerbehälter benutzt werden. Wie alle DENIOS Produkte überzeugen auch die Altölsammler und Kühlflüssigkeitswannen durch flexible Einsetzbarkeit, Mobilität und qualitativ hochwertige Materialauswahl.

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Was muss bei der Entsorgung von Schmiermitteln und Mineralöl beachtet werden?

Die Entsorgung von Altöl richtet sich nach der Altölverordnung (AltölV). Die Altölverordnung gilt für alle Erzeuger, Sammler und Beförderer von Altöl, sowie für Betreiber von Entsorgungsanlagen. Altöl wird definiert als Öl, dass als Abfall anfällt und aus Mineralöl, biogenem oder synthetischem Öl besteht. In der Altölverordnung werden Öle zunächst in vier Sammelkategorien eingeteilt. Die Öle in Sammelkategorie 1 können aufbereitet und wiederverwendet werden. Unter anderem aus diesem Grund ist das Mischen von Ölen verschiedener Kategorien oder das Mischen von Öl mit anderen Flüssigkeiten streng verboten. Kühlflüssigkeit besteht meistens aus destilliertem Wasser und Kühlflüssigkeit, das mit chemischen Zusätzen versetzt wurde, um ein Einfrieren bei niedrigen Temperaturen zu verhindern. Altes Kühlwasser gehört zum Sondermüll und darf auf keinen Fall über den Abfluss entsorgt werden. Grundsätzlich sind Verkäufer von Kühlflüssigkeiten verpflichtet dieses nach Gebrauch (unter Vorlage der Quittung) wieder zurückzunehmen. Andernfalls kann es beim örtlichen Recycling- oder Wertstoffhof abgegeben werden.

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