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Absturzsicherung

(18 Artikel in 18 Ausführungen)

Eine korrekte Absturzsicherung soll das Risiko bei Arbeiten in großer Höhe oder Tiefe minimieren. Damit Sie Ihre Mitarbeitenden zuverlässig und gesetzeskonform schützen, bietet DENIOS normkonforme PSA-Komponenten für jede Anwendung: von Höhensicherungsgeräten über Verbindungsmittel bis hin zu Komplettsystemen.

18 von 18 Produkten
Bandschlinge mit Karabiner
82,50 € Exkl. MwSt.

Mit DENIOS richtig gesichert vor Abstürzen

Arbeiten in der Höhe oder Tiefe zählen zu den gefährlichsten Tätigkeiten im Betrieb. Sobald die rechtlich definierte Absturzhöhe von 2 Metern erreicht wird – in bestimmten Fällen, wie an Wasserflächen oder bei Wandöffnungen, bereits ab 1 Meter – greift die gesetzliche Pflicht zur Absicherung. Diese ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.1).

Ziel ist es, das Risiko eines Absturzes vollständig auszuschließen oder, wenn dies nicht möglich ist, auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Die Auswahl der passenden Sicherung hängt dabei stets von der Gefährdungsbeurteilung ab: Diese definiert, ob kollektive Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise Geländer, ausreichen oder ob eine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) notwendig ist.

Wann welche Absturzsicherung zum Einsatz kommt

Beim Schutz vor Absturz gilt der klare Grundsatz: Gefährdungen sollen nach Möglichkeit bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden. Erst wenn dies nicht möglich ist, kommen persönliche Schutzmaßnahmen ins Spiel. Welche Absturzsicherung geeignet ist, hängt daher immer von der baulichen Situation, der Absturzhöhe und der Art der Tätigkeit ab.


Typische Situationen mit Sicherungspflicht können etwa sein:

  • Arbeiten auf Dächern, Gerüsten oder Plattformen

  • Tätigkeiten an Fassaden oder Leitern

  • Wartungseinsätze an Maschinen in erhöhter Position

  • Zugänge zu Schächten, Gruben oder Silos


Müssen Sie eine Absturzsicherung einsetzen, gibt es grundsätzlich zwei Arten davon:

  • Primäre Schutzsysteme: Primäre Absturzsicherungen wie Schutzgeländer, Umwehrungen oder Abdeckungen sollen die Absturzgefahr präventiv ausschließen und verhindern, dass Beschäftigte überhaupt in die Nähe der Absturzkante gelangen. Sie zählen zum Kollektivschutz und kommen immer dann zum Einsatz, wenn bauliche Lösungen möglich sind, die dauerhaft oder temporär installiert werden können.
    Typische Einsatzorte sind Flachdächer, Plattformen, Verkehrswege oder Arbeitsplätze, die regelmäßig betreten werden. Diese Systeme wirken „zwangsläufig“, also ohne aktives Zutun der Beschäftigten und müssen laut Arbeitsschutzrecht bevorzugt eingesetzt werden.

  • Sekundäre Schutzmaßnahmen: Sind Geländer oder andere bauliche Sicherungen nicht realisierbar, greifen sekundäre Maßnahmen. Dazu gehören Anschlageinrichtungen, Seilsysteme und persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) wie Auffanggurte und Verbindungsmittel.
    Sie kommen vor allem bei temporären Arbeiten zum Einsatz: etwa auf Steildächern, an Fassaden, bei Wartungseinsätzen an Maschinen oder in schwer zugänglichen Bereichen. Der Schutz entsteht hier durch das Zusammenspiel aller Komponenten, also Gurt, Verbindungsmittel und Anschlagpunkt.


Bauliche Lösungen können entfallen, wenn:

  • sich die Arbeitsstelle häufig verändert (z. B. bei Montage-, Reparatur- oder Inspektionsarbeiten),

  • kein tragfähiger Untergrund für eine feste Sicherung vorhanden ist,

  • der Zugang nur punktuell erfolgt oder

  • die Installation eines Geländers unverhältnismäßig wäre.

In diesen Fällen ist eine PSA gegen Abstürze die einzige Möglichkeit, Beschäftigte zu sichern.

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Die Wirksamkeit der PSA gegen Absturz hängt maßgeblich von der richtigen Auswahl, Einstellung und regelmäßigen Prüfung aller Komponenten ab. Eine Absturzsicherung wirkt nur dann zuverlässig, wenn sie zur konkreten Aufgabe passt. Deshalb müssen vorab verschiedene Fragen geklärt werden:

  • Lässt sich eine primäre Sicherung installieren?

  • Muss ein Rückhaltesystem ausreichen, oder ist ein Auffangsystem notwendig?

  • Welche Anschlagpunkte sind möglich?

  • Welche Bewegungsräume sind erforderlich?

Erst aus dieser Bewertung ergibt sich, welche Schutzmaßnahmen rechtssicher und praxisgerecht umgesetzt werden können.

PSA zur Absturzsicherung: Die wichtigsten Komponenten

Wenn bauliche Schutzmaßnahmen nicht möglich oder nicht ausreichend sind, kommt persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zum Einsatz.

Ein vollständiges PSAgA-System besteht aus drei zentralen Elementen:

  1. Auffanggurt (z. B. nach EN 361):
    Verteilt die bei einem Sturz auftretenden Kräfte gleichmäßig über den Körper.

  2. Verbindungsmittel (z. B. nach EN 354, EN 355):
    Verbindet den Auffanggurt und die Anschlageinrichtung. Oft mit integriertem Falldämpfer, um die Stoßbelastung bei einem Absturz zu minimieren.

  3. Anschlageinrichtung (z. B. EN 795):
    Dient als sicherer Fixpunkt, entweder ortsfest (via Dachhaken) oder temporär (über Dreibock oder Seilsysteme). Auch Höhensicherungsgeräte (EN 360) zählen zu dieser Kategorie.

Bei DENIOS finden Sie alle diese Komponenten als Einzelprodukte oder in vorkonfigurierten Sets – ideal für Wartungsarbeiten, Arbeiten auf Dächern oder temporäre Einsätze auf der Baustelle. Zubehör wie Karabiner und Sicherheitsseile komplettieren das Sortiment an Absturzsicherungen. Unsere Lösungen sind CE-geprüft und entsprechen den gültigen Normen.

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Diese Sicherungsgurte sichern gegen Abstürze

Einrichtungen und PSA zur Absturzsicherung, insbesondere Sicherungsgurte, müssen im Arbeitsalltag hohen Anforderungen standhalten. Dabei kommen je nach Situation verschiedene Sicherungsgurte zum Einsatz, deren Einsatz jeweils in verschiedenen Normen definiert wird:

  • Haltegurt (EN 358): Zum Halten in der Arbeitsposition und zum Rückhalten in absturzgefährdeten Bereichen (z. B. beim Arbeiten auf Flachdächern). Die Halteösen befinden sich in der Regel seitlich im Bereich der Beckenknochen.

  • Auffanggurt (EN 361): Zur Sicherung in absturzgefährdeten Bereichen und zum Auffangen von Stürzen (z.B. bei Arbeiten an Türmen, Masten oder Gebäudeüberhängen). Die Auffangösen befinden sich im Rückenbereich zwischen den Schulterblättern (dorsal) oder im Brustbereich (sternal).

  • Auffanggurt zur Verwendung im Steigschutz (ebenfalls EN 361): In Verbindung mit EN 353-1; Zur Sicherung in absturzgefährdeten Bereichen und zum Auffangen von Stürzen in Verbindung mit mitlaufenden Auffanggeräten an fester Führung (z. B. bei Arbeiten an Türmen, Masten). Die Steigschutzösen befinden sich in der Regel mittig vor dem Körper am Bauchgurt.

  • Sitzgurt (EN 813): Zum Halten in sitzender Arbeitsposition bei freiem Hängen. Die Sitzgurtösen befinden sich möglichst im Bereich des Körperschwerpunktes.

Die DGUV-Regel 112-198 (früher: BGR 198) beschreibt die „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“ im Detail. Weitere wichtige Normen zur Absturzsicherung sind:

  • EN 341 (Abseilgeräte)

  • EN 354 (Verbindungsmittel)

  • EN 355 (Falldämpfer)

  • EN 353-2 (Mitlaufendes Auffanggerät an beweglicher Führung)

  • EN 360 (Höhensicherungsgerät)

  • EN 795 (Anschlageinrichtungen)

  • EN 1496 (Rettungshubgeräte)

Fazit: Sicherheit beginnt mit der richtigen Absturzsicherung

Wo kollektive Schutzmaßnahmen nicht möglich sind, bietet persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zuverlässigen Schutz. Bei DENIOS finden Sie normgerechte Lösungen für zahlreiche Einsatzbereiche, als Einzelprodukte ebenso wie in praktischen Sets. Entdecken Sie die passenden Produkte für Ihren Bedarf und bringen Sie Ihre Absturzsicherung auf den neuesten Stand!

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FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Absturzsicherung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Absturzsicherung.

Ab welcher Höhe brauche ich eine Absturzsicherung?

Eine Absturzsicherung ist ab einer Absturzhöhe von 2 Metern vorgeschrieben, in bestimmten Fällen, wie an Wasserflächen oder bei Wandöffnungen, sogar schon ab 1 Meter. Die genauen Anforderungen ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.1).

Welche Arten von Absturzsicherungen gibt es?

Man unterscheidet zwischen primären Sicherungen (z. B. Schutzgeländer und Abdeckungen für den Kollektivschutz) und sekundären Sicherungen (z. B. Höhensicherungsgeräte mit PSAgA für den Individualschutz). Wenn bauliche Maßnahmen nicht umsetzbar sind, muss persönliche Schutzausrüstung verwendet werden.

Was zählt zur persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)?

Zur PSAgA gehören u. a. Auffanggurte, Verbindungsmittel, Höhensicherungsgeräte, mitlaufende Auffanggeräte und Haltesysteme. Alle diese Komponenten müssen aufeinander abgestimmt sein und regelmäßig geprüft sowie gegebenenfalls gewechselt werden.

Wie erkenne ich normkonforme Absturzsicherungssysteme?

Produkte zur Absturzsicherung müssen geltende DIN- und EN-Normen erfüllen, z. B. DIN EN 354 (Verbindungsmittel) oder DIN EN 795 (Anschlageinrichtungen). Achten Sie auf die CE-Kennzeichnung und bei baulichen Komponenten auf bauaufsichtliche Zulassungen.

Wie oft muss eine PSA gegen Absturz geprüft werden?

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz ist nach DGUV-Grundsatz 312-906 mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen. Nach einer Sturzbelastung oder bei erkennbaren Schäden muss sie sofort außer Betrieb genommen und entweder ersetzt oder fachgerecht instandgesetzt werden.

Worauf ist bei der Auswahl der richtigen Ausrüstung gegen Abstürze zu achten?

Entscheidend für die Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung sind vor allem diese Punkte:

  • Gefährdungsbeurteilung: Grundlage jeder Auswahl ist die Analyse nach Art, Dauer und Ort der Gefährdung.

  • Einsatzbedingungen: Berücksichtigt werden Umgebung, Höhe, Bewegungsfreiheit und Ergonomie.

  • Kompatibilität: Auffanggurt, Verbindungsmittel, Falldämpfer und Anschlageinrichtung müssen aufeinander abgestimmt und CE-zertifiziert sein.

  • Normen beachten: Darunter fallen z. B. EN 361 (Auffanggurt), EN 354/355 (Verbindungsmittel/Falldämpfer) oder EN 795 (Anschlageinrichtung).

  • Rettungskonzept: Muss vor Einsatz verbindlich geplant und geschult sein.

  • Schulung: Praktische Unterweisung aller Nutzenden ist Pflicht.

  • Prüfpflicht: Tägliche Sichtprüfung, jährliche Prüfung durch befähigte Person.

  • Produktwahl: Nur geprüfte Qualitätsprodukte mit Herstellerdokumentation verwenden.

Wissen zum Thema

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