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Persönliche Schutzausrüstung

(439 Artikel in 651 Ausführungen)

Artikel für die PSA, die persönliche Schutzausrüstung, schützen Mitarbeiter vor alltäglichen und typischen Gefährdungen, die mit den Arbeitsabläufen einhergehen. Atemschutz, Schutzhelme, Schutzbrillen oder Gehörschutz bilden das umfangreiche Sortiment.

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Showa-690
3 Varianten verfügbar
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Hitzehandschuhe
4 Varianten verfügbar
ab 76,00 € Exkl. MwSt.
BESTSELLER
EKASTU Schutzhandschuhe mit extra langen Stulpen
2 Varianten verfügbar
ab 27,00 € Exkl. MwSt.

Persönliche Schutzausrüstung von DENIOS

Was ist eine persönliche Schutzausrüstung?

Persönliche Schutzausrüstung, kurz PSA genannt, ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen. Dazu gehört auch jede mit demselben Ziel verwendete und mit der Persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung. Folgende Arten von PSA, die Sie bei DENIOS im Sortiment finden, werden unterschieden:

Wer ist verantwortlich für die richtige persönliche Schutzausrüstung?

Aus dem Arbeitsschutzgesetz ergibt sich eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bereitstellung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Es verpflichtet den Arbeitgeber, dass er die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes ergreift und die Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter beseitigt oder auf ein Mindestmaß reduziert. Übrigens: Der Einsatz von PSA darf nur nachrangig zu anderen Schutzmaßnahmen erfolgen. Denn gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz müssen Gefahren immer zunächst an der Quelle beseitigt oder entschärft werden. Dazu bieten sich in erster Linie technische und/oder organisatorische Schutzmaßnahmen an. Erst wenn diese Schutzmaßnahmen nicht möglich sind oder noch Restgefährdungen bestehen, darf PSA als individuelle Schutzmaßnahme eingesetzt werden. Maßgeblich ist hier die sogenannte „T-O-P“ Reihenfolge:

  • Technische Schutzmaßnahmen – z. B. Absaugung
  • Organisatorische Schutzmaßnahmen – z. B. Unterweisung
  • Persönliche Schutzmaßnahmen – z. B. PSA

Welche Kriterien gelten für die Auswahl der PSA?

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass PSA eingesetzt werden muss, müssen die Anforderungen an die PSA festgelegt werden. Na klar, denn nur so kann die später eingesetzte Persönliche Schutzausrüstung auch den entsprechenden Schutz bieten. Der PSA-Einsatz darf natürlich nicht zu einer zusätzlichen Gefahr führen: Daher ist zum Beispiel das Tragen von Schutzhandschuhen an Bohr- oder Drehmaschinen nicht erlaubt, da die Gefahr eines Einziehens besteht. Folgende Personen sollten bei der Auswahl der richtigen Schutzausrüstung beteiligt werden, da sie ihr Fachwissen einbringen können:

  • Vorgesetzte Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Betriebsarzt
  • Betriebs- oder Personalrat
  • Sicherheitsbeauftragte
  • betroffene Beschäftigte (im Rahmen von Trageversuchen)
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Welche Kategorien Persönlicher Schutzausrüstungen gibt es?

Die Richtlinie für persönliche Schutzausrüstungen sieht eine Produktklassifizierung in drei Kategorien vor.

PSA-Kategorie I (geringe Risiken):

In diese Kategorie gehören solche persönlichen Schutzausrüstungen, bei denen man davon ausgeht, dass der Benutzer selbst die Wirksamkeit gegenüber geringfügigen Risiken beurteilen kann und deren Wirkung, wenn sie allmählich eintritt, vom Benutzer rechtzeitig und ohne Gefahr wahrgenommen werden kann (z.B. Handschuhe)

PSA-Kategorie II (mittlere Risiken):

Zu dieser Kategorie gehören alle persönlichen Schutzausrüstungen, die weder der Kategorie I noch der Kategorie III zuzuordnen sind (z.B. Arbeitsschutzhelme, Schutzschuhe, Gehörschützer)

PSA-Kategorie III (hohe Risiken):

Zu Kategorie III gehören komplexe persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder ernste und irreversible Gesundheitsschäden schützen sollen, und bei denen man davon ausgehen muss, dass der Benutzer die unmittelbare Wirkung der Gefahr nicht rechtzeitig erkennen kann (z.B. Atemschutzgeräte, persönliche Schutzausrüstungen zum Schutz gegen Absturz).

Weitere Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstung muss darüber hinaus den ergonomischen Anforderungen und gesundheitlichen Erfordernissen der Beschäftigten genügen: Sie muss an den Träger anpassbar sein. Grundsätzlich ist PSA für den Gebrauch durch nur eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände trotzdem eine Benutzung durch verschiedene Mitarbeiter (z. B. Auffanggurte), muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass Gesundheitsgefahren oder gar hygienische Bedenken nicht auftreten.


Was gehört nicht zur persönlichen Schutzausrüstung?

Nicht jede Schutzausrüstung bzw. Arbeitskleidung ist der PSA hinzuzurechnen. Dazu gehören:

  • Arbeitskleidung und Uniformen, die nicht speziell der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienen
  • Ausrüstungen für Not- und Rettungsdienste
  • persönliche Schutzausrüstungen für die Bundeswehr, den Zivil- und Katastrophenschutz, die Polizeien des Bundes und der Länder sowie sonstige Einrichtungen, die der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung dienen
  • persönliche Schutzausrüstungen für den Straßenverkehr, soweit sie verkehrsrechtlichen Vorschriften unterliegen
  • Sportausrüstungen
  • Selbstverteidigungs- und Abschreckungsmittel
  • tragbare Geräte zur Feststellung und Signalisierung von Gefahren und Gefahrstoffen

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