Gefahrstoffsymbole
(13 Artikel in 68 Ausführungen)Die GHS- und CLP-Verordnung schreibt die Kennzeichnung von Gefahrstoffen mit in Europa vereinheitlichten Symbolen vor. Alle gängigen GHS-Gefahrstoffsymbole als Piktogramme auf praktischer Klebefolie finden Sie in unserem Shop.
GHS-Symbole: Die weltweit einheitlichen Gefahrstoffsymbole
Die richtige Kennzeichnung von Gefahrstoffen ist gesetzlich vorgeschrieben und entscheidend für die Sicherheit im Betrieb. Die GHS- und CLP-Verordnung schreibt europaweit einheitliche Gefahrstoffsymbole (Gefahrenpiktogramme) vor, die Gefahren von Chemikalien und Stoffen klar und verständlich darstellen.
Bei DENIOS finden Sie alle gängigen GHS-Gefahrstoffsymbole als hochwertige Piktogramme auf selbstklebender Folie für Etikettierung, Schilder und Aushänge – ideal für den Einsatz in Labor, Lager oder Produktion. Jetzt Etikette mit Gefahrstoffzeichen nach GHS kaufen und gesetzliche Vorgaben sicher erfüllen!
Was sind Gefahrstoffsymbole?
Die GHS-Gefahrstoffsymbole sind Teil eines einheitlichen Systems für die verständliche Kennzeichnung von Gefahrstoffen, die weltweite Gültigkeit hat. Dies betrifft sowohl die Lagerung als auch den Transport und den Arbeitsschutz von diversen Gefahrstoffen. Vor der Einführung des GHS-Symbole gab es weltweit keine einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen. So konnte ein Stoff je nach Land völlig unterschiedlich bewertet werden.
Vor der Einführung des GHS gab es weltweit keine einheitlichen Standards. Seitdem sorgt das „Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals“ (GHS) für eine weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung.
Mit dieser Verordnung hat sich die bislang von Land zu Land unterschiedliche Kennzeichnung und Einstufung von Gefahrstoffen und Chemikalien grundlegend geändert.
Wie sind die GHS-Regelungen in Europa?
In Europa wurde das GHS durch die sogenannte CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) implementiert. Diese weltweit einheitliche Kennzeichnung und Einstufung von Gefahrstoffen über Gefahrenpiktogramme sowie Gefahren- und Sicherheitshinweise ist seit dem 01.06.2015 für alle Länder verbindlich.
| Merkmal | Alte EG-Richtlinien | CLP-Verordnung (Grundlage: GHS) |
|---|---|---|
| Aufteilung | 15 Gefährlichkeitsmerkmale | 28 Gefahrenklassen mit Unterteilung in Kategorien |
| Darstellung | 7 Gefahrensymbole | 9 Gefahrenpiktogramme |
| Aussehen | Schwarze Symbole auf orangefarbenem Grund | Rotumrandete Raute mit schwarzem Symbol auf weißem Grund |
| Signalwörter | --- | Signalwörter „Gefahr“ oder „Achtung“* |
| Hinweise | R-Sätze S-Sätze | H-Sätze (Gefahrenhinweise) P-Sätze (Sicherheitshinweise) |
| Grundlage für Einstufungskriterien | Stoffrichtlinie 67/548/EWG und Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG | GHS-VO EG/1272/2008 |
Die CLP-Verordnung sieht zwei Signalwörter zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen vor: „Gefahr“ und „Achtung“. Sie dienen der Angabe des Schweregrads einer Gefährdung. „Gefahr“ weist auf schwerwiegendere Gefahren hin, während „Achtung“ für weniger schwere Gefahren verwendet wird. Pro Produkt darf nur ein Signalwort verwendet werden. Dabei handelt es sich um das Wort für die jeweils schwerste eingestufte Gefahr.
Praktische Anwendung der GHS-Gefahrstoffsymbole
Die GHS-Piktogramme müssen sichtbar, dauerhaft und deutlich erkennbar auf der Verpackung oder dem Behälter des jeweiligen Stoffes oder Gemisches angebracht sein.
Wichtig ist, dass das Gefahrenpiktogramm nicht verdeckt, beschädigt oder unleserlich ist. Wird ein Produkt in eine kleinere Verpackung umgefüllt oder umetikettiert, muss auch hier die Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung beibehalten werden. Wenn mehrere Gefahren für denselben Stoff bestehen, können mehrere Piktogramme angebracht werden.
Für den betrieblichen Alltag bedeutet das:
Alle Gebinde, auch im Labor oder Lager, müssen korrekt etikettiert sein.
Bei beschädigten oder unlesbaren Etiketten ist eine sofortige Nachkennzeichnung erforderlich.
Eine Doppeletikettierung (alt/neu) ist unzulässig.
Gesetzliche Pflichten und Verantwortlichkeiten
Die CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) verpflichtet Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender zur richtigen Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen. Dazu gehören insbesondere:
die korrekte Zuweisung zu Gefahrenklassen und -kategorien,
die Verwendung geeigneter Gefahrenpiktogramme und H-/P-Sätze,
die Bereitstellung eines aktuellen Sicherheitsdatenblatts.
Arbeitgeber sind dafür zuständig, dass im Betrieb nur ordnungsgemäß gekennzeichnete Gefahrstoffe verwendet werden und dass die Beschäftigten über die Bedeutung der Symbole und Gefahrenhinweise unterwiesen sind.
Eine falsche oder fehlende Kennzeichnung kann einen Verstoß gegen das Chemikaliengesetz (ChemG) darstellen und zu Bußgeldern oder weiteren behördlichen Maßnahmen führen. Darüber hinaus gefährdet sie den Arbeitsschutz und kann im Schadensfall haftungsrechtliche Konsequenzen haben.
Wie viele GHS-Piktogramme gibt es und was bedeuten sie?
Es gibt neun international gültige Gefahrenpiktogramme im GHS-System, die verschiedene Gefahrenarten darstellen. Nach GHS-Nummern sortiert sind das:
Gefahrenhinweise und Sicherheitsmaßnahmen
Neben den Gefahrstoffsymbolen sind standardisierte Textbausteine ein zentrales Element der CLP-Kennzeichnung: Die sogenannten H-Sätze (Hazard Statements) und P-Sätze (Precautionary Statements) geben klare Hinweise zu Gefahren und Schutzmaßnahmen und sind EU-weit einheitlich geregelt.
Gefahrenhinweise (H- und EUH-Sätze)
H-Sätze beschreiben, welche physikalischen, gesundheitlichen oder umweltbezogenen Gefahren von einem Stoff oder Gemisch ausgehen. Sie lassen sich anhand der Nummern systematisch zuordnen:
| Kategorie | Kennzeichnung | Beispiel |
|---|---|---|
| Physikalische Gefahren | H2xx | H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar |
| Gesundheitsgefahren | H3xx | H319: Verursacht schwere Augenreizung |
| Umweltgefahren | H4xx | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen |
EUH-Sätze ergänzen die H-Sätze bei EU-spezifischen Anforderungen. Diese gibt es für physikalische und gesundheitsschädliche Eigenschaften, für bestimmte Gemische, für die besondere Vorschriften gelten, sowie für Pflanzenschutzmittel. Sie sind innerhalb der EU verpflichtender Bestandteil der Kennzeichnung. Ein Beispiel dafür: „EUH 014: Reagiert heftig mit Wasser“.
Sicherheitshinweise (P-Sätze)
P-Sätze geben konkrete Anweisungen für sicheren Umgang, Lagerung und Entsorgung. Auch sie sind systematisch gegliedert:
| Kategorie | Kennzeichnung | Beispiel |
|---|---|---|
| Allgemeines | P1xx | P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen |
| Prävention | P2xx | P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung tragen |
| Verhalten im Gefahrenfall | P3xx | P331: KEIN Erbrechen herbeiführen |
| Lagerung | P4xx | P403: An gut belüftetem Ort aufbewahren |
| Entsorgung | P5xx | P501: Inhalt/Behälter gemäß Vorschrift entsorgen |
Auf dem Etikett müssen H- und P-Sätze vollständig ausgeschrieben werden. Die Nummern allein reichen nicht aus.
Schutzmaßnahmen erfüllen mit DENIOS
Insbesondere für Gefahrstoffe, die mit H-Sätzen aus der Kategorie Prävention verbunden sind, kann DENIOS Sie mit einem umfangreichen Sortiment aus dem Bereich PSA (Persönliche Sicherheitsausstattung) unterstützen. Schauen Sie sich hierzu gern auch unser Sortiment zu diesen Produkten an:
Schutzkleidung (z. B. mit Chemikalienschutz-Overalls)
Wie kann DENIOS bei der richtigen Kennzeichnung helfen?
Bei DENIOS finden Sie die entsprechenden Schilder, Aushänge und Etiketten, die Ihnen bei der richtigen Kennzeichnung nach GHS helfen. So können Sie den gesetzlichen Anforderungen problemlos nachkommen. Übersichtlich zusammengefasst finden Sie alles zu GHS-Piktogrammen und Co. sowohl auf unserer GHS Umstellungshilfe als auch in der weit bekannten DENIOS Gefahrstofffibel.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Gefahrstoffsymbolen
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den GHS-Symbolen für Gefahrstoffe.
GHS ist das globale System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen, CLP dessen Umsetzung in der EU.
Hersteller, Importeure und Händler müssen chemische Stoffe und Gemische mit GHS-konformen Symbolen versehen. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass alle verwendeten Produkte im Betrieb korrekt gekennzeichnet sind.
Die Symbole müssen dauerhaft und gut sichtbar auf der Verpackung oder dem Behältnis von Gefahrstoffen angebracht werden. Sie dürfen nicht verdeckt, beschädigt oder unleserlich sein.
Insgesamt gibt es neun GHS-Piktogramme, die unterschiedliche Gefahrenarten kennzeichnen – von Explosionsgefahr bis Umweltgefährdung.
H- und P-Sätze ergänzen die allgemeinen Gefahrstoffpiktogramme um spezifischere Informationen:
H-Sätze (Hazard Statements): Beschreiben die Gefahren eines Stoffes, z. B. „H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar“.
P-Sätze (Precautionary Statements): Geben Sicherheitshinweise, z. B. „P280 Schutzhandschuhe tragen“.
Seit Juni 2017 dürfen Stoffe und Gemische nur noch mit den neuen GHS-Piktogrammen gekennzeichnet sein. Altbestände mit EG-Kennzeichnung (z. B. Rückstellmuster oder Laborpräparate) dürfen jedoch laut TRGS 201 weiterhin verwendet werden, sofern keine neuen sicherheitsrelevanten Erkenntnisse vorliegen und die Etiketten lesbar sind. Eine Doppelkennzeichnung (alt/neu) ist unzulässig.
Bei Änderungen sind folgende Punkte zu prüfen:
Muss die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe angepasst werden?
Ist eine neue Gefährdungsbeurteilung erforderlich?
Muss das Gefahrstoffverzeichnis aktualisiert werden?
Liegt eine relevante Änderung vor, sind Kennzeichnung und Unterweisung anzupassen. Mehr zum Thema Gefahrstoffkennzeichnungen lesen Sie in unserem Magazinartikel zum Thema!
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