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Ätzende Stoffe: Alles über gefährliche Säuren und Chemikalien (inkl. Checkliste)

In einem Industriebetrieb kommt es plötzlich zu einem Unfall: Ein Mitarbeitender ist mit einer ätzenden Chemikalie in Berührung gekommen – nun drohen Verätzungen an Haut, Augen und Schleimhäuten. Dieses Szenario macht deutlich, wie wichtig der sichere Umgang mit ätzenden und reizenden Stoffen ist. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über ätzende Stoffe wie Säuren und Laugen und beleuchten die rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie erfahren, wie Sie ätzende Stoffe erkennen und sicher mit ihnen umgehen, welche Gesundheitsgefahren von ihnen ausgehen und wie Sie sich und andere schützen. Mit diesem Wissen über Gefahrstoffe im Unternehmen (inkl. Checkliste) minimieren Sie Risiken und tragen zu einem sicheren Arbeitsumfeld bei.

Kurz & kompakt: Alles Wichtige rund um ätzende Stoffe

  • Ätzende Stoffe, auch als Korrosivstoffe bekannt, sind Substanzen, die Oberflächen und Gewebe dauerhaft schädigen können und mit dem Piktogramm „Ätzwirkung“ gekennzeichnet werden.

  • Sie umfassen Säuren wie Salzsäure, Basen wie Natronlauge sowie oxidierende und mit Wasser reagierende Stoffe, die in verschiedenen Formen vorliegen können.

  • Ätzende Stoffe können schwere Hautreizungen, Augenverletzungen und Atemwegsschäden verursachen, wobei Laugen aufgrund ihrer Tiefenwirkung als gefährlicher gelten.

  • Sie werden nach GHS/CLP in verschiedene Kategorien eingeteilt und unterliegen strengen Vorschriften, darunter der Gefahrstoffverordnung.

  • Beim Umgang sind Schutzmaßnahmen wie die "STOP"-Regel essenziell; die Lagerung erfordert korrekte Kennzeichnung und sichere Aufbewahrung.

  • Ätzende Stoffe sind in Alltagsprodukten wie Reinigungsmitteln enthalten und erfordern sorgfältige Handhabung, um Unfälle zu vermeiden.

Definition: Was sind ätzende Stoffe?

Ätzende Stoffe, auch Korrosivstoffe oder Ätzmittel genannt, sind Stoffe mit ätzender Wirkung, die Oberflächen angreifen oder lebendes Gewebe dauerhaft zerstören. Sie werden als ätzend bewertet und mit dem Piktogramm bzw. Symbol „Ätzwirkung“ gekennzeichnet.

Zu den ätzenden Stoffen gehören

  • Säuren wie Salzsäure, Schwefelsäure und Salpetersäure.

  • Basen, auch Laugen genannt, wie Natronlauge und konzentrierte Seifenlauge.

  • Verbindungen, die mit Wasser alkalisch oder sauer reagieren.

  • Stoffe, die oxidierend wirken und Wasser entziehen.

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Reizende Stoffe sind Gefahrstoffe, die bei Kontakt Haut und Schleimhäute reizen und Entzündungen der Augen und der Atemwege hervorrufen können. Im Gegensatz zu ätzenden Stoffen schädigen sie jedoch das Gewebe nicht dauerhaft. Beispiele für reizende Stoffe sind u. a. Zitronensäure, Essigsäure, Abflussreiniger. Reizende Stoffe werden mit dem Gefahrensymbol „Reizend“ gekennzeichnet.

Ätzende Stoffe sind unter anderem durch folgende Eigenschaften charakterisiert:

  • Bei Kontakt mit der Haut können sie Juckreiz, Rötung und Schäden an Gewebe verursachen.

  • Bei verdünnten Spritzern können sie im Auge zu schweren Schädigungen führen.

  • Sie können in verschiedenen Formen wie fest, flüssig, gasförmig, organisch oder anorganisch vorliegen.

  • Bei Kontakt mit anderen Stoffen können sie gefährliche Reaktionen auslösen und z. B. giftige Gase entwickeln.

  • Sie haben die Fähigkeit, Metalle zu korrodieren.

Beispiele für ätzende Stoffe im Alltag

Im Alltag häufig vorkommende Beispiele für ätzende Stoffe sind Abflussreiniger, Essigsäure, Ammoniak und Chlor. Oft werden ätzende Chemikalien nicht direkt erkannt, da sie meist nur unter ihrem Handelsnamen und nicht unter ihrem tatsächlichen Namen bekannt sind.

Hier eine Liste mit ätzenden Flüssigkeiten:

Säuren und ihre üblichen Bezeichnungen:

  • Salzsäure: Chlorwasserstoffsäure

  • Schwefelsäure: Batteriesäure, Vitriolöl, Akkumulatorsäure

  • Salpetersäure: Acidum nitricum

  • Flusssäure: Fluorwasserstoffsäure

Laugen und ihre üblichen Bezeichnungen:

  • Natriumhydroxid: Ätzsoda, Ätznatron, Natronlauge

  • Kaliumhydroxid: Ätzkali, Kalilauge, Kalihydrat, Kaustische Pottasche

  • Ammoniak: Ammoniumhydrat, Ammoniumhydroxid, Salmiakgeist

  • Calciumhydroxid: Kalkmilch, Löschkalk

Wie werden ätzende Säuren, Laugen & Co. klassifiziert?

Ätzende Stoffe und Gemische können nach verschiedenen Kriterien eingestuft werden, die sich auf ihre chemischen, physikalischen oder gesundheitlichen Eigenschaften beziehen.

Die Einstufung nach GHS/CLP erfolgt in folgenden Kategorien:

  • Kategorie 1: Ätzend für die Haut oder Augen

  • Kategorie 1A: Ätzend für die Haut innerhalb von 3 Minuten oder weniger

  • Kategorie 1B: Ätzend für die Haut in mehr als 3 Minuten, aber weniger als 1 Stunde

  • Kategorie 1C: Ätzend für die Haut in 1 Stunde oder länger, aber weniger als 4 Stunden

  • Kategorie 2: Ätzend für die Haut oder Augen, ohne in die Kategorie 1 zu fallen

  • Kategorie 3: Ätzend für die Atemwege

Die Klassifizierung gemäß der Gefahrgutverordnung hinsichtlich Lagerung und Transport erfolgt in verschiedenen Verpackungsgruppen – wobei nur die Wirkung des ätzenden Stoffes auf die Haut berücksichtigt wird:

  • Verpackungsgruppe I: Ätzwirkung auf die Haut innerhalb von 3 Minuten

  • Verpackungsgruppe II: Ätzwirkung auf die Haut in mehr als 3 Minuten, aber weniger als 1 Stunde

  • Verpackungsgruppe III: Ätzwirkung auf die Haut in 1 Stunde oder länger, aber weniger als 4 Stunden

  • Verpackungsgruppe IV: Korrosiv gegenüber Metallen

Ätzende Stoffe werden außerdem in verschiedene Stoffgruppen klassifiziert, auf der Grundlage ihrer chemischen Eigenschaften und ihrem pH-Wert.

Säure ätzende Stoffe (C1 bis C4) – pH-Wert unter 7:

  • C1: Anorganische flüssige Stoffe

  • C2: Anorganische feste Stoffe

  • C3: Organische flüssige Stoffe

  • C4: Organische feste Stoffe

Basische ätzende Stoffe (C5 bis C8) – pH-Wert über 7:

  • C5: Anorganische flüssige Stoffe

  • C6: Anorganische feste Stoffe

  • C7: Organische flüssige Stoffe

  • C8: Organische feste Stoffe

Sonstige ätzende Stoffe (C9 bis C11), die in keine der genannten Kategorien passen:

  • C9: Flüssige Stoffe (nicht eindeutig sauer oder basisch)

  • C10: Feste Stoffe (nicht eindeutig sauer oder basisch)

  • C11: Gegenstände (nicht eindeutig sauer oder basisch)

Die richtige Einstufung ätzender Stoffe ist von Bedeutung, um geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen und eine sichere Handhabung, Lagerung und Beförderung dieser Stoffe zu gewährleisten.

Welche Gesetze und Vorschriften regeln den Umgang mit ätzenden Stoffen?

In Deutschland gibt es verschiedene Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, die den sicheren Umgang mit ätzenden Stoffen regeln. Dazu gehören:

Regelwerk Inhalt
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Diese Verordnung regelt den Umgang mit Gefahrstoffen, zu denen auch ätzende Stoffe zählen. Sie legt die Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers fest, einschließlich der Beurteilung der Gefährdungen, der Umsetzung von Schutzmaßnahmen und der Festlegung von Arbeitsplatzgrenzwerten.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Zum sicheren Betrieb von Anlagen und Arbeitsmitteln dient die BetrSichV. Vorschriften zum Umgang mit ätzenden und anderen Gefahrstoffen sind darin ebenfalls enthalten.
Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" An Arbeitsplätzen, an denen mit ätzenden und reizenden Stoffen offen hantiert wird, müssen Sicherheitszeichen, Warn-, Gebots-, Verbots- und Hinweiszeichen angebracht sein.
Arbeitsschutzgesetz Die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes dienen dem Schutz der Arbeitnehmer vor Risiken im Berufsumfeld, darunter auch vor ätzenden Substanzen. Das Gesetz legt Richtlinien für die Bewertung von Gefährdungen, die Ausstattung mit Schutzmitteln und die Ausbildung der Angestellten fest.
ADR/RID Das Abkommen über den internationalen Transport gefährlicher Waren auf Straßen (ADR) und Schienen (RID) legt Regelungen für den Umgang mit ätzenden Materialien fest. Dies beinhaltet Richtlinien für Verpackung, Beschriftung und Begleitpapiere solcher Stoffe. Für den Transport müssen die Stoffe mit Gefahrzetteln und einer UN-Nummer gekennzeichnet sein, die wichtige Informationen für den Notfall enthalten. Die Behälter müssen dicht und bruchsicher sein und mit genauen Stoffangaben und Piktogrammen versehen sein. Einige gefährliche Gemische, wie bestimmte Säurekombinationen, dürfen überhaupt nicht transportiert werden.
Handlungshilfen für die Gefährdungsbeurteilung - Merkblatt M 004 "Säuren und Laugen" (DGUV Information 213-070) Dieses Merkblatt soll Unternehmer und Vorgesetzte bei der Gefährdungsbeurteilung und der Ableitung von Schutzmaßnahmen unterstützen. Es kann auch zur Information der Beschäftigten über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen dienen.
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Das WHG, welches den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen regelt, ist auch für die Lagerung ätzender Stoffe relevant.
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Sie regelt den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, zu denen auch ätzende Stoffe gehören können.
Chemikaliengesetz (ChemG) Es dient dem Schutz vor gefährlichen Stoffen und regelt unter anderem die Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien.
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Die CLP-Verordnung enthält Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen und ist auch für die Einstufung ätzender Stoffe relevant.

Zusätzlich dazu sind Betriebsanweisungen und Informationen für die Beschäftigten erforderlich, um diese über die möglichen Gefahren und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit ätzenden Stoffen zu informieren, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe ergeben haben.

Unternehmen, die gegen die Vorschriften beim Transport ätzender Säuren und Laugen verstoßen, können mit Geldstrafen oder Geldbußen belegt werden, abhängig von der Schwere des Verstoßes und den geltenden Gesetzen und Vorschriften.

Welche gesundheitlichen Gefährdungen gehen von ätzenden Stoffen aus?

Ätzende Stoffe können schwere Gesundheitsschäden verursachen, wenn sie mit lebendem Gewebe wie Augen, Haut oder Schleimhäuten in Berührung kommen.

  • Hautkontakt: Ätzende Stoffe können Hautreizungen, Rötungen, Gewebeschäden und offene Wunden verursachen. Selbst Spritzer von verdünnten ätzenden Stoffen können schwere Verletzungen zur Folge haben.

  • Augenkontakt: Spritzer von Säuren und Laugen können schwerwiegende Augenverletzungen verursachen, einschließlich Gewebeschäden und Erblindung. Der Kontakt des Auges mit ätzenden Stoffen kann zu Reizung, Rötung, Schwellung und Sehstörungen führen.

  • Einatmen: Das Einatmen von Gasen, Dämpfen und Aerosolen ätzender Stoffe kann zu Schädigungen der Atemwege und der Lunge führen. Die Folgen können Husten, Atembeschwerden, Kurzatmigkeit, Brustschmerzen und in schweren Fällen eine chemische Lungenentzündung sein.

  • Verschlucken: Beim Verschlucken können ätzende Stoffe Schäden an Lippen, Mundhöhle, Rachen, Speiseröhre und Magen verursachen. Schluckbeschwerden, Erbrechen, Blutungen und in schweren Fällen Verätzungen der inneren Organe können die Folge sein.

  • Chemische Reaktionen: Beim Umgang mit ätzenden Chemikalien kann es zu Unfällen durch chemische Reaktionen, z. B. Wärmeentwicklung, kommen.

Die Ätzwirkung hängt von den chemischen Eigenschaften des Stoffes, der Menge, der Konzentration und der Dauer der Exposition ab. Im Allgemeinen gelten Laugen als gefährlicher als Säuren, da sie aufgrund ihrer Tiefenwirkung schlechter heilen.

Eine Abschätzung des Ätz- und Reizwirkung von Säuren und Laugen kann auch mittels des pH-Wertes vorgenommen werden.

Informationen zu den jeweiligen Stoffeigenschaften finden Sie unter anderem im jeweiligen Sicherheitsdatenblatt.

Hier eine Liste ätzender Stoffe mit spezifischen Gesundheitsrisiken:

Ätzende Substanz Gesundheitsgefährdungen
Salzsäure Leichte Hautreizungen bis hin zu schweren Schädigungen der Haut und des darunter liegenden Gewebes
Schwefelsäure Stark ätzende Wirkung auf Haut und der Schleimhäute
Essigsäure Leichte Hautreizungen und Augenschäden
Natronlauge Schwere Verätzungen der Haut und Atemwege
Kalilauge Stark ätzende Wirkung auf Haut und Schleimhäute
Ammoniak Reizt die Augen, die Haut und die Atemwege
Chlor Ätzend für Haut, Augen und Atemwege

Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ereigneten sich im Jahr 2022 die meisten meldepflichtigen Unfälle beim Umgang mit ätzenden und korrosiven Stoffen, wie die folgende Tabelle zeigt. Das waren 37,6 Prozent (1.862 Unfälle) aller meldepflichtigen Unfälle.

Gegenstand der Abweichung Meldepflichtige Unfälle % Neue Unfallrenten % Tödliche Unfälle %
Ätzende, korrodierende Stoffe 1.862 37,6 12 27,3 1 12,5
Schädliche giftige Stoffe 1.539 31,1 8 18,2 2 25,0
Entflammbare Stoffe 911 18,4 15 34,1 0 0,0
Explosionsgefährliche, reaktionsfähige Stoffe 47 1,0 3 6,8 0 0,0
Gase, Dämpfe ohne spezifische Wirkungen (Inert-, Entwicklungsgas) 587 11,9 6 13,6 5 62,5
Gesamt 4.946 100,0 44 100,0 8 100,0

Wie werden ätzende Stoffe gehandhabt und gelagert?

Schutzmaßnahmen beim Umgang mit ätzenden Stoffen

Bevor mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, verlangt die Gefahrstoffverordnung eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung. Diese enthält eine Auflistung aller relevanten Stoffe und der von ihnen ausgehenden Gefahren. Dazu muss der Arbeitgeber Informationen aus öffentlichen Quellen wie Sicherheitsdatenblättern zusammentragen.

Zu den Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gehören neben dem Ge- und Verbrauch auch das Lagern, Mischen, Ab- und Umfüllen sowie der innerbetriebliche Transport und die Entsorgung. Einen Leitfaden hierzu gibt die TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“.

Unabhängig von der Gefährdungsbeurteilung gelten bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen immer die „STOP“-Grundsätze.

Was sind die "STOP"-Grundsätze?

Substitution (S):

Wo immer möglich, sollten Alternativen zu ätzenden Stoffen (z. B. reizende Stoffe) gewählt werden, um das Gefahrenpotenzial zu reduzieren.

Technische Maßnahmen (T):

Gestaltung des Arbeitsbereichs, um den direkten Kontakt mit ätzenden Stoffen zu begrenzen, z. B. durch Auffangwannen, Spritzschutzvorrichtungen oder Belüftungssysteme.

Organisatorische Maßnahmen (O):

Einführung klarer Richtlinien und Verfahren für den Umgang mit ätzenden Stoffen. Dazu gehören Maßnahmen wie die eindeutige Kennzeichnung von Behältern, die Erstellung von Betriebsanweisungen und die Schulung des Personals.

Persönliche Schutzausrüstung (P):

Wenn die oben genannten Maßnahmen nicht ausreichen, sollten persönliche Schutzausrüstungen wie Schutzbrillen, Gesichtsschutz, Schutzkleidung, Handschuhe und Sicherheitsstiefel verwendet werden.

Insgesamt bietet ein kombinierter Ansatz aus Substitution, technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie persönlicher Schutzkleidung die beste Strategie, um das Risiko beim Umgang mit ätzenden Stoffen zu minimieren.

Die wichtigsten Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit ätzenden und reizenden Stoffen

Technische Schutzmaßnahmen

  • Abfüllen: Beim Abfüllen und Zudosieren kleiner Mengen aus Kanistern sollten geeignete Vorrichtungen wie Handpumpen, Dosierhähne und Trichter verwendet werden, um Verschütten zu vermeiden. Fasspumpen oder Sauglanzen reduzieren das Unfallrisiko weiter. In automatisierten Dosierstationen können ätzende Chemikalien sicher transportiert werden, allerdings bestehen noch Risiken beim Wechsel der Gebinde oder beim Entfernen der Sauglanze.

  • Lager- und Arbeitsräume: Räume, in denen reizende und ätzende Gase oder Dämpfe auftreten können, müssen gut durchlüftet sein, um die Gefahr von Feuer und Explosionen zu senken. Mit professionellen Warngeräten und Detektoren können austretende Gefahrstoffe sicher erkannt und Alarm ausgelöst werden. Fußböden sollten gegen die verwendeten Stoffe beständig sein.

  • Lagerbehälter: Behälter, Armaturen und Schläuche für die Lagerung sollten aus korrosionsbeständigen Materialien bestehen.

  • Sicherheitsschränke: Für die Lagerung ätzender Stoffe können spezielle Sicherheitsschränke verwendet werden, die für die sichere Lagerung von Gefahrstoffen ausgelegt sind.

  • Getrennte Lagerung: Brennbare Stoffe sollten getrennt von ätzenden Stoffen gelagert werden, auch wenn sie nicht korrosiv sind. Es ist wichtig, dass ätzende Stoffe nicht an Orten wie über Arbeitsbereichen, in Verkehrsbereichen, Ausgängen, Durchgängen, Schleusen, Pufferräumen, unter Treppen, auf Laufstegen oder Plattformen gelagert werden. Die Zwischenlagerung von Säuren und Laugen auf Treppen und in Gängen ist zu vermeiden.

  • Auffangwannen: Um das Eindringen ätzender Stoffe in den Boden zu verhindern, sind Lagerräume mit flüssigkeitsdichten Auffangwannen auszurüsten. Ausgelaufene Säuren oder Laugen dürfen nicht in die Kanalisation gelangen.

Gesetzeskonforme Lagerung mit DENIOS

Ecolab, seit 1923 weltweit führend im Bereich professioneller Reinigungs- und Desinfektionslösungen, stand vor der Herausforderung, eine Vielzahl von Gefahrstoffen und ätzenden Chemikalien gesetzeskonform zu lagern. Dabei handelte es sich insbesondere um aggressive und entzündliche Substanzen in verschiedenen Kleingebinden. Nach sorgfältiger Planung wurde ein Konzept mit Regalsystemen und Gefahrstoffschränken entwickelt. Die maßgeschneiderte Lösung aus kostengünstigen Standardprodukten des DENIOS-Programms vereint Wirtschaftlichkeit und Effizienz und stieß bei Ecolab auf große Begeisterung.

Organisatorische Schutzmaßnahmen

  • Lagern und Aufbewahren: Nur Mitarbeitende, die in Anlagen, Arbeits- und Lagerräumen tätig sind, in denen reizende und ätzende Stoffe vorkommen, dürfen diese betreten. An solchen Arbeitsorten sollten reizende und ätzende Stoffe nur in den für die Arbeit notwendigen Mengen vorhanden sein. Die Behälter mit diesen Stoffen sollten an einem festgelegten Ort und nicht über den gesamten Betrieb verteilt gelagert werden.

  • Kennzeichnung: Gefahrstoffe müssen immer eindeutig und korrekt gekennzeichnet sein, um Verwechslungen und daraus resultierende Unfälle zu vermeiden. Nach der Gefahrstoffverordnung ist die GHS-Kennzeichnung für alle Produkte verpflichtend. Diese Kennzeichnung muss den Namen des Stoffes, Gefahrensymbole (z. B. „Ätzgefahr“), ein Signalwort („Achtung“ oder „Gefahr“) und relevante Gefahren- und Sicherheitshinweise (H- und P-Sätze) enthalten. In bestimmten innerbetrieblichen Situationen kann eine vereinfachte Kennzeichnung ausreichen, die jedoch klare Anweisungen und eine Unterweisung der Mitarbeitenden über die am Arbeitsplatz möglichen Gefahren und die Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen voraussetzt.

  • Kennzeichnung von Lagerräumen: An den Türen der Lagerräume sollte die maximal zulässige Lagermenge für ätzende Stoffe angegeben sein. Bei Lagerbehältern sollte die maximal zulässige Füllhöhe deutlich und dauerhaft angegeben sein. Bei ortsfesten Behältern wird eine Überfüllsicherung empfohlen.

  • Arbeitsplätze: An Arbeitsplätzen sind gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ Sicherheitszeichen, Warnzeichen, Gebotszeichen, Verbotszeichen und Hinweiszeichen anzubringen.

  • Unterweisung: Gemäß Betriebsanweisung sind alle Beschäftigten, auch Fremdpersonal, über die bestehenden Gefahren und die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Diese Unterweisung hat vor Aufnahme der Arbeit und danach mindestens einmal jährlich (bei minderjährigen Arbeitnehmern halbjährlich) arbeitsplatzspezifisch zu erfolgen. Die Unterweisung sollte klar und in einer für die Arbeitnehmer verständlichen Sprache erfolgen. Die Einzelheiten und das Datum der Unterweisung sind zu dokumentieren und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen.

Persönliche Schutzmaßnahmen

Beim Umgang mit reizenden oder ätzenden Stoffen ist die Benutzung persönlicher Schutzausrüstung unerlässlich. Dazu zählen:

  • Augen- und Gesichtsschutz: Der Augenschutz ist besonders wichtig. Gestellbrillen mit Seitenschutz sind für Überwachungstätigkeiten geeignet, während Korbbrillen beim Umgang mit spritzenden Flüssigkeiten erforderlich sind. Bei Gefährdung durch Gase, Dämpfe oder Aerosole ist eine Vollmaske mit Mehrbereichsfilter erforderlich. Bei erhöhter Spritzgefahr kann ein Gesichtsschutz (Visier) erforderlich sein, oft in Kombination mit weiterer Schutzausrüstung wie Schutzbrille, Chemikalienschürze, Stiefel und Handschuhe.

  • Handschutz: Schutzhandschuhe aus widerstandsfähigem Kunststoff sind wichtig. Die Auswahl ist nach den Beständigkeitsangaben des Herstellers und dem Verwendungszweck zu treffen. Wichtig sind auch die Begrenzung der Tragezeit, die regelmäßige Kontrolle auf Beschädigungen und die Vermeidung der Verschleppung von Gefahrstoffen.

  • Körperschutz: Je nach Gefährdungsgrad sind Schürzen und Stiefel erforderlich, wobei darauf zu achten ist, dass keine ätzenden Chemikalien in die Stiefel gelangen. Der Zustand des Körperschutzes ist regelmäßig zu überprüfen.

  • Hygiene: Sauberkeit am Arbeitsplatz und der Arbeitsmittel ist wichtig. Verunreinigungen sind sofort zu beseitigen und Nahrungsmittel dürfen nicht mit Gefahrstoffen in Berührung kommen. Ein Hautschutzplan mit Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln sollte erstellt werden.

Erste Hilfe und Unfallvorsorge

Bei Kontakt mit reizenden oder ätzenden Stoffen und zur Unfallverhütung werden folgende allgemeine Maßnahmen empfohlen:

  • Vorsichtsmaßnahmen beim Verschütten von ätzenden Flüssigkeiten: Verwendung von Auffangwannen oder -vorrichtungen und geeigneten Bindemitteln für saure oder alkalische Chemikalien

  • Notfallvorsorge und Erste Hilfe: Bereitstellung von Erste-Hilfe-Einrichtungen wie Notduschen und Augenduschen, um bei Haut- oder Augenkontakt mit Gefahrstoffen die betroffenen Stellen mit Wasser zu spülen

  • Sofortmaßnahmen bei Verletzten: Verlassen des Gefahrenbereiches, ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen und das medizinische Personal über den chemischen Stoff und die bereits durchgeführten Erste-Hilfe-Maßnahmen informieren

  • Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb: Bereitstellung von Notrufnummern, Kontaktdaten medizinischer Einrichtungen, Bereitstellung stoffspezifischer Informationen, Beschaffung der notwendigen Ausrüstung und Unterweisung der Beschäftigten

  • Behandlung von Augenverletzungen: Sofortiges und ununterbrochenes Spülen des betroffenen Auges mit Wasser für mindestens 20 Minuten, Entfernen von Kontaktlinsen, wenn möglich, und Schutz des gesunden Auges

  • Behandlung von Hautverletzungen: Kontaminierte Kleidung entfernen, betroffene Haut- und Haarpartien mindestens 15 Minuten lang gründlich mit Wasser spülen

  • Behandlung bei Atemwegsproblemen: Entfernen der betroffenen Person aus dem Gefahrenbereich und Verabreichung von Sauerstoff bei Atemnot

Checkliste

Schützen Sie Ihr Team und Ihre Arbeitsmittel! Unsere kompakte Checkliste bietet Ihnen eine Orientierungshilfe für den sicheren Umgang mit reizenden und ätzenden Stoffen. Sie deckt alle wesentlichen Schutzmaßnahmen ab, um Gesundheitsrisiken zu minimieren und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend die häufigsten Fragen zu ätzenden Stoffen wie Säuren, Laugen & Co.

Was ist ätzend?

Der Begriff "ätzend" wird für Stoffe und Gemische verwendet, die lebendes Gewebe schädigen oder reizen können. Beispiele für solche Stoffe sind Säuren, Basen und bestimmte Gase. Beim Umgang mit ätzenden Stoffen ist äußerste Vorsicht geboten, da sie schwere Verletzungen verursachen können.

Was bedeutet „stark ätzend“?

"Stark ätzend" bezeichnet Stoffe, die lebende Gewebe und Oberflächen ernsthaft schädigen können. Solche Stoffe sind sehr reaktionsfreudig, können leicht chemisch reagieren und schwere Haut- und Augenschäden verursachen. Sie können auch Metalle, Kunststoffe und andere Materialien zerstören. Sie wirken schnell und können in kurzer Zeit Schaden anrichten.

Warum sind Säuren ätzend?

Säuren sind aufgrund ihres hohen Gehalts an Protonen (elektrisch positiven Wasserstoff-Ionen) ätzend, da diese Ionen hochreaktiv sind und viele Stoffe anätzen oder auflösen können. Diese Ätzwirkung zeigt sich sowohl in der Zerstörung von lebendem Gewebe als auch im Angriff auf Oberflächen. Die Stärke der ätzenden Wirkung hängt von der Konzentration der Säure in ihrer wässrigen Lösung ab. Zudem reagieren Säuren mit Basen, um Wasser und Salze zu bilden.

Was tun, wenn ätzende Flüssigkeit auf die Haut kommt?

Bei Hautkontakt mit ätzenden Flüssigkeiten ist sofortiges Handeln erforderlich. Die folgenden Maßnahmen sollten sofort ergriffen werden:

  • Spülen: Die betroffene Hautpartie gründlich mit lauwarmem Wasser spülen und dabei kontaminierte Kleidung und Schmuck entfernen.

  • Notruf: Bei schweren Verletzungen oder Unsicherheit sofort den Rettungsdienst verständigen und genaue Angaben zur ätzenden Substanz machen.

  • Behandlung der betroffenen Stelle: Den Kontakt mit der ätzenden Substanz durch Schutzhandschuhe und Schutzkleidung vermeiden, die Haut trocken und sauber halten und bei offenen Wunden sterile Verbände verwenden. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.

Es ist essenziell, sich stets an den spezifischen Sicherheitsdatenblättern und Erste-Hilfe-Anweisungen der jeweiligen Substanz zu orientieren. Produkte zur Ersten Hilfe bei Arbeitsunfällen finden Sie auch im DENIOS Online-Shop.

In welche Klasse gemäß Gefahrgutvorschriften werden ätzende Stoffe eingestuft?

Nach den Gefahrgutvorschriften sind ätzende Stoffe der Gefahrgutklasse 8 zugeordnet. Zu dieser Klasse gehören Stoffe mit sauren oder alkalischen Eigenschaften, die bei Berührung, Einatmung oder Verschlucken Verletzungen der Haut, der Schleimhäute oder der inneren Organe hervorrufen können. Darüber hinaus haben diese ätzenden Stoffe die Eigenschaft, andere Stoffe oder Güter während der Beförderung zu beeinträchtigen oder zu zerstören.

Wie neutralisiert man ätzende Säure?

Bei der Neutralisation findet eine Reaktion zwischen einer Säure und einer Base statt, bis ein pH-Wert von 7 erreicht ist. An diesem Punkt ist die Lösung neutral und die ätzende Wirkung von Säure und Base hebt sich gegenseitig auf. Diese Reaktion setzt große Mengen an Energie frei und ist exotherm, das heißt es wird Wärmeenergie freigesetzt.

Wie werden giftige und ätzende Stoffe aufbewahrt?

Die Lagerung von giftigen und ätzenden Stoffen muss entsprechend ihrer Gefahrenklasse und den geltenden Vorschriften erfolgen. Im Folgenden sind einige grundlegende Richtlinien für die sichere Lagerung solcher Stoffe aufgeführt:

  • Getrennte Lagerung: Giftige und ätzende Stoffe sollten getrennt von anderen Stoffen gelagert werden, insbesondere von brennbaren Stoffen.

  • Kennzeichnung: Behälter, die giftige und ätzende Stoffe enthalten, sollten deutlich gekennzeichnet sein, um eine eindeutige Identifizierung zu ermöglichen.

  • Sicherheitsdatenblätter: Für alle gelagerten giftigen und ätzenden Stoffe sollten Sicherheitsdatenblätter vorhanden sein. Diese enthalten wichtige Informationen über die Stoffe, ihre Gefahren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

  • Sicherheitsausrüstung: Bei der Lagerung von giftigen und ätzenden Stoffen sollten geeignete Sicherheitsausrüstungen wie Schutzhandschuhe, Schutzanzüge, Schutzbrillen und säurebeständige Stiefel zur Verfügung stehen.

  • Raumausstattung: Räume, in denen giftige und ätzende Stoffe gelagert werden, sollten gut belüftet sein und über geeignete Vorrichtungen zum Auffangen auslaufender Stoffe verfügen.

  • Keine Nahrungsmittel in der Nähe: In der Nähe von giftigen und ätzenden Stoffen sollten keine Lebensmittel oder Getränke gelagert und verzehrt werden.

  • Reinigung: Nach dem Umgang mit giftigen und ätzenden Stoffen sollten Hände und Gesicht gründlich gereinigt werden, um Rückstände der Stoffe zu entfernen.

Ätzende Stoffe im Griff: Unfälle durch sicheren Umgang aktiv vermeiden

Der sichere Umgang mit ätzenden Stoffen wie Säuren und Laugen ist wesentlich für die Vermeidung von Gesundheitsrisiken und Unfällen – im beruflichen wie im privaten Bereich. Diese Stoffe können bei Hautkontakt schwere Schäden verursachen. Deshalb ist es wichtig, dass sie nach deutschem Recht richtig identifiziert, eingestuft und gekennzeichnet werden. Darüber hinaus erfordern sie eine sorgfältige Lagerung und Handhabung, wobei der Selbstschutz durch umfassende Information und Vorbereitung oberste Priorität hat. Für die sichere Arbeit mit ätzenden Stoffen bietet DENIOS ein umfangreiches Sortiment – von normgerechten Warnschildern über Chemikalienschränke bis hin zu Augenduschen.

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