DENIOS SE
Dehmer Straße 54-66
32549 Bad Oeynhausen

Tel.: +49 5731 753-0
Fax: +49 5731 753-197
E-Mail: info@denios.de
Internet: www.denios.de

Produkte zur Gefahrstofflagerung

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Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen

Lagerung Ihrer Gefahrstoffe mit DENIOS

Von Gefahrstofflagerung spricht der Gesetzgeber, sobald Mengen an Chemikalien bereitgehalten werden, die über den Tagesbedarf hinausgehen. Bei der Lagerung von Gefahrstoffen gelten für den Innen- und Außenbereich unterschiedliche rechtliche und technische Vorgaben. DENIOS bietet auch für Ihren Betrieb und Ihre räumliche Situation das passende Gefahrstofflager.

Ihre Vorteile:

  • Großes Produktspektrum für den Innen- wie für den Außenbereich
  • Feuer-, chemikalien- und witterungsbeständig
  • Flexibles Zubehörprogramm fertig montierte Anlieferung

Für das Lagern von Gefahrstoffen in Innenräumen gibt es bei DENIOS eine breite Auswahl an Auffangwannen, die je nach aufzubewahrender Chemikalie aus säuren- und laugenbeständigen Kunststoff oder in brandsicherer Metallausführung erhältlich sind. Viele Modelle sind mit Stapler oder Hubwagen unterfahrbar und können im Betrieb problemlos umgesetzt werden. Neben diesen offenen Gefahrstofflagern hat DENIOS auch Schränke für Gefahrstoffe im Programm.

Für die Gefahrstofflagerung im Außenbereich kommt es nicht nur auf das zuverlässige Auffangen der Gefahrstoffe bei Leckagen an, sondern auch auf den Schutz vor Witterungseinflüssen. Hier reicht das DENIOS Programm von der einfachen Polymer-Box für Kleinmengen über geräumige Stahlcontainer bis zu Groß-Gefahrstofflagern mit überdachten Zwischenflächen. Auch hier ist die Art des Gefahrstoffs in den Lagern entscheidend für die Auslegung, aber auch andere Kriterien, wie zum Beispiel Sicherheitsabstände.

Unser Sortiment

Auffangwannen

Auffangwannen aus dem DENIOS Sortiment sind TÜV/ MPA geprüft. Das umfangreiche Produktportfolio bietet Auffangwannen zum Lagern und Abfüllen, mobile Auffangwannen für den Transport, spezielle Auffangwannen für IBC/ KTC und großflächige Auffangwannen für den Schutz großer Flächen.

zu den Auffangwannen

Abfüllstationen

Perfekt Dosieren und Flüssigkeiten komfortabel Abfüllen: Für Ihren optimalen Betriebsablauf bietet DENIOS eine Vielzahl an passgenauen Abfüllstationen.

zu den Abfüllstationen

Bodenauffangwannen

Bodenauffangwannen aus Stahl oder Kunststoff sind spezielle Bodenelemente mit integriertem Auffangschutz, wahlweise aus Kunststoff oder Stahl, zum Schutz größerer Flächen. Profitieren Sie von optimaler Zugänglichkeit durch bedarfsgerechte Auffahrrampen.

zu den Bodenauffangwannen

Regale zur Gefahrstofflagerung

Kleingebinderegale, Fassregale, Palettenregale und Regalwannen zum Nachrüsten eignen sich zur Lagerung unterschiedlichster Gebinde und gewährleisten eine sichere und gesetzeskonforme Lagerung Ihrer Gefahrstoffe.

zu den Regalen

Gefahrstoffschränke und Sicherheitsschränke

Gefahrstoffschränke bieten perfekten Brandschutz bei der Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten am Arbeitsplatz. Bei DENIOS wählen Sie aus einem großen Sortiment: Zum Beispiel Gefahrstoffschränke mit Flügeltüren oder die platzsparenden Varianten des Gefahrstoffschranks mit Falttür.

zu den Gefahrstoffschränken

Gefahrstoffdepots für Kleingebinde und Fässer

Vielseitig einsetzbar, robust und witterungsbeständig: Gefahrstoffdepots aus Kunststoff wie das PolySafe Depot für wassergefährdende Stoffe und aggressive Chemikalien. Alternativ bieten wir Ihnen zur Aufstellung im Freien oder im Gebäude Gefahrstoffdepots aus Stahl zur vorschriftsmäßigen Lagerung von wassergefährdenden Stoffen (WGK 1-3) und entzündbaren Flüssigkeiten (H 224-226).

zu den Gefahrstoffdepots

Gasflaschenlagerung

Abhängig davon, ob Sie Ihr Gasflaschenlager im Gebäude oder im Freien errichten und ob der ausreichende Abstand zu anderen Gefahrenquellen gewährleistet ist, bietet DENIOS Ihnen immer die passenden Produkte zur Gasflaschenlagerung. Gasflaschenschränke, Gasflaschenlager mit Brandschutz und Zubehör zum Transport bieten optimalen Schutz.

zu den Gasflaschenschränken

Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Der Besorgnisgrundsatz gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) besagt, dass bestimmte Maßnahmen nur dann zulässig sind, wenn es nach menschlicher Erfahrung unwahrscheinlich ist, dass hierdurch nachteilige Veränderungen eines Gewässers eintreten können. In den §§ 62 und 63 des Wasserhaushaltsgesetzes sind die Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und die Eignungsfeststellung für LAU-Anlagen geregelt.

Konkrete Vorschriften werden in der Anlagenverordnung des WHG geregelt

  • Einstufung von Stoffen in WGK Klassen
  • Betreiberpflichten: Der Betreiber einer Anlage, in der mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, hat die Dichtheit und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen ständig zu überwachen.
  • Zulassungspflicht als Fachbetrieb nach § 62 WHG
  • Anzeigepflicht wassergefährdender Stoffe
  • Anforderungen

Regelungen zum Auffangvolumen durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Bei der Lagerung im Wasserschutzgebiet muss das Auffangvolumen i.d.R. 100 % der Lagermenge betragen. Die Einteilung der Gefahrstoffe erfolgt in drei Wassergefährdungsklassen (WGK):

  • WGK 1 - schwach wassergefährdende Stoffe
  • WGK 2 - deutlich wassergefährdende Stoffe
  • WGK 3 - stark wassergefährdende Stoffe

Die 2017 erfolgte in Kraft getretene Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, AwSV regelt bundesweit folgende Vereinfachungen für Betreiber von Anlagen zur Lagerung wassergefährdenden Stoffen:

Bagatellgrenze innerhalb des Wasserhaushaltsgesetzes

Oberirdische Anlagen außerhalb von Wasser-Schutzgebieten mit einem Volumen < 0,22 m³ fallen nicht in den Geltungsbereich der AwSV. Für diese Anlagen bleibt weiterhin der Besorgnisgrundsatz bzw. der Grundsatz des bestmöglichen Gewässerschutzes nach § 62 Wasserhaushaltsgesetz unberührt, auch wenn keine speziellen technischen oder organisatorischen Maßnahmen gefordert sind.

Kleingebindelager (größtes Gebinde max. 20 l)

Bei Kleingebindelagern mit gefahrgutrechtlich zugelassenen Gebinden ist kein definiertes Auffangvolumen erforderlich, wenn die Schadensbeseitigung mit einfachen betrieblichen Mitteln (Leckageaufnahme mit geeigneten Bindemitteln) gefahrlos möglich ist und in der Betriebsanweisung beschrieben ist.

Betreiberpflichten für Auffangwannen

In der StaWa-R sind weiter die Betreiberpflichten definiert:

  • Der Betreiber ist verantwortlich für den bestimmungsgemäßen Gebrauch
  • Unterhalt/ Wartung

Prüfungspflichten im Zusammenhang mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

  • Regelmäßige Sichtprüfung (mindestens 1x wöchentlich)
  • Der Zustand von Auffangwanne und Gitterrost ist alle 2 Jahre durch Inaugenscheinnahme zu prüfen
  • Die Auffangwanne ist frei von Wasser und Verschmutzungen zu halten
  • Schäden am Oberflächenschutz sind umgehend zu beheben (Korrosion)
  • Regelmäßige Prüfungen (mind. 1x wöchentlich)
  • Das Ergebnis ist zu protokollieren und auf Verlangen der Wasserbehörde vorzulegen

Zulassungen von Auffangwannen / Konformitätsbescheinigung gem. WHG

  • Übereinstimmungserklärung gem. Stahlwannenrichtlinie (StaWa-R) bestätigen, dass die Auffangwanne die Anforderungen der StaWa-R erfüllen
  • Durch den TÜV oder eine vergleichbare Prüforganisation erfolgt eine einmalige Prüfung und die wiederkehrende Überprüfung des Herstellers als WHG-Fachbetrieb
  • Die StaWaR gilt für nicht überbaute Wannen aus Stahl mit einem Volumen bis max.1.000 Liter
  • Abweichende Lagersysteme benötigen eine Zulassung vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik; Berlin)

Löschwasserrückhaltung

Beim Löschen von Bränden werden große Mengen an Wasser und Stoffen freigesetzt, die einen großen Schaden hervorrufen können. Häufig ist der reine Löschschaden größer als der (durch das Löschen geringer gehaltene) Brandschaden selbst. Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen sind Einrichtungen, die das Abfließen von Löschwasser und damit eine Umweltgefährdung wirkungsvoll verhindern.

In Abhängigkeit von Menge und WGK Klasse ergibt sich auch Notwendigkeit der Löschwasserrückhaltung. Gültig für bauliche Anlagen in oder auf denen wassergefährdende Stoffe:

  • der WGK 1 mit mehr als 100 t je Lagerabschnitt oder
  • der WGK 2 mit mehr als 10 t je Lagerabschnitt oder
  • der WGK 3 mit mehr als 1 t je Lagerabschnitt gelagert werden

Insbesondere zur Gewährleistung des Gewässerschutzes gem. WHG-Vorgaben ist zusätzlich zu dem erforderlichen Auffangvolumen für die Produktrückhaltung nach AwSV, ein Auffangvolumen für Löschwasser zu berücksichtigen.

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist eine Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffe) im deutschen Arbeitsschutz. Die Verordnungsermächtigung ist im Chemikaliengesetz (ChemG) enthalten. Seit 2005 ist auch das Arbeitsschutzgesetz gesetzliche Grundlage für die Gefahrstoffverordnung.

Wichtige Neuerungen und Schwerpunkte der Gefahrstoffverordnung

  • Schutzstufenkonzept mit 4 Stufen in Abhängigkeit von den Gefährlichkeitsmerkmalen des Stoffes und der Tätigkeit
  • Risikobezogene Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ersetzen die bisherigen technisch begründeten Grenzwerte
  • Ausdehnung der arbeitsmedizinischen Untersuchungen und Beratungen

Die neue Gefährdungsbeurteilung und Informationsbeschaffung (zum Beispiel Sicherheitsdatenblatt) dienen als zentrale Instrumente zur Einstufung von Tätigkeiten durch den Arbeitgeber.

Wissen zum Thema

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