Man sagt gemeinhin, dass ein Tropfen Öl bis zu 1.000 Liter Wasser verschmutzen kann. Bei einer Verunreinigung von Gewässern droht in Deutschland eine Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe von bis zu 5 Jahren. Aber was ist zu tun, damit es nicht so weit kommt? Täglich haben wir mit Gefahrstoffen zu tun und sind oft unsicher, was wie gelagert werden muss, damit Mensch und Umwelt optimal geschützt sind. Im Folgenden sagen wir Ihnen, was es zu beachten gilt.
Auffangwannen müssen für die gelagerten Flüssigkeiten undurchlässig sein und aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen.
Der Lagerraum muss geeignet sein, d.h. dass eine permanente Lüftung, Ex-Schutz und baulicher Brandschutz bestehen muss.
Der Werkstoff aus dem eine Auffangwanne gefertigt ist, muss speziell für die gelagerten Flüssigkeiten geeignet sein. Zur Lagerung von wassergefährdenden, entzündbaren Stoffen wie z.B. Ölen und Lacken eigenen sich Auffangwannen aus Stahl, wahlweise in verzinkter oder lackierter Ausführung. Zur Lagerung von aggressiven Chemikalien, wie z.B. Säuren und Laugen eigenen sich Auffangwannen aus Edelstahl oder Auffangwannen aus Kunststoff. Orientieren Sie sich dabei an der Faustregel: das Gebinde, in dem der Stoff angeliefert wird, zeigt an, aus welchem Material die Auffangwanne bestehen sollte.
Auffangwannen müssen – je nach Einsatzzweck - unterschiedlichen Anforderungen gewachsen sein. Auffangwannen mit integrierten Staplertaschen eignen sich optimal zum Transport mit dem Gabelstapler auf dem Werksgelände. Darüber hinaus ist auf das Auffangvolumen zu achten. Die Auffangwanne sollte in jedem Fall umfassend geprüft und zertifiziert sein. Jede Schweissnaht einer DENIOS-Stahlwanne wird mit der Farbeindringprüfung geprüft.
Grundsätzlich darf die Innenhöhe der Wanne 500 mm nicht überschreiten, da dann keine ausreichende Belüftung mehr gewährleistet ist. Andernfalls kann beispielsweise mit einer technischen Lüftung gearbeitet werden.
Eine Auffangwanne muss den Inhalt des größten Behälters bzw. mindestens 10% der eingelagerten Menge aufnehmen können. Sofern die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in Wasserschutzgebieten generell zulässig ist, muss eine Auffangwanne in diesem Fall 100% der gesamten Lagermenge aufnehmen können.
Der Betreiber ist verantwortlich für den bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Unterhalt/Wartung.
Die Auffangwanne ist frei von Wasser und Verschmutzungen zu halten.
Schäden am Oberflächenschutz sind umgehend zu beheben (Korrosion).
Regelmäßige Prüfungen mind. einmal wöchentlich.
Der Zustand der Auffangwanne (Gitterroste) ist alle 2 Jahre durch Inaugenscheinnahme zu prüfen.
Das Ergebnis ist zu protokollieren und auf Verlangen der Wasserbehörde vorzulegen.
Nach vielen Jahren des Wartens wurde es 2017 nun ernst: Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde am 21. April 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat vollständig am 1. August 2017 in Kraft. Die Verordnung löst die bisher geltenden Länderverordnungen ab und regelt die Einstufung von Stoffen und Gemischen nach ihrer Gefährlichkeit, die technischen Anforderungen, die Anlagen erfüllen müssen, die mit diesen Stoffen und Gemischen umgehen, sowie die Pflichten der Betreiber dieser Anlagen.
Prüfen Sie, ob die Zusammenlagerung der Stoffe nach TRGS 510 erlaubt ist. Unsere DENIOS-Gefahrstoff-Fibel enthält eine praktische Zusammenlagerungstabelle, die Ihnen dabei hilft, die Bestimmungen nach TRGS 510 einzuhalten.
Sie dürfen in Räumen von Gebäuden und im Freien aufgestellt werden, jedoch nicht im Ex-Bereich. Bei einer Aufstellung im Freien müssen die Auffangvorrichtungen gegen Niederschlag geschützt werden.
Nehmen Sie die Leckage mit einem passend zu dem Gefahrstoff auszuwählenden Bindemittel auf. Achten Sie darüber hinaus darauf, dass die Form des Bindemittels der Leckage entspricht. Bindemittel sind in den Varianten Öl, Universal und Spezial erhältlich. Zum Produkt-Finder des auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Bindemittels geht es hier.
Die Auffangwanne muss mindestens 1x wöchentlich einer augenscheinlichen Prüfung unterzogen werden. Entfernen Sie den Gefahrstoff ordnungsgemäß mit dafür geeigneten Bindemitteln. Weitere Informationen zur gesetzeskonformen Prüfung von Auffangwannen erhalten Sie hier. Als zusätzliche, praktische Kontrollhilfe empfehlen wir unser Gefahrstoff-Leckage-Warnsystem SpillGuard®. Der in jeder Auffangwanne platzierbare, handliche SpillGuard® lässt sich einfach aktivieren und löst im Leckagefall 24 Stunden lang ein optisches und akustisches Signal aus - er warnt somit effektiv.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Prüfungszertifikate sowie die vom Hersteller angegebene Garantie. Sollten Sie Anzeichen von Korrosion bemerken, ist die Wanne gesetzeskonform zu entsorgen. Um einen generellen Dichtigkeitstest durchzuführen, können Sie natürlich auch einfach Wasser in die Wanne schütten, um die Dichtigkeit zu überprüfen.
Ein Großteil der Auffangwannen ist unterfahrbar, d.h. Sie können mit dem Gabelstapler von A nach B transportiert werden. Einzelne Modelle sind auch auf Rollen erhältlich. Muss eine Bodenwanne transportiert werden, kann dies auf einer Palette geschehen. In jedem Fall ist darauf zu achten, dass die Wanne nicht so voll sein darf, dass die Gefahr einer Leckage beim Transport besteht. Sollten Transporte erforderlich sein, die über öffentliche Straßen und nicht über das Betriebsgelände führen, muss die Gesetzgebung für Gefahrguttransporte berücksichtigt werden.
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