DENIOS SE
Dehmer Straße 54-66
32549 Bad Oeynhausen

Tel.: +49 5731 753-0
Fax: +49 5731 753-197
E-Mail: info@denios.de
Internet: www.denios.de

Die neue TRGS 741: Was sich für die Lagerung organischer Peroxide ändert

Im August 2023 wurde die neue Technische Regel 741 "Organische Peroxide" veröffentlicht, die die bisher gültige DGUV Vorschrift 13 ablöst. Eine maßgebliche Neuerung betrifft die Festlegung von Schutzabständen für Bereiche, in denen mit organischen Peroxiden gearbeitet wird.

In unserem FAQ haben wir die wichtigsten Eckpunkte zur neuen TRGS 741 zusammengefasst. Für ein umfangreiches Update bieten wir im Rahmen der DENIOS Gefahrstofftage 2023/2024 einen Fachvortrag zum Thema an.

Was leistet die TRGS 741 und für wen ist sie relevant?

Organische Peroxide bergen aufgrund ihrer Instabilität Gefahren. Schon bei geringfügigen Temperaturveränderungen oder schwacher Reibung können sie reagieren und eine meist unaufhaltsame Selbstzersetzung in Gang setzen. Dadurch besteht nicht nur die Gefahr von Bränden, sondern es können sogar Explosionen auftreten. Unternehmen, die mit organischen Peroxiden arbeiten oder sie lagern, sind daher verpflichtet, eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu implementieren. Hierbei ist es essenziell, die stoffspezifischen Regelwerke zu kennen, darunter insbesondere die neue TRGS 741.

Die TRGS 741 geht aus der DGUV Vorschrift 13 "Organische Peroxide" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hervor und konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) im Hinblick auf die physikalisch-chemischen Gefährdungen, die bei Tätigkeiten mit organischen Peroxiden auftreten können. Sie wurde in die TRGS-Reihe 700 „Explosionsschutz“ eingruppiert.

Wichtig ist zu beachten, dass die TRGS 741 nicht die gesundheitlichen Gefährdungen abdeckt, die von organischen Peroxiden ausgehen. Diese müssen weiterhin separat vom Arbeitgeber betrachtet werden. Zusätzlich zu den Bestimmungen der TRGS 741 gelten für die Lagerung organischer Peroxide weitere Vorschriften, darunter die TRGS 509, TRGS 510, 2. SprengV sowie die SprengLR 300, 310, 340, 350, 360 und 410.

Lagerung organischer Peroxide: Was ändert sich mit der TRGS 741?

Die neue TRGS 741 basiert in weiten Teilen auf den Inhalten der zuvor geltenden DGUV Vorschrift 13. Diese wurde mit Inkrafttreten der TRGS 741 entsprechend außer Kraft gesetzt. Jedoch wurden darüber hinaus auch Vorgaben aus verschiedenen weiteren Rechtsbereichen, wie z.B. dem Wasserrecht, mit in die neue TRGS 741 integriert. Insbesondere im Kontext von Schutzabständen finden Konkretisierungen statt, die besondere Beachtung erfordern.

Kleinere Änderungen bei Mengengrenzen

In Bezug auf das Abstellen von organischen Peroxiden, also das vorübergehende Aufbewahren für bis zu 24 Stunden oder bis zum darauffolgenden Werktag in Abstellräumen, sowie bei der Lagerung von Kleinmengen hat es in der TRGS 741 teilweise Anpassungen der Mengengrenzen gegeben. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass dies keine Verschärfung im Vergleich zur DGUV Vorschrift 13 darstellt, sondern vielmehr eine Lockerung stattfindet.

Wichtige Neuerung: Konkrete Schutzabstände

Eine besonders beachtenswerte Neuerung betrifft dagegen das Thema Abstände: In der DGUV Vorschrift 13 waren bislang ausschließlich innerbetriebliche Sicherheitsabstände konkretisiert. Die TRGS 741 geht nun einen Schritt weiter und berücksichtigt auch sogenannte Schutzabstände, die zwischen gefährlichen Objekten und der umliegenden Umgebung, insbesondere Wohnbereichen und Verkehrswegen, eingehalten werden müssen. Somit erfordert die neue TRGS 741 die Berücksichtigung von Abständen über das Betriebsgelände hinaus. Zwar wurden diese Schutzabstände bereits in Bezug auf Tätigkeiten mit organischen Peroxiden im Anhang III der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erwähnt, jedoch blieb die GefStoffV in Bezug auf diese Abstände sehr allgemein und verwies lediglich auf "ausreichende" Schutzabstände. Mit der TRGS 741 werden diese Schutzabstände nun konkretisiert und können anhand von spezifischen Formeln berechnet werden.

Rechtzeitig handeln und Rechtskonformität im Peroxidlager sicherstellen

Sobald sich die rechtlichen Grundlagen ändern, ist eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Daher empfehlen wir betroffenen Unternehmen, sich zeitnah mit der TRGS 741 vertraut zu machen und die Gefährdungsbeurteilung entsprechend zu überarbeiten. Für bestehende Peroxidlager sollte zeitnah die Einhaltung der konkretisierten Schutzabstände geprüft werden, da diese Anforderung eine wesentliche Neuerung gegenüber den vorherigen Rechtsgrundlagen darstellt.

Für weitergehende Informationen zum Thema bieten wir im Rahmen der DENIOS Gefahrstofftage 2023/2024 einen Fachvortrag zur neuen TRGS 741 "Organische Peroxide" an. Dort erhalten Sie nicht nur ausführliche Informationen zum neuen Regelwerk, sondern auch praktische Beispiele zur Berechnung von Schutz- und Sicherheitsabständen gemäß der neuen gesetzlichen Grundlagen.

DENIOS Gefahrstofftage 23/24
Mit exklusivem Fachvortrag zur neuen TRGS 741

Auf den Gefahrstofftagen erwartet Sie ein tiefgehender Einblick in die TRGS 741, begleitet von praxisnahen Beispielen zur Berechnung von Schutz- und Sicherheitsabständen.

Was tun, wenn das Peroxidlager die neuen Schutzabstände nach TRGS 741 nicht einhält?

Falls Ihr bestehendes Peroxidlager die Schutzabstände nach der neuen TRGS 741 nicht einhält, müssen diese spätestens bis August 2028 umgesetzt werden.

Achtung: Falls Ihre Gefährdungsbeurteilung eine frühere Notwendigkeit ergibt, müssen die neuen Schutzabstände schon entsprechend früher umgesetzt werden (siehe TRGS 741, Abschnitt 1).

DENIOS Service: Ihr Ansprechpartner für den Umzug des Peroxidlagers

DENIOS Gefahrstofflager sind grundsätzlich im leeren Zustand transportierbar. Für einen reibungslosen Umzug sollte das Fundament am neuen Aufstellort vorab geprüft und ggf. vorbereitet werden. Wir helfen Ihnen gerne mit einer Checkliste bei der Bewertung. Den Transport selbst führen unsere erfahrenen Montageteams mit den passenden Hebewerkzeugen und Transportsicherungen durch und sorgen für die fachgerechte Installation des Lagers am neuen Standort.

Sicherheit ohne Grenzen: Abstände minimieren mit Peroxidlagern von DENIOS

Unter Berücksichtung besonderer Sicherheitsmaßnahmen wie z. B. Brandschutz, Lösch- oder Brandmeldetechnik können Schutz- und Sicherheitsabstände in Absprache mit den Genehmigungsbehörden teilweise oder ganz entfallen. Gefahrstofflager von DENIOS bieten hier ideale Voraussetzungen: Neben standardmäßigem F 90 / REI-90 Brandschutz mit allen erforderlichen Eignungsnachweisen und Zulassungen steht ein entsprechend umfangreiches Ausstattungsprogramm zur Verfügung. Das Lager kann z.B. mit zusätzlichen Löscheinrichtungen sowie der vorgeschriebenen Druckentlastung für Peroxide der Gefahrgruppe OP I bis OP II ausgestattet werden.

Unverändert: Einteilung organischer Peroxide in Gefahrgruppen

Organische Peroxide werden abhängig von ihrem Abbrandverhalten in Gefahrgruppen eingeteilt. Quantifiziert wird das Abbrandverhalten mit dem sogenannten korrigierten Stoffdurchsatz Ak (Kilogramm/Minute). Die Einteilungskriterien in die verschiedenen Gefahrgruppen sowie die zugehörigen Schwellenwerte beim korrigierten Stoffdurchsatz Ak wurden gleichbleibend in die TRGS 741 übernommen.

Die Gefahrgruppen dienen zur Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen, insbesondere der Sicherheitsabstände, Schutzabstände und Druckentlastungsflächen.

Zuordnung organischer Peroxide zu Gefahrgruppen nach TRGS 741

OP I OP II OP III OP IV
Abbrandverhalten Heftiges Abbrennen unter starker Wärmeentwicklung mit rascher Brandausbreitung. Heftiges Abbrennen unter starker Wärmeentwicklung mit rascher Brandausbreitung. Abbrennen mit vergleichbaren Auswirkungen wie bei brennbaren Stoffen. Schwer entzündbar, brennen langsam ab.
Explosionsgefahr Packungen organischer Peroxide können vereinzelt mit geringer Druckwirkung explodieren, dabei kann sich der gesamte Inhalt einer Packung umsetzen. Packungen organischer Peroxide können vereinzelt mit geringer Druckwirkung explodieren, dabei setzt sich jedoch nicht der gesamte Inhalt einer Packung um. keine keine
Gefährdung der Umgebung Einzelne brennende Packungen können fortgeschleudert werden. Die Gefährdung der Umgebung durch Wurfstücke ist gering. Gebäude in der Umgebung sind im Allgemeinen durch Druckwirkung nicht gefährdet. Die Umgebung ist hauptsächlich durch Flammen und Wärmestrahlung gefährdet. Bauten in der Umgebung sind durch Druckwirkung nicht gefährdet. Wie bei brennbaren Stoffen. Die Umgebung ist durch Flammen und Wärmestrahlung praktisch nicht gefährdet.
Korrigierter Stoffdurchsatz Ak Unterteilt in Untergruppen: OP Ia: ≥ 300 kg/min und OP Ib: 140 bis 300 kg/min 60 bis 140 kg/min < 60 kg/min keine Angabe
i

Die Zuordnung zu den Gefahrgruppen muss in Abschnitt 15 des Sicherheitsdatenblattes aufgeführt sein. Darüber hinaus führt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) eine Liste der bereits vorgenommenen Gefahrgruppenzuordnungen, die auf ihrer Homepage einsehbar ist.

Nutzen Sie unsere Fachberatung!

Kundenindividuelle Beratung, Service und Produktvielfalt sind unsere Stärken.

Unsere Kundenbetreuer sind für Sie vor Ort!

Kostenlose Fachberatung 0800 753 000 3

Ähnliche Beiträge

Lade...
i

Die Fachinformationen auf dieser Seite wurden sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet. Dennoch kann die DENIOS SE keine irgendwie geartete Gewährleistung oder Haftung, sei es vertraglich, deliktisch oder in sonstiger Weise, für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit weder gegenüber dem Leser noch Dritten gegenüber übernehmen. Die Verwendung der Informationen und Inhalte für eigene oder fremde Zwecke erfolgt also auf eigene Gefahr. Beachten Sie in jedem Fall die örtlich und aktuell geltende Gesetzgebung.

Menü
Anmelden
Ihr WarenkorbZum Warenkorb hinzugefügt
Zum Warenkorb
Wir beraten Sie gerne!

Rufen Sie uns an oder füllen Sie das Formular aus, wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

Mo – Do: 8:00 – 17:00 Uhr | Fr 8:00 – 15:00 Uhr