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Explosionsschutzdokument richtig erstellen

Auch wenn Explosionen nicht zu den häufigsten Ursachen von Arbeitsunfällen in Betrieben zählen, sind die Folgen meist gravierend – vom Verlust von Menschenleben bis hin zu wirtschaftlichen Schäden. Deshalb schreibt die Gefahrstoffverordnung vor, dass ein betriebliches Explosionsschutzdokument zu erstellen ist, wenn ohne Schutzmaßnahmen Explosionsgefahr durch gefährliche Gemische droht. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die notwendigen Inhalte eines solchen Ex-Schutz-Dokuments, klärt über die Zuständigkeit bei der Erstellung auf und beleuchtet den rechtlichen Rahmen dieses zentralen Bausteins für die Sicherheit in Ihrem Unternehmen.

Was ist ein Explosionsschutzdokument?

Das Ex-Schutz-Dokument spielt im Rahmen des betrieblichen Brandschutzes eine zentrale Rolle. Erfahren Sie im Folgenden mehr über die Definition, den Unterschied zum Explosionsschutzkonzept, die erforderlichen Inhalte und die Zoneneinteilung.

Definition: Explosionsschutzdokument

Das Explosionsschutzdokument ist ein zentrales Instrument, um den Explosionsschutz innerhalb eines Unternehmens sicherzustellen. Es soll dabei helfen, sowohl Menschen als auch Anlagen vor den Folgen einer Explosion zu schützen. Dieses Dokument, das nach § 6 Absatz 9 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erstellt wird, ist unerlässlich, wenn in Ihrem Unternehmen Risiken durch gefährliche explosionsfähige Gemische bestehen.

Es dient als Nachweis für die Ermittlung und Bewertung aller potentiellen Explosionsgefahren. Darüber hinaus belegt das Ex-Schutz-Dokument, dass geeignete Schutzmaßnahmen getroffen wurden, um die Sicherheit der Arbeitnehmer und der Umwelt in Bezug auf Gefahrstoffe und Betriebsverfahren zu gewährleisten.

Diese Maßnahmen umfassen ein breites Spektrum, angefangen von der Verhinderung oder Begrenzung der Freisetzung brennbarer Stoffe über die Vermeidung der Entstehung explosionsfähiger Atmosphären bis hin zum Einsatz von Explosionsschutzsystemen und der gezielten Schulung der Mitarbeitenden.

Die Erstellung dieses Dokuments ist gemäß § 6 Absatz 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, das Ex-Schutz-Dokument vor Aufnahme der Arbeit zu erstellen, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.

Das Dokument ist in seiner Form flexibel, erlaubt also eine individuelle Gestaltung und kann durch weitere relevante Dokumente ergänzt werden. Dazu gehören beispielsweise Gefahrstoffverzeichnisse, Betriebsanweisungen, organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, Gefährdungsbeurteilungen sowie Alarm- und Notfallpläne, die bei der Beurteilung von Explosionsgefahren unterstützen. Die Länge des Dokuments kann je nach Umfang und Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung variieren.

Unterschied zwischen Explosionsschutzkonzept und Explosionsschutzdokument

Ein Explosionsschutzkonzept beinhaltet Strategien zur Verhinderung von Explosionen und deren Folgen. Es umfasst in der Regel nachfolgende Maßnahmen:

  • Ermittlung der Bereiche im Unternehmen, in denen explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann

  • Beurteilung der Explosionsgefahr in den identifizierten Bereichen

  • Einteilung der Bereiche in Ex-Zonen

  • Festlegen und Umsetzen von Schutzmaßnahmen

Das Explosionsschutzdokument dokumentiert diese Maßnahmen und die Gefährdungsbeurteilung im Detail, einschließlich Angaben zu Betrieb, Verantwortlichkeiten, baulichen Details, Verfahren, Stoffdaten und Beurteilung explosionsfähiger Gemische. Es stellt die Umsetzung des Explosionsschutzkonzeptes dar. Das Explosionsschutzdokument muss hinsichtlich der Herleitung und Beschreibung des Explosionsschutzkonzeptes nachvollziehbar sein.

Was sind häufige Fehlerquellen beim Thema Ex-Schutz? Welche Richtlinien und Betreiberpflichten müssen berücksichtigt werden? Und was muss man bei der Einteilung der Ex-Zonen beachten? Bastian Bröhenhorst ist DENIOS Experte für das Thema Explosionsschutz und beantwortet diese sowie weitere häufig gestellte Fragen im Interview in nachfolgendem Video.

Inhalte eines Explosionsschutzdokuments

Das Explosionsschutzdokument ist eine detaillierte Dokumentation, um die Sicherheit in Betrieben mit explosionsgefährdeten Bereichen zu ermöglichen. Es muss klar gegliedert, verständlich und für alle Betroffenen zugänglich sein.

Es enthält laut DGUV Information 213-106 folgende Inhalte:

  • Bezeichnung des Betriebes/Betriebsteiles/Arbeitsbereiches: Identifizierung des Bereiches, für den das Dokument gilt, einschließlich einer kurzen Beschreibung der baulichen und geografischen Gegebenheiten.

  • Verantwortliche Person: Angaben über die für den Bereich verantwortliche Person, Erstellungsdatum des Dokuments sowie Verweise auf Anhänge und mitgeltende Dokumente.

  • Verfahrensbeschreibung: Detaillierte Beschreibung des Verfahrens oder der Prozesse, die im Betrieb durchgeführt werden, einschließlich der verwendeten Stoffe und der potenziellen Quellen explosionsfähiger Gemische.

  • Stoffdaten: Auflistung der im Betrieb verwendeten brennbaren Stoffe, einschließlich ihrer sicherheitstechnischen Kenngrößen wie Flammpunkt, Explosionsgrenzen, Zündtemperatur etc.

  • Beurteilung des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Gemische: Analyse der Wahrscheinlichkeit und der möglichen Ursachen für das Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre.

  • Maßnahmen zum Explosionsschutz (Explosionsschutzkonzept): Darstellung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die getroffen werden, um die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Gemische zu verhindern, wirksame Zündquellen auszuschalten und die Auswirkungen einer möglichen Explosion zu begrenzen.

  • Zoneneinteilung: Gegebenenfalls Einteilung des Betriebes in Zonen nach Anhang I Nr. 1.7 GefStoffV entsprechend der Häufigkeit und Dauer des Auftretens von explosionsfähiger Atmosphäre.

  • Maßnahmen zur Vermeidung wirksamer Zündquellen: Beschreibung der Maßnahmen zur Erkennung und Vermeidung von Zündquellen.

  • Begrenzung der Auswirkungen einer Explosion: Beschreibung der Maßnahmen, die getroffen werden, um die Auswirkungen einer Explosion auf ein Mindestmaß zu begrenzen, z. B. Druckentlastungseinrichtungen.

  • Organisatorische Maßnahmen: Angaben zu Schulungen, Betriebsanweisungen, Wartungs- und Prüfplänen sowie Notfallplänen und -verfahren.

  • Aktualisierungen und Überprüfungen: Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung des Dokuments, um sicherzustellen, dass es den aktuellen Betriebsbedingungen und rechtlichen Anforderungen entspricht.

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Gut zu wissen: Eine Vorlage für ein ausgefülltes Explosionsschutzdokument steht auf den Seiten der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Zoneneinteilung und deren Bedeutung

Im Rahmen des Explosionsschutzes spielt die Zoneneinteilung auf Basis der Gefahrstoffverordnung eine zentrale Rolle und ist entscheidend für die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen. Diese Einteilung kategorisiert die Bereiche eines Betriebes nach dem Grad der Explosionsgefahr, die von brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben ausgeht. Die Zoneneinteilung ist ein wesentlicher Schritt, um die spezifischen Risiken in den verschiedenen Bereichen eines Betriebes zu erkennen und gezielt vorzubeugen.

Es gibt verschiedene Zonen, die jeweils unterschiedliche Gefährdungsstufen darstellen:

  • Zone 0 und Zone 20 kennzeichnen Bereiche, in denen ständig oder langzeitig Explosionsgefahr besteht.

  • Zone 1 und Zone 21 sind Bereiche, in denen gelegentlich Explosionsgefahr besteht.

  • Zone 2 und Zone 22 beschreiben Bereiche, in denen Explosionsgefahr nur selten und dann nur kurzzeitig auftritt.

Jede dieser Zonen erfordert besondere Schutzmaßnahmen, um die Sicherheit der Beschäftigten und der Anlagen zu garantieren. Die genaue Kenntnis und Definition dieser Zonen ermöglicht es, gezielte und angemessene Vorkehrungen zu treffen, die der jeweiligen Gefahrenstufe angepasst sind. Dazu gehören technische Lösungen, organisatorische Maßnahmen sowie die Auswahl geeigneter Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen, die den Anforderungen des Explosionsschutzes entsprechen.

Explosionsfähige Gemische entstehen, wenn brennbare Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube in ausreichender Konzentration mit Luft (Sauerstoff) in Berührung kommen und durch eine Zündquelle entzündet werden können. Die Gefahren, die von solchen Gemischen ausgehen, sind vielfältig und reichen von kleineren Schäden an Betriebsmitteln bis hin zu schweren Explosionen mit erheblichen Sachschäden und tragischen Verlusten an Menschenleben.

Besonders groß ist die Gefahr der Bildung explosionsfähiger Gemische in Bereichen, in denen mit brennbaren Stoffen hantiert wird, wie z. B. in der Chemieindustrie, der Pharmaindustrie, in Mühlen, bei der Holzverarbeitung oder in bestimmten Bereichen der Lebensmittelindustrie.

Wer darf ein Explosionsschutzdokument erstellen?

Die Verantwortung für die Erstellung des Explosionsschutzdokumentes und die darin festgelegten Maßnahmen zum Explosionsschutz liegt nach DGUV Information 213-106 bei der Unternehmensleitung. Dementsprechend muss der Unternehmer dieses wichtige Dokument auch unterzeichnen.

Als wesentlicher Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung ist das Explosionsschutzdokument jedoch von Personen mit entsprechender Fachkenntnis zu erstellen. Verfügt kein Mitglied der Betriebsführung über die erforderliche Fachkunde, kann der Arbeitgeber eine fachkundige Person das Explosionsschutzdokument erstellen lassen. Dies kann zum Beispiel eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sein, die über Kenntnisse auf dem Gebiet des Explosionsschutzes und über Kenntnisse der physikalisch-chemischen Grundlagen verfügt.

Wie lange ist ein Explosionsschutzdokument gültig?

Da das Explosionsschutzdokument Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung ist, unterliegt es den gleichen Aufbewahrungs- und Aktualisierungsvorschriften wie die Gefährdungsbeurteilung selbst. Die ständige Aktualisierung des Explosionsschutzdokuments durch den Arbeitgeber ist für die Gewährleistung des Schutzes der Arbeitnehmer von entscheidender Bedeutung, da es als Basis für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen dient.

Die Unternehmensleitung hat die Gefährdungsbeurteilung, das Explosionsschutzkonzept und das Explosionsschutzdokument unmittelbar zu überarbeiten, wenn

  • sich sicherheitsrelevante Änderungen der Arbeitsbedingungen ergeben. Dazu zählen Änderungen an Arbeitsmitteln, an der Anlage selbst oder an den verwendeten oder entstehenden Stoffen.

  • Änderungen an Anlagen oder Arbeitsplätzen im explosionsgefährdeten Bereich vorliegen, die das Explosionsschutzkonzept beeinflussen.

  • neue Informationen oder Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen vorliegen, die für den Explosionsschutz relevant sind.

  • Überprüfungen der Schutzmaßnahmen ergeben, dass die vorhandenen Maßnahmen nicht wirksam oder nicht ausreichend sind.

Die Mindestaufbewahrungsdauer des Explosionsschutzdokumentes beträgt 10 Jahre. Dieser Zeitraum soll sicherstellen, dass das Dokument für einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung steht, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu gewährleisten und gegebenenfalls als Nachweis bei Prüfungen oder Zwischenfällen zu dienen.

Für Stoffe mit krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften (CMR-Stoffe) wird eine Aufbewahrungsfrist von 40 Jahren als angemessen angesehen.

Was kostet ein Explosionsschutzdokument?

Die Kosten für das Erstellen eines Explosionsschutzdokumentes hängen vom Umfang und den spezifischen betrieblichen Anforderungen ab. Da die Erstellung ein umfassendes Verständnis der Sicherheitsmaßnahmen erfordert, empfiehlt es sich, spezialisierte Dienstleister zu beauftragen (z. B. ein Ingenieurbüro), die sowohl bei der Ausarbeitung als auch bei der zeitlichen Planung behilflich sein können. Die Preise variieren daher je nach Dienstleister und Aufwand. Ein genaues Angebot sollte direkt bei diesen Anbietern eingeholt werden.

Fazit: Effektives Management von Explosionsrisiken mit DENIOS

Das Explosionsschutzdokument bildet die Grundlage für ein systematisches und effektives Management von Explosionsrisiken. Es unterstützt Unternehmen nicht nur dabei, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern trägt auch wesentlich dazu bei, ein hohes Maß an Sicherheit im Betrieb zu erreichen und das Risiko von Explosionen und deren potenziell verheerenden Folgen zu minimieren. In unserem Poster „Explosionen erfolgreich verhindern“ vermitteln wir Ihnen die wichtigsten Grundlagen auf einen Blick. Weitere Informationen zum Thema Explosionsschutz und Arbeitssicherheit finden Sie in unserem Magazin. Mit diesem Wissen sind Sie gut gerüstet, um Ihren Schutzpflichten als Arbeitgeber nachzukommen.

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