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Zusammenlagerung von Gefahrstoffen nach TRGS 510

Für viele Betriebe gehört die Lagerung von Gefahrstoffen mit unterschiedlichen Gefährdungspotenzialen zum Alltag. Hier gibt es jedoch einiges zu beachten. Denn die ungeordnete Lagerung kann zu gefährlichen Reaktionen führen. Eine rechtskonforme und vor allem sichere Zusammenlagerung verschiedener Gefahrstoffe ist nur möglich, wenn hierdurch keine Gefahrenerhöhung entsteht.

Für die passive Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern gibt die TRGS 510 den Stand der Technik wieder und konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereiches die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die rechtlichen Bestimmungen zur Zusammenlagerung von Gefahrstoffen.

Einstufung von Gefahrstoffen in Lagerklassen

Zur Festlegung der Zusammenlagerungsmöglichkeiten nach TRGS 510 werden Gefahrstoffe in unterschiedliche Lagerklassen (LGK) eingestuft. Dies geschieht unter Berücksichtigung ihrer produktspezifischen Eigenschaften und Gefahrenpotenziale, die besondere vorbeugende Maßnahmen, z.B. des Brand- und Explosionsschutzes, bei der Lagerung erforderlich machen. Die Lagerklassen basieren dabei auf den Vorschriften des Gefahrstoffrechts, die Klasseneinteilung orientiert sich am Gefahrgutrecht.

Wie stufe ich ein Produkt in eine Lagerklasse ein?

Zur korrekten Einstufung eines Gefahrstoffs in eine Lagerklasse geben Ihnen die Angaben im Sicherheitsdatenblatt oder gefahrstoff- / transportrechtliche Kennzeichnungen Aufschluss. Bei als nicht gefährlich zu kennzeichnenden Stoffen können Produktinformationen des Lieferanten, zum Beispiel auf dem Etikett des Gebindes, zur Beurteilung herangezogen werden.

Was mache ich, wenn mir keine Informationen zur Lagerklasse vorliegen?

Für den Fall, dass keine Angaben zur Lagerklasse verfügbar sind, sollte die Zuordnung des Stoffes anhand eines festgelegten Einstufungsleitfadens erfolgen.

Es gilt dabei:

  • In einer Lagerklasse werden Gefahrstoffe mit solchen Gefahrenmerkmalen zusammengefasst, die als gleichartig angesehen werden und folglich auch gleichartige Schutzmaßnahmen erfordern.

  • Jeder Gefahrstoff wird nur in eine Lagerklasse eingestuft.

  • Die Lagerklasse ergibt sich aus dem Gefahrenmerkmal, das im Ablaufschema als erstes zutreffend ist.

Zusammenlagerung in Abhängigkeit der Lagerklasse

Sobald festgestellt wurde, in welche Lagerklasse die zu lagernden Gefahrstoffe einzustufen sind, geht es um die Frage, ob eine Zusammenlagerung grundsätzlich erlaubt, eingeschränkt erlaubt oder eine Separatlagerung erforderlich ist. In der Zusammenlagerungstabelle finden Sie dazu für jede Lagerklasse die entsprechenden Informationen.

Welche Informationen enthält die Zusammenlagerungstabelle?

In der Zusammenlagerungstabelle ist für jede Lagerklasse eine Aussage enthalten, ob eine Zusammenlagerung mit jeder der übrigen Lagerklassen grundsätzlich erlaubt, eine Separatlagerung erforderlich oder eine Einschränkung der Zusammenlagerung zu beachten ist. Es werden auch Lagergüter berücksichtigt, die nicht unter den Anwendungsbereich der TRGS 510 fallen.

Separatlagerung

Separatlagerung ist eine Getrenntlagerung in unterschiedlichen Lagerabschnitten mit einer Feuerwiderstandsdauer oder –fähigkeit von mindestens 90 Minuten.

Eingeschränkt erlaubte Zusammenlagerung

Bei eingeschränkt erlaubter Zusammenlagerung kann eine Zusammenlagerung der Gefahrstoffe nur unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. durch Getrenntlagerung, erfolgen. Getrenntlagerung liegt vor, wenn verschiedene Lagergüter in verschiedenen Lagerbereichen desselben Lagerabschnitts durch ausreichende Abstände oder durch Barrieren (z.B. durch Wände, Schränke aus nicht brennbarem Material, Produkte aus nicht brennbaren Stoffen der LGK 12 oder 13) oder durch Lagerung in baulich getrennten Auffangräumen voneinander getrennt werden. In den Erläuterungen zur Zusammenlagerungstabelle finden Sie spezifische Informationen zu jeder Stoffkonstellation.

DENIOS Zusammenlagerungs-Checker App

Sollen verschiedene Medien (> 200 kg) gelagert werden, sind die Vorschriften für Zusammenlagerung gemäß TRGS 510 zu beachten. In unserer praktischen Zusammenlagerungs-App können Sie ganz einfach die gewünschte Stoffkombination auswählen und erfahren, ob eine Zusammen-, Getrennt- oder Separatlagerung einzuhalten ist.

Mehr erfahren

DENIOS Poster Zusammenlagerungstabelle

Holen Sie sich die Zusammenlagerungstabelle aus der TRGS 510 mit Erläuterungen als großformatiges Wandposter. Dann haben Sie die Kombinationsmöglichkeiten und Vorschriften beim Lagern verschiedener Stoffe jederzeit im Blick.

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DENIOS Poster Zuordnungsleitfaden

Mit dem Zuordnungsleitaden aus der TRGS 510 finden Sie die passende Lagerklasse zum Gefahrstoff. In dem Regelwerk geht der Leitfaden über mehrere DIN A4 Seiten. Fordern Sie daher zur schnelleren und besseren Übersicht den Leitfaden kostenlos als Poster an.

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