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Gefahrstoffbeauftragter nach § 6 GefStoffV

In einer Welt, in der Unternehmen mit immer komplexeren Anforderungen im Umgang mit Gefahrstoffen konfrontiert werden, nimmt der Gefahrstoffbeauftragte eine zentrale Rolle ein. Was genau macht der Gefahrstoffbeauftragte, wann wird er benötigt und welche Bedeutung hat diese Position für Ihr Unternehmen? Erfahren Sie in unserem Beitrag die wichtigsten Fakten rund um die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Gefahrstoffbeauftragten.

Gefahrstoffbeauftragter – das Wichtigste in Kürze

  • Der Gefahrstoffbeauftragte stellt den verantwortungsvollen Umgang mit Gefahrstoffen im Unternehmen sicher und ist für das Gefahrstoffmanagement unverzichtbar.

  • Zu den hauptsächlichen Aufgaben des Gefahrstoffbeauftragten gehören die Beurteilung von Gefährdungspotenzialen, die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und die Überwachung von Schutzmaßnahmen.

  • Darüber hinaus schult er das Personal, verbessert betriebliche Abläufe und ist Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden.

  • Im Gegensatz zum Gefahrgutbeauftragten, der sich auf den Transport bezieht, konzentriert sich der Gefahrstoffbeauftragte auf den innerbetrieblichen Umgang mit Gefahrstoffen.

  • Umfassende Kenntnisse des Chemikaliengesetzes und der Gefahrstoffverordnung sowie eine kontinuierliche Fortbildung in diesen Bereichen sind für diese Position unabdingbar.

Was ist ein Gefahrstoffbeauftragter?

Der Gefahrstoffbeauftragte nach § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) spielt eine entscheidende Rolle im betrieblichen Gefahrstoffmanagement. Diese fachkundige Person hat die Aufgabe, den verantwortungsvollen Umgang mit Gefahrstoffen im Unternehmen sicherzustellen.

Zu den primären Aufgaben gehören die

  • Identifikation und Bewertung von Gefahrenpotenzialen,

  • die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sowie

  • die Implementierung und Überwachung von Schutzmaßnahmen.

Darüber hinaus obliegt es dem Gefahrstoffbeauftragten

  • das Personal zu schulen,

  • betriebliche Abläufe zu optimieren und

  • im Bedarfsfall als Schnittstelle zu den Aufsichtsbehörden zu fungieren.

Seine Expertise trägt somit maßgeblich zur Sicherheit am Arbeitsplatz und zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Umgang mit gefährlichen Substanzen bei.

Was ist der Unterschied zwischen Gefahrstoffbeauftragten und Gefahrgutbeauftragten?

Der Unterschied zwischen einem Gefahrstoffbeauftragten und einem Gefahrgutbeauftragten liegt im Wesentlichen im Aufgabenbereich. Der Gefahrstoffbeauftragte fokussiert sich primär auf die innerbetriebliche Sicherheit, indem er die korrekte Handhabung und Lagerung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz überwacht. Im Gegensatz dazu liegt die Verantwortung des Gefahrgutbeauftragten in der Überwachung der Einhaltung von Vorschriften beim Transport von Gefahrgütern – also Stoffen und Gegenständen, die während des Transports eine potenzielle Gefahr für die Allgemeinheit darstellen können. Beide Funktionen erfordern ein tiefgreifendes Fachwissen und eine kontinuierliche Fortbildung in Bezug auf gesetzliche Regelungen und Sicherheitsstandards.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Unterschiede zwischen dem Gefahrgutbeauftragten und dem Gefahrstoffbeauftragten.

Kriterium Gefahrgutbeauftragter Gefahrstoffbeauftragter
Gesetzliche Grundlage: § 9 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBefG) § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Hauptaufgabenbereich: Sicherer Transport gefährlicher Güter Innerbetrieblicher Umgang mit gefährlichen Stoffen
Spezifische Verantwortung: Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung, die Lagerung und den Umgang mit gefährlichen Stoffen während des Transports Identifikation, Bewertung und Überwachung von Gefahrenpotenzialen im Unternehmen, Schutz der Beschäftigten und der Umwelt
Ziel: Sicherer und gesetzeskonformer Transport von gefährlichen Substanzen Sicherer und gesetzeskonformer Umgang mit gefährlichen Substanzen im Betrieb

Welche Aufgaben hat ein Gefahrstoffbeauftragter?

Die Aufgaben des Gefahrstoffbeauftragten sind von wesentlicher Bedeutung für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden beim Umgang mit Gefahrstoffen. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, sind umfassende Fachkenntnisse erforderlich, die die verschiedenen rechtlichen und normativen Grundlagen wie das Chemikaliengesetz, die Gefahrstoffverordnung, die Technischen Regeln für Gefahrstoffe sowie die REACH- und CLP-Verordnungen umfassen.

Überwachung und Beratung

Eine seiner Hauptaufgaben ist die Gewährleistung der strikten Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Umgang mit Gefahrstoffen. Dazu gehört vor allem die regelmäßige Überprüfung und Anpassung betrieblicher Abläufe, um potenzielle Risiken zu minimieren. Darüber hinaus fungiert der Gefahrstoffbeauftragte nach der Beauftragung als kompetenter Berater und Unterstützer bei der Auswahl, Beschaffung und Verwendung von Gefahrstoffen. Seine Fachkenntnisse ermöglichen die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen, die sowohl die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch den Schutz der Umwelt gewährleisten.

Dokumentation

Zu den Aufgaben des Gefahrstoffbeauftragten gehört auch eine umfassende Dokumentation. Durch die systematische Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen legt dieser Fachexperte die Grundlage für eine präzise Bewertung der mit dem Umgang von Gefahrstoffen verbundenen Risiken. Die Dokumentation erstreckt sich darüber hinaus auf

  • Sicherheitsdatenblättern, die klare Anweisungen für die sichere Handhabung gefährlicher Stoffe enthalten,

  • die Ausarbeitung von Arbeitsanweisungen und

  • Betriebsanweisungen

Diese schriftlichen Unterlagen dienen nicht nur als Richtlinien für die Mitarbeitenden, sondern erfüllen auch die gesetzlichen Anforderungen an die betriebliche Sicherheit. Ein weiterer entscheidender Aspekt ist die kontinuierliche Aktualisierung und Archivierung dieser Dokumente, um sicherzustellen, dass sie stets den aktuellen rechtlichen Vorgaben entsprechen. Die sorgfältige Dokumentation durch den Gefahrstoffbeauftragten sorgt somit nicht nur für Transparenz im Gefahrstoffmanagement, sondern auch für die Einhaltung aller relevanten Vorschriften.

Koordination und Überprüfung

Die Koordination und Überprüfung durch den Gefahrstoffbeauftragten stellt einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und Compliance im Umgang mit Gefahrstoffen dar. Eine zentrale Aufgabe ist die Durchführung regelmäßiger Kontrollen, um die Einhaltung der Sicherheitsstandards zu garantieren. Hierbei liegt der Fokus auf dem Erkennen potenzieller Mängel sowie der Prüfung von Substitutionsmöglichkeiten, um risikomindernde Maßnahmen zu identifizieren.

Der Gefahrstoffbeauftragte agiert als kritischer Akteur, der nicht nur auf die korrekte Anwendung der Schutzmaßnahmen achtet, sondern auch mögliche Verbesserungen im Umgang mit Gefahrstoffen vorantreibt. Eine enge Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern, beispielsweise Entsorgungsunternehmen, ist integraler Bestandteil dieser Koordination. Diese Zusammenarbeit gewährleistet nicht nur eine fachgerechte Entsorgung, sondern ermöglicht auch den Austausch über aktuelle Entwicklungen und Best Practices im Bereich des Gefahrstoffmanagements.

Schulung und Unterweisung

Die Schulung und Unterweisung der Beschäftigten durch den bestellten Gefahrstoffbeauftragten bildet einen fundamentalen Pfeiler im ganzheitlichen Gefahrstoffmanagement eines Unternehmens. Dazu gehört die Durchführung von Schulungen, die alle relevanten Aspekte des sicheren Umgangs mit Gefahrstoffen abdecken. Nach § 14 Abs. 2 der GefStoffV ist der Gefahrstoffbeauftragte verpflichtet, regelmäßige Unterweisungen durchzuführen.

Diese Unterweisungen dienen nicht nur der Vermittlung von Fachkenntnissen und rechtlichen Grundlagen, sondern auch der praktischen Anwendung von Schutzmaßnahmen im täglichen Arbeitsumfeld. Der Gefahrstoffbeauftragte fungiert dabei als Hauptansprechpartner für Fragen zum Umgang mit Gefahrstoffen, was zu einer effektiven Kommunikation und einer erhöhten Sensibilisierung der Belegschaft führt.

Welche Voraussetzungen muss ein Gefahrstoffbeauftragter erfüllen?

Die Voraussetzungen, die ein Gefahrstoffbeauftragter erfüllen muss, sind vielfältig und spiegeln die anspruchsvolle und verantwortungsvolle Natur dieser Position wider. Die grundsätzliche Zielgruppe für diese Funktion umfasst

  • Fach- und Führungskräfte,

  • Umweltbeauftragte,

  • Gefahrgutbeauftragte sowie

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Eine wesentliche Voraussetzung, um Gefahrstoffbeauftragter zu werden, ist die fachliche Qualifikation bzw. Fachkunde, die durch eine Ausbildung und Qualifikation in den Bereichen Chemie, Chemietechnik, Sicherheitstechnik, Arbeitsschutz oder Umweltschutz untermauert wird.

Ausreichende praktische Berufserfahrung im Umgang mit Gefahrstoffen ist ebenso erforderlich wie umfassende Kenntnisse der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften. Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit sind Grundvoraussetzungen, da der Gefahrstoffbeauftragte eine zentrale Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz einnimmt.

Darüber hinaus sind Teamfähigkeit und kommunikative Fähigkeiten bedeutend, da der Gefahrstoffbeauftragte dazu verpflichtet ist, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrstoffen zu beraten und zu unterstützen. Regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen sind unerlässlich, um immer auf dem neuesten Stand der Entwicklungen im Bereich Gefahrstoffmanagement zu bleiben.

Die DENIOS Academy ist dabei eine wichtige Plattform für die Aus- und Weiterbildung von Gefahrstoffbeauftragten. Wir bieten sowohl Schulungen für angehende Gefahrstoffbeauftragte als auch Auffrischungskurse an.

ACADEMY

Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen - Fachkunde für Gefahrstoffbeauftragte (Modul 2a)

Termin: 14.-15.05.2024, 05.-06.11.2024
Ort: Essen, Bad Oeynhausen
Dauer: 2-tägig, 09:00–17:00 Uhr
Teilnahmegebühr: € 1.390,- zzgl. MwSt.

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ACADEMY

Fortbildung für Gefahrstoffbeauftragte - Auffrischung der Fachkunde (Modul 3a)

Termin: 13.-14.05.2024, 07.-08.10.2024
Ort: DENIOS Academy Bad Oeynhausen
Dauer: 2-tägig, 1. Tag: 09:00–16:30 Uhr, 2. Tag: 08:30–16:00 Uhr
Teilnahmegebühr: € 990,- zzgl. MwSt.

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Wie oft muss ein Gefahrstoffbeauftragter geschult werden?

Der Gefahrstoffbeauftragte muss stets über aktuelle Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Gefahrstoffverordnung verfügen. Es gibt jedoch keine feste gesetzliche Regelung, wie oft Gefahrstoffbeauftragte geschult werden müssen. Eine regelmäßige Auffrischung der Kenntnisse und Fähigkeiten ist jedoch empfehlenswert, um mit den neuesten Entwicklungen in diesem dynamischen Bereich Schritt zu halten.

Eine praxisorientierte Fortbildung versetzt Gefahrstoffbeauftragte in die Lage, ihre Aufgaben im betrieblichen Gefahrstoffmanagement effektiv wahrzunehmen und für die Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Regelungen zu sorgen. Die Unternehmen sollten daher die Auffrischungslehrgänge für ihre Gefahrstoffbeauftragten selbst festlegen, wobei eine regelmäßige Weiterbildung in der Regel alle drei Jahre als gute Praxis angesehen wird.

Was kostet ein externer Gefahrstoffbeauftragter?

Die Kosten für einen externen Gefahrstoffbeauftragten können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren wie dem Umfang der Aufgaben, der Größe des Unternehmens oder eventuell anfallenden Reisekosten ab. In vielen Fällen erhält ein externer Gefahrstoffbeauftragter dafür kein Gehalt, sondern wird auf Honorarbasis tätig, wobei die Kosten bei ca. 450 Euro pro Jahr liegen. Dieser Betrag bezieht sich auf die Dienstleistung des Gefahrstoffbeauftragten und deckt seine fachliche Expertise sowie seine Aufgaben im Bereich des Gefahrstoffmanagements ab.

Beachten Sie, dass es sich bei dieser Angabe um eine Durchschnitts-Schätzung handelt und die tatsächlichen Kosten je nach individuellen Vereinbarungen, Anforderungen des Unternehmens und Umfang der benötigten Dienstleistungen variieren können. Einige Anbieter bieten Preise von rund 100 Euro im Monat an. Holen Sie sich am besten Angebote verschiedener Anbieter ein, um die Kosten für einen externen Gefahrstoffbeauftragten genau zu kalkulieren.

Verglichen mit den möglichen Folgekosten bei Nichtbeachtung der Gefahrstoffvorschriften und -regelungen sind die Ausgaben für einen externen Gefahrstoffbeauftragten oft eine sinnvolle Investition. So können Unternehmen sicher sein, dass sie fachkundige Unterstützung erhalten, um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen und gleichzeitig die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Arbeit mit Gefahrstoffen zu gewährleisten.

Haben Unternehmen die Pflicht einen Gefahrstoffbeauftragten zu benennen?

Grundsätzlich besteht für Unternehmen keine generelle Pflicht zur Benennung eines Gefahrstoffbeauftragten. Der Arbeitgeber ist jedoch nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 6 GefStoffV für den Arbeitsschutz in seinem Betrieb verantwortlich. In diesem Rahmen kann er bestimmte Aufgaben und Pflichten delegieren, so auch die im Umgang mit Gefahrstoffen.

Die Notwendigkeit eines Gefahrstoffbeauftragten ergibt sich in erster Linie aus den betrieblichen Gegebenheiten. Eine Ernennung ist erforderlich, wenn Gefahrstoffe in relevantem Umfang hergestellt, verwendet, gelagert oder transportiert werden und die damit verbundenen Risiken eine fachkundige Person erfordern.

Die Nichternennung kann jedoch rechtliche Konsequenzen haben. Bei Nichterfüllung der gesetzlichen Anforderungen riskiert das Unternehmen Bußgelder und möglicherweise Schadensersatzansprüche im Falle von Unfällen oder Gesundheitsschäden. Zudem kann die Nichteinhaltung der Vorschriften das Betriebsimage beeinträchtigen.

Sicheres Gefahrstoffmanagement dank DENIOS

Ein effektives Gefahrstoffmanagement ist für Unternehmen essenziell, um die Sicherheit in Betrieb und Produktion zu gewährleisten. Der Gefahrstoffbeauftragte spielt dabei eine zentrale Rolle, um die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, Schulungen durchzuführen und alle Tätigkeiten im Umgang mit Gefahrstoffen zu koordinieren.

Als Experte für Gefahrstoffe bietet DENIOS nicht nur umfassende Schulungsmöglichkeiten und zahlreiche Informationen rund um das Thema Gefahrstoffe im Magazin sowie Checklisten zum kostenlosen Download, um das Wissen und die Kompetenz Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Gefahrstoffbeauftragten kontinuierlich zu erweitern. Wir liefern Ihnen auch hochwertige Produkte und Lösungen für die sichere Handhabung und die sichere Lagerung von Gefahrstoffen.

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Kundenindividuelle Beratung, Service und Produktvielfalt sind unsere Stärken.

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