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Gefahrstoffmanagement: Systematisch für mehr Sicherheit im Betrieb sorgen

Beim Umgang mit Gefahrstoffen in der Arbeitswelt stehen Sicherheit und Compliance an erster Stelle. 4.946 meldepflichtige Gefahrstoffunfälle registrierte die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) im Jahr 2022. Durch ein umfassendes Gefahrstoffmanagement schützen Sie nicht nur Ihre Mitarbeitenden, sondern optimieren auch Ihre Betriebsabläufe. In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Eckpfeiler eines effektiven betrieblichen Gefahrstoffmanagements.

Gefahrstoffmanagement – Das Wichtigste in Kürze

  • Das betriebliche Gefahrstoffmanagement als Prozess umfasst die Auswahl, Beschaffung, Lagerung, Verwendung und Entsorgung von Gefahrstoffen im Unternehmen sowie Gefahrenabwehrmaßnahmen (Notfallpläne) für den Fall unbeabsichtigter Freisetzung von Gefahrstoffen oder Bränden.

  • Es fördert die Zusammenarbeit der verschiedenen Unternehmensbereiche zur Gewährleistung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

  • Gesetzliche Grundlagen wie die Gefahrstoffverordnung und die TRGS legen Sicherheitsmaßnahmen und Verantwortlichkeiten fest.

  • Regelmäßige Unterweisungen sind notwendig, um die Beschäftigten über Gefahren und Schutzmaßnahmen zu informieren.

Gefahrstoffmanagement im Betrieb: Was bedeutet es?

Das Gefahrstoffmanagement umfasst sämtliche Maßnahmen, die dem sicheren und gesetzeskonformen Umgang mit Gefahrstoffen dienen– von der Auswahl und Beschaffung bis zur Verwendung und Entsorgung.

Gefahrstoffe sind Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften für Mensch und Umwelt (z. B. explosionsgefährlich, giftig, krebserregend, leichtentzündlich, reizend, umweltschädlich und ätzend).

Branchen und Bereiche, in denen häufig mit Gefahrstoffen gearbeitet wird oder in denen gefährliche Stoffe durch angewandte Verfahren entstehen, sind zum Beispiel:

  • chemische Produktion

  • Metallverarbeitung

  • Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft

  • Bauarbeiten mit gefährlichen Stoffen

  • Abfallbehandlung und Recycling

  • Energieerzeugung

  • Lebensmittelverarbeitung

  • Tätigkeiten in Laboratorien

Das Gefahrstoffmanagement regelt den Umgang mit diesen Stoffen und setzt auf eine klare und geordnete Vorgehensweise. Eine optimale Einbindung des Gefahrstoffmanagements in die bestehenden Prozesse des betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutzes ist anzustreben. Um Risiken durch Gefahrstoffe zu vermeiden bzw. zu minimieren und die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen, sind definierte Prozesse und Verantwortlichkeiten festgelegt.

Die Umsetzung des Gefahrstoffmanagements erfordert die Zusammenarbeit verschiedener Unternehmensbereiche wie Einkauf, Produktentwicklung, Materialwirtschaft, Controlling, Personalabteilung, Bereiche, in denen mit Gefahrstoffen gearbeitet oder diese gelagert werden, Qualitätssicherung sowie dem Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Verantwortlichkeiten im Unternehmen

Der Umgang mit Gefahrstoffen unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Regelungen. Zentrale Rechtsgrundlage ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die auf dem Chemikaliengesetz (ChemG) basiert. Diese Verordnung regelt detailliert das Arbeiten mit Gefahrstoffen, von der Einstufung und Kennzeichnung über die Gefährdungsbeurteilung bis hin zu Schutzmaßnahmen und Unterweisung der Beschäftigten. Ergänzt wird die GefStoffV durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), die konkrete Anforderungen und Maßnahmen für das sichere Handling von Gefahrstoffen vorgeben.

Pflichten gemäß Gefahrstoffverordnung

Nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat die Unternehmensleitung „eine fachkundige Person“ – beispielsweise einen Gefahrstoffbeauftragten  – zu bestimmen, die folgende Aufgaben im Rahmen des Gefahrstoffmanagements wahrnimmt.

  • Gefährdungsbeurteilung durchführen: Identifikation und Bewertung potenzieller Risiken beim Umgang mit Gefahrstoffen gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz, § 6 GefStoffV und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 400.

  • Schutzmaßnahmen ableiten und überprüfen: Entwicklung von Schutzmaßnahmen basierend auf den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung, wie in Abschnitt 4 der GefStoffV und TRGS 500 beschrieben, und regelmäßige Überprüfung ihrer Wirksamkeit gemäß § 7 GefStoffV.

  • Dokumentation und Archivierung: Umfassende Dokumentation der durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen sowie der ergriffenen Schutzmaßnahmen, wie in den §§ 6 und 7 der GefStoffV gefordert.

  • Information und Unterweisung der Mitarbeitenden: Schulung der Beschäftigten über das sichere Arbeiten mit Gefahrstoffen, mögliche Gefährdungen und Schutzmaßnahmen nach § 14 GefStoffV. Schulungen dürfen auch delegiert bzw. durch externe Dienstleister (wie z. B. unsere DENIOS Academy) durchgeführt werden.

Der Prozess des Gefahrstoffmanagements

Gefahrstoffmanagement ist ein kontinuierlicher Prozess in Ihrem Unternehmen, der insbesondere die Auswahl und Beschaffung, die Verwendung, die Lagerung und den Transport sowie die Entsorgung von Stoffen umfasst.

Auswahl und Beschaffung

Führen Sie eine sorgfältige Prüfung durch, bevor Sie neue Materialien oder Arbeitsmethoden verwenden. Schauen Sie in den Sicherheitsdatenblättern nach, ob gefährliche Stoffe enthalten sind oder bei der Herstellung entstehen könnten. Diese Datenblätter sind Ihre erste Informationsquelle für Gefahrenhinweise und Schutzmaßnahmen.

Lagerung und Transport

Stellen Sie klare Regeln für die sichere Lagerung und den sicheren Transport von Gefahrstoffen auf. Achten Sie darauf, dass diese Stoffe in geeigneten Behältern und Schränken und unter Bedingungen gelagert werden, die das Risiko von Leckagen, Kontaminationen oder anderen Gefahren minimieren. Für die Gefahrstoff-Intralogistik gelten spezielle Vorschriften, die sicherstellen, dass Gefahrstoffe sicher von einem Ort zum anderen transportiert werden können, ohne Mensch und Umwelt zu gefährden.

Entsorgung

Die Entsorgung von Gefahrstoffen erfordert besondere Sorgfalt. Chemikalien oder Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten, müssen nach den gesetzlichen Vorschriften und den Richtlinien des Umweltschutzes entsorgt werden. Informationen zur ordnungsgemäßen Entsorgung finden Sie auch in den Sicherheitsdatenblättern. Wie Sie Akkus fachgerecht beseitigen, erfahren Sie in unserem Beitrag „Akku entsorgen – sicher und umweltfreundlich“.

Wie wird Gefahrstoffmanagement im Unternehmen umgesetzt?

In der Praxis bedeutet dies, dass die Verantwortlichen in den Unternehmen stets auf dem Laufenden sein müssen, was die rechtlichen Vorschriften angeht. Sie müssen ein System einrichten, mit dem der Umgang mit Gefahrstoffen kontinuierlich überwacht und dokumentiert werden kann. Regelmäßige Schulungen und Auffrischungskurse für Mitarbeitende, die mit Gefahrstoffen arbeiten, sind ebenfalls unerlässlich, um für ein hohes Maß an Sicherheit zu sorgen.

Aufbau eines Gefahrstoffkatasters

§ 6 Abs. 12 GefStoffV fordert die Erstellung und laufende Aktualisierung eines Verzeichnisses aller im Betrieb vorhandenen Gefahrstoffe. Wichtig sind dabei:

  • die Erfassung der gefährlichen Eigenschaften der Stoffe

  • Informationen des Lieferanten zum Gesundheitsschutz

  • Art und Ausmaß der Exposition

  • Möglichkeiten der Substitution

  • Arbeitsbedingungen, Arbeitsmittel, Gefahrstoffmengen und Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen

Ein Gefahrstoffkataster kann entweder in herkömmlicher Papierform geführt oder mithilfe einer Software für Gefahrstoffmanagement digital angelegt werden. In vielen Unternehmen wird ein zentral geführtes Dokument verwendet, in dem sämtliche Gefahrstoffe eingetragen sind. Dieses Dokument ist häufig mit relevanten Dokumenten wie Sicherheitsdatenblättern und Betriebsanweisungen verknüpft, um einen schnellen Zugriff zu ermöglichen.

Die Wirksamkeit eines Gefahrstoffkatasters hängt wesentlich von seiner regelmäßigen Nutzung und Pflege durch die Mitarbeitenden ab. Ein gut organisiertes Kataster hilft, wichtige Informationen zu gefährlichen Stoffen schnell zu finden und sorgt dafür, dass diese Angaben immer auf dem neuesten Stand sind.

Wichtig ist auch, dass die Betriebsanweisungen für jeden Gefahrstoff nicht nur digital verfügbar sind, sondern auch in gedruckter Form am Lagerort der Stoffe ausgehängt werden, sodass sie für alle Beschäftigten jederzeit zugänglich sind.

Gefährdungsbeurteilung

Bevor mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und dokumentiert werden. Dies gilt auch für Stoffe, die erst bei der Arbeit entstehen, zum Beispiel Stickoxide beim Schweißen. Teil der Gefährdungsbeurteilung ist die Prüfung möglicher Ersatzstoffe oder -verfahren, die weniger gefährlich sind. Die Verwendung von Gefahrstoffen ist erst nach einer offiziellen Genehmigung gestattet.

Die Gefährdungsbeurteilung sollte regelmäßig und bei Bedarf aktualisiert werden, wobei das Unternehmen festlegt, wie oft dies geschieht.

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Tipp: Das von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) entwickelte Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) ist ein praktischer Leitfaden für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Es ermöglicht insbesondere kleinen und mittleren Betrieben eine schnelle Abschätzung der Gefährdung durch Einatmen, Hautkontakt und physikalisch-chemische Einwirkungen von Gefahrstoffen und gibt Hilfestellung bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen. Das EMKG stellt einfache Bewertungsmethoden und Maßnahmenkataloge zur Verfügung.

Schutzmaßnahmen

Zum Schutz der Beschäftigten sind geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Dabei sind auch die besonderen Schutzbedürfnisse, zum Beispiel von Jugendlichen, Schwangeren und stillenden Müttern zu berücksichtigen.

Allgemeine Schutzmaßnahmen gemäß Gefahrstoffverordnung:

  • Geeignete Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe

  • Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel für das Arbeiten mit Gefahrstoffen

  • Begrenzung der Zahl der exponierten Beschäftigten und der Gefahrstoffmenge

  • Durchführung geeigneter Hygienemaßnahmen zur Vermeidung von Kontaminationen

  • Einsatz schützender Arbeitsverfahren

  • Eindeutige Kennzeichnung von Gefahrstoffen zur eindeutigen Identifizierung

Zu den zusätzlichen Schutzmaßnahmen gehören:

  • Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) bei Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW)

  • Getrennte Aufbewahrung von Arbeits- und Schutzkleidung

  • Zutrittsbeschränkung zu Bereichen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial auf autorisiertes Personal

Betriebsanweisungen

Jeder Beschäftigte ist vor Aufnahme seiner Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen über den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen sowie über mögliche Gefahren und Schutzmaßnahmen mündlich zu unterweisen. Die Unterweisung richtet sich in der Regel nach einer schriftlichen Gefahrstoff-Betriebsanweisung, die sich auf die Informationen des Sicherheitsdatenblattes stützt.

Betriebsanweisungen müssen bei wesentlichen Änderungen aktualisiert werden. Dazu gehören:

  • Änderung der Gefahrstoffe

  • Änderung von Arbeitsverfahren

  • neue Erkenntnisse über Gefährdungen

  • Änderungen der Rechtsvorschriften

  • Änderungen der Notfallpläne

  • Rückmeldung von Beschäftigten über Schwachstellen

  • Vorfälle, bei denen die vorhandenen Schutzmaßnahmen unzureichend waren

Schulung und Unterweisung der Mitarbeitenden

Die Ausbildung und regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrstoffen ist ein entscheidender Faktor für die Arbeitssicherheit und Unfallverhütung. Diese Maßnahmen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern tragen wesentlich zum Schutz der Beschäftigten bei.

Die Bedeutung dieser Wissensvermittlung lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  • Sensibilisierung: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden für die von Gefahrstoffen ausgehenden Risiken sensibilisiert, lernen diese Risiken richtig einzuschätzen und im Notfall richtig zu handeln.

  • Wissensvermittlung: Die Beschäftigten erhalten wichtige Informationen über Eigenschaften, Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen, um eine sichere Handhabung zu gewährleisten.

  • Präventive Maßnahmen: Die Mitarbeitenden lernen, wie sie sich und ihre Kollegen vor Unfällen und Gesundheitsschäden schützen können.

  • Erfüllung rechtlicher Anforderungen: Die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen im Umgang mit Gefahrstoffen ist verpflichtend und wird durch die Wissensvermittlung sichergestellt.

  • Übernahme von Verantwortung: Arbeitgeber sind für die Sicherheit ihrer Belegschaft verantwortlich. Die Durchführung von Schulungen und Unterweisungen ist ein wichtiger Beitrag zur Wahrnehmung dieser Verantwortung.

  • Vorbereitung auf Notfälle: Durch Schulungen und Unterweisungen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Lage versetzt, bei Unfällen und Notfällen richtig zu handeln, um Menschenleben zu retten und Umweltschäden zu minimieren.

Die Inhalte der Schulungen sollten auf die spezifischen Gefahrstoffe und Arbeitsbedingungen im jeweiligen Betrieb zugeschnitten sein und Aspekte wie den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen, die Bedeutung von Kennzeichnungen und Sicherheitssymbolen, Notfallmaßnahmen und die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung umfassen.

Zusätzlich zu den Schulungen ist es wichtig, regelmäßige Unterweisungen durchzuführen, um das Wissen der Mitarbeitenden aufzufrischen und das betriebliche Gefahrstoffmanagement auf dem neuesten Stand zu halten.

Welche Folgen haben Verstöße gegen die Gefahrstoffverordnung?

Bei Verstößen gegen die Gefahrstoffverordnung drohen empfindliche Bußgelder, strafrechtliche Konsequenzen und zivilrechtliche Haftungsrisiken.

Verstöße gegen die Gefahrstoffverordnung können erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen, u. a. Bußgelder von 100 bis 50.000 Euro für Ordnungswidrigkeiten wie z. B. Verstöße gegen Kennzeichnungs- oder Verpackungsvorschriften oder das Nichtzugänglichmachen von Betriebsanweisungen für Beschäftigte. Darüber hinaus können schwerwiegende Verstöße als Straftaten gewertet werden, die mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet werden. Unternehmen und Verantwortliche sehen sich zudem dem Risiko einer zivilrechtlichen Haftung bei Personenschäden sowie möglichen Image- und Reputationsschäden ausgesetzt.

Um diese Strafen zu vermeiden und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, ist es wichtig, die in der Gefahrstoffverordnung festgelegten Pflichten, wie die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung von Schutzmaßnahmen, sorgfältig einzuhalten.

Rechtssicherer Umgang mit Gefahrstoffen dank DENIOS

Das betriebliche Gefahrstoffmanagement umfasst den gesamten Prozess des Umgangs mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Auswahl, Beschaffung und Verwendung. Es integriert Strategien für das sichere Handling dieser Stoffe und fördert die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Unternehmensbereichen. Gesetzliche Vorgaben bilden die Grundlage für die Sicherheitsmaßnahmen und Verantwortlichkeiten im Unternehmen. Schulungen spielen eine entscheidende Rolle, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Risiken und Schutzmaßnahmen zu informieren.

Die DENIOS-Academy bietet spezielle Kurse zur Vertiefung Ihrer Kenntnisse im Bereich Gefahrstoffmanagement, wie zum Beispiel die Schulung zum gesetzeskonformen Umgang mit Gefahrstoffen, um Fachwissen und Sicherheitsbewusstsein zu fördern. Im Magazin von DENIOS erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Gefahrstoffe. Sie sind Gefahrstoffexperte und suchen praktische Checklisten, die Sie bei Ihrer Arbeit und beim Aufbau des Gefahrstoffmanagements in Ihrem Unternehmen unterstützen? Die Arbeitshilfen finden Sie in unserem Download-Center.

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FAQ zum betrieblichen Gefahrstoffmanagement

Hier finden Sie Fragen und Antworten zum ordnungsgemäßen Umgang mit Gefahrstoffen:

Was sind die Grundlagen des Gefahrstoffmanagements?

Das Gefahrstoffmanagement umfasst den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen von der Auswahl über die Verwendung bis zur Entsorgung mit dem Ziel, Risiken zu minimieren und den Schutz der Mitarbeitenden zu gewährleisten.

Wer ist für das Gefahrstoffmanagement verantwortlich?

Die Unternehmensleitung kann einen Gefahrstoffbeauftragten benennen, der für die Beurteilung und den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen im Unternehmen verantwortlich ist. Der Arbeitgeber trägt jedoch die Hauptverantwortung für die Sicherheit seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Welche Maßnahmen sind für das Gefahrstoffmanagement erforderlich?

Dazu gehören die Erstellung eines Gefahrstoffkatasters, regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen, die sachgerechte Gefahrstofflagerung und Entsorgung sowie die eindeutige Kennzeichnung von Gefahrstoffen gemäß den Vorschriften. Darüber hinaus müssen gesetzliche Vorgaben eingehalten, Betriebsanweisungen erstellt und gegebenenfalls aktualisiert sowie geeignete Schutzausrüstungen bereitgestellt werden. Schulungen und Unterweisungen sind ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Gefahrstoffmanagements.

Wo finden Weiterbildungen im Bereich Gefahrstoffe statt?

Spezielle Schulungen, wie sie die DENIOS-Academy anbietet, vertiefen das Fachwissen und fördern das Sicherheitsbewusstsein im Umgang mit Gefahrstoffen. Nutzen Sie unser modulares Schulungsangebot und lassen Sie sich zum zertifizierten Gefahrstoffexperten ausbilden.

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